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Die Schweizer Asylpolitik 1984

Abgeschoben und gefoltert

Von Sonja Wenger

Zuerst war es die «Italienerfrage», dann die «Türkenfrage». 1983 beschäftigte die Schweizer Öffentlichkeit dann die «Tamilenfrage», die durch einen Rückschaffungsbescheid des Bundes gelöst werden sollte.

«Abgeschoben und gefoltert» titelte WOZ-Redaktor Urs Zwicky im August 1984. Kurz zuvor war eine Delegation des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) aus Sri Lanka zurückgekehrt. Sie sollte vor Ort abklären, ob TamilInnen als ethnische Minderheit in Sri Lanka seitens der Regierung Benachteiligungen ausgesetzt sei, die eine Rückschaffung der in der Schweiz Asyl Suchenden als unzumutbar erscheinen liesse.

Nach Ausbruch des Bürgerkrieges auf Sri Lanka im Juli 1983 war die Schweiz innert kurzer Zeit mit einer grossen Zahl tamilischer Asylsuchender konfrontiert. Schätzungsweise 3000 Menschen waren «nach pogromartigen Verfolgungen» ermordet worden, über 100000 Menschen obdachlos geworden. Trotzdem wurden 1983 alle 725 Asylgesuche in erster Instanz abgelehnt. Weitere tausend Anträge waren bis Ende 1984 noch in Bearbeitung.

In der WOZ Nr. 35/84 wurde als Reaktion auf die Reise der Schweizer Delegation ein Brief des 29-jährigen Tamilen P.A. abgedruckt, der nach seiner Rückschaffung verhaftet und über siebzig Tage lang gefoltert worden war. Fünf ähnliche Fälle waren der WOZ namentlich bekannt. Der Kommentar von Urs Hadorn, dem damaligen Chef der Abteilung Flüchtlinge im Bundesamt für Polizeiwesen, war lapidar: «Es soll dabei herausgefunden werden, ob diese Tamilen Verbindungen zum Terrorismus haben.» Zwicky schrieb dazu: Dass auf Sri Lanka allein schon der Verdacht des Terrorismus genüge, um eine Person bis zu achtzehn Monaten ohne Gerichtsverfahren zu inhaftieren, habe Hadorn vergessen beizufügen.

Hadorn verfasste gemeinsam mit seinem Vorgesetzten Peter Hess, damals Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen, den im Oktober 1984 veröffentlichten «Tamilenbericht», der vor allem durch die Unterschlagung von Informationen glänzte und von der WOZ als das Resultat einer klaren innenpolitischen Entscheidung bezeichnet wurde (Nr. 42/84). In blauäugiger Manier wurde im Bericht behauptet, dass sich die Lage in Sri Lanka beruhigt habe. Der Grossteil der Tamilen, die aus den mehrheitlich singhalesischen Gegenden geflohen waren, «sind zurückgekehrt und fühlen sich einigermassen sicher. Von einer gezielten, generellen Benachteiligung der Tamilen kann nicht gesprochen werden. Die gegenwärtige Regierung mag sich lange Zeit ungeschickt verhalten und in Anbetracht der separatistischen Tendenzen der Tamilen unverhältnismässig reagiert haben. Es scheint heute indessen ihr ehrliches Bemühen, den Konflikt auf friedliche Weise zu lösen.»

Eine vorsichtige Schätzung beziffert die Zahl der Todesopfer im Bürgerkrieg zwischen 1983 und 2002 auf zirka 70000. Seit Juli 2006 eskaliert die Gewalt in Sri Lanka wieder. Es handelt sich dabei um die heftigsten Auseinandersetzungen seit dem Waffenstillstand von 2002.

Im Dezember 1984 hatte der Bundesrat den Rückschaffungsentscheid wieder suspendiert. Die Eskalation der bewaffneten Auseinandersetzungen lasse es nicht zu, festzustellen, ob «in der Tamilenfrage neue Wege beschritten werden können», sagte Achille Casanova, damaliger Sprecher des Bundesrates und Vizekanzler. Damit war die Frage nach der «Asylwürdigkeit» der TamilInnen in der Schweiz aber noch lange nicht vom Tisch. Über zwanzig Jahre später wird in der Schweizer Asylpolitik wieder mit einer ähnlichen Ignoranz argumentiert.



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