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Schritt für Schritt ein Stückchen Utopie

von Eberhard Ulich

Auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise beschrieb der britische Ökonom John Maynard Keynes 1930 eine «neue Krankheit», die er als technologische Arbeitslosigkeit bezeichnete: «Das bedeutet Arbeitslosigkeit, weil unsere Entdeckung von Mitteln zur Ersparung von Arbeit schneller voranschreitet als unsere Fähigkeit, neue Verwendung für die Arbeit zu finden.»1)

Zwei Jahre später forderten die Gewerkschaften vom damaligen amerikanischen Präsidenten die Einberufung einer Konferenz zur landesweiten Einführung der 30-Stunden-Woche. Einige Unternehmer unterstützten diesen Vorschlag, weil sie sich davon eine Wiederbeschäftigung zahlreicher Arbeitsloser und auf diesem Wege eine Erhöhung der Kaufkraft erhofften. Zwar kam es nicht zu einer generellen Verkürzung der Arbeitszeit; immerhin führten einige Konzerne wie Kellogg’s, Sears Roebuck, Standard Oil und Hudson Motors tatsächlich die 30-Stunden-Woche ein, um Entlassungen zu vermeiden.2)

1967 setzte Präsident Lyndon Johnson eine aus VertreterInnen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammengesetzte Kommission ein, um das Konzept eines vom Staat garantierten Jahresmindesteinkommens zu diskutieren.3) Ein derartiges Mindesteinkommen sollte ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, unabhängig davon, ob jemand eine Erwerbstätigkeit ausübt.

Der nach zwei Jahren vorgelegte Bericht der Kommission unterstützte dieses Postulat, der darauf basierende «Family Assistance Plan» wurde 1969 unter Richard Nixon vom Repräsentantenhaus angenommen, vom Senat aber abgelehnt. 1998 bezeichnen die Autoren des jüngsten Berichtes an den Club of Rome die Aussicht auf die Etablierung eines Grundeinkommens für zunehmend wahrscheinlich und die Einführung einer negativen Einkommenssteuer für eine praktikable Lösung.4)

Warnungen und Anregungen

Wassily Leontief, Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaft 1973 und Direktor des New Yorker Instituts für Wirtschaftsanalysen, äusserte 1983 in der Zeitschrift der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) die Überzeugung, «dass wir bald vor der Wahl stehen werden zwischen einer Situation, in der ein Teil der Arbeitskräfte voll beschäftigt ist, während die übrigen ganz ohne Arbeit sein werden, oder einer Situation, in der die Beschäftigungsmöglichkeiten gleichmässig auf alle Angehörigen der erwerbstätigen Bevölkerung verteilt sind - was natürlich bedeutet, dass in Zukunft die für die ‘notwendige’ Arbeit aufgewendete Zeit immer kürzer wird».5) Im Interview ist die Rede von einer Verkürzung der Arbeitszeit «auf drei bis vier Stunden täglich und drei oder vier Tagen in der Woche neben längerem Urlaub und früherem Ruhestand».

Auch in der Schweiz gab es in den achtziger Jahren Versuche, mögliche Zukünfte gedanklich vorwegzunehmen. Dazu haben unabhängig voneinander und in verschiedener Form, aber in die gleiche Richtung argumentierend, der damalige Direktor des Gottlieb Duttweiler Instituts, Christian Lutz, und der Autor dieser Zeilen beigetragen. Lutz hat - vor allem in seinem Szenario «Informationsgesellschaft des qualitativen Wachstums» - das Konzept der negativen Einkommenssteuer aufgegriffen und wie der Autor dieses Beitrags auch Vorstellungen über massive Reduzierungen der Erwerbsarbeitszeit entwickelt.6)

Diese Ideenskizzen wurden in der Öffentlichkeit vielfach diskutiert, die darin enthaltenen Einschätzungen und Anregungen aber nur von wenigen geteilt. Erst mit der massiven Zunahme der Arbeitslosigkeit in der ersten Hälfte der neunziger Jahre eröffneten sich auch in der Schweiz Möglichkeiten zur Realisierung beschäftigungsorientierter Arbeitszeitmodelle. Im Folgenden wird über einige Beispiele berichtet, die alle aus der Beratungstätigkeit des Autors resultieren.

Modelle in der Schweiz

Eines der ersten Beispiele für Arbeitszeitverkürzungen zur Verhinderung von Entlassungen wurde Mitte der neunziger Jahre in der Druckvorstufe der TA-Media AG realisiert. Geplant war ursprünglich - in Folge technologischer Neuerungen und Veränderungen der Auftragslage - 10 Prozent der rund 170 Beschäftigten zu entlassen. Eine paritätische Arbeitsgruppe erarbeitete stattdessen eine Vereinbarung, mit der die Arbeitszeit um 10 Prozent und der Lohn um 6,66 Prozent reduziert und für die zweijährige Laufzeit 1995/96 der Kündigungsschutz garantiert wurde.

Für die Verminderung der Arbeitszeit von 40 auf 36 Wochenstunden wurden Optionen angeboten, die von 0,8 Stunden pro Tag über einen halben Tag pro Woche bis zu viereinhalb Wochen Zusatzferien im Jahr reichten. Das Modell wurde von 72 Prozent der in der Druckvorstufe Beschäftigten gutgeheissen und 1995 für alle eingeführt. Vor Ablauf der Vereinbarung wurde den Beschäftigten das Angebot gemacht, die reduzierte Arbeitszeit beizubehalten oder sogar noch weiter zu reduzieren, nunmehr allerdings mit entsprechender Lohneinbusse. Die Mehrheit der Beschäftigten, nämlich 53 Prozent, machten von diesem Angebot ab 1997 Gebrauch.7)

Anders als bei der TA-Media geht es bei den Modellen, die die Schweizer Post realisiert, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Nach dem Beispiel der Müllabfuhr in der dänischen Stadt Arhus und einer Reihe anderer Modelle sammelt die Post zurzeit Erfahrungen mit dem von ihr so bezeichneten Solidaritätsmodell. Dieses sieht vor, dass je drei bei der Post bereits beschäftigte Personen ihre Arbeitszeit um 25 Prozent reduzieren und eine vierte, bisher arbeitslose Person in ihre Gruppe aufnehmen.

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird so realisiert, dass jede der vier Personen - im Rotationsverfahren - jede vierte Woche arbeitslos ist und für diese Zeit aus der Arbeitslosenversicherung entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Reduzierung der Arbeitszeit um 25 Prozent mit einer tatsächlichen Lohnverminderung von maximal 10 Prozent verbunden ist, bei Unterstützungspflichtigen sogar nur um 7 Prozent.8 Zurzeit arbeiten rund 20 Gruppen nach dem Solidaritätsmodell, und die Post hat sich verpflichtet, die zusätzlich eingestellten Personen nach Ablauf der Pilotphase von 12 oder 18 Monaten weiter zu beschäftigen oder an andere Unternehmen zu vermitteln.

Angeregt durch das Stafettenmodell von VW bietet die Post seit 1998 zudem die Möglichkeit, nach der Lehre während zwei bis drei Jahren zu 75 Prozent weiter zu arbeiten. Statt der budgetierten 369 neuen Lehrstellen konnten so deren 416 vergeben werden. Das Modell bietet einerseits nach Abschluss der Lehre eine sichere Anstellung und andererseits auf zwei bis drei Jahre die Aussicht, jährlich drei Monate Zeit für sich zu haben. Der von den Gewerkschaften stammende Vorschlag, den Lohn gleichmässig auf alle zwölf Monate des Jahres zu verteilen, erscheint in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll.

Neue Arbeitszeitmodelle wurden in den letzten zwei Jahren auch in der Kantonalen Verwaltung Zürichs entweder definitiv oder versuchs- und bereichsweise eingeführt. Es sind dies:
- Förderung der Teilzeitbeschäftigung durch Reduzierung des Beschäftigungsgrades,
- Zeitgutschriften anstelle finanzieller Vergütungen für Mehrzeitleistungen und Inkonvenienzzulagen,
- Arbeitszeitverkürzung bei drohenden Entlassungen als Alternative oder Vorstufe zum Sozialplan.

Lebensarbeitszeit mit Zeitkonten

Wegen des notwendigen Bettenabbaus hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich in gewisser Weise eine Vorreiterrolle bei der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle wie dem Stafetten-, Kader- und Solidaritätsmodell übernommen. Beim Stafettenmodell geht es in diesem Falle darum, dass ältere MitarbeiterInnen sukzessive aus dem Anstellungsverhältnis «herauswachsen», während jüngere gleichzeitig sukzessive «hineinwachsen».9) Bei VW wird dies zu Recht auch als «Stafette der Generationen» bezeichnet. Mit dem Kadermodell ist gemeint, dass Kaderleute ihre Arbeitszeit reduzieren und damit zusätzliche Führungsassistenz- und Kadernachwuchsstellen geschaffen werden können.

In all diesen Fällen gilt, dass für einen definierten Zeitraum ein Teil der Lohndifferenz und der Differenzen bei den Sozialversicherungsbeiträgen von der Gesundheitsdirektion übernommen werden.

Mit der Erprobung der Modelle wurde im Herbst 1998 begonnen. In fünf Pilotspitälern beteiligen sich an dem Projekt rund einhundert Personen. In der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich haben beispielsweise fünfzig Beschäftigte aus dem Pflegebereich fünf zusätzliche Teilzeitstellen geschaffen, indem sie nach einem speziellen Modell teilbezahlten Urlaub von einer bis zu acht Wochen beziehen.

In allen Berufsgruppen, das heisst beim Pflegepersonal, bei den Ärzten, dem medizinisch-fachtherapeutischen Personal, dem technischen Dienst, dem Hausdienst und dem Verwaltungspersonal, finden sich Beispiele für die Realisierung einzelner Modelle. Wenn auch die Gesamtzahl neu geschaffener oder erhaltener Stellen mit rund 11,5 nicht besonders hoch erscheint, so ist doch festzuhalten: der Anfang ist gemacht.

Die Auswirkungen auf Arbeitsqualität, Motivation und Kollegialität sind offensichtlich mehrheitlich positiv. Dies gilt insbesondere auch für das Solidaritätsmodell. Wenn vier Mitarbeiterinnen im Hausdienst einer Pflegeeinrichtung ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren und dafür eine erwerbslose Person zu ebenfalls 80 Prozent in ihr Team aufnehmen, zeigt dies zugleich, dass die Bereitschaft zur Beteiligung an beschäftigungsorientierten Arbeitszeitmodellen keineswegs nur bei materiell «gut situierten» Menschen anzutreffen ist. Festzuhalten bleibt: Für alle hier diskutierten Beispiele gilt, dass ein Mindesteinkommen gewährleistet sein muss, das nicht nur das Existenzminimum garantiert, sondern ein menschenwürdiges Leben, verbunden mit einer entsprechenden Alterssicherung.

Wenn die Annahme stimmt, dass wir derzeit den Beginn eines kulturellen Wandels erleben, in dessen Verlauf sich der Stellenwert der Erwerbsarbeit im menschlichen Lebenszusammenhang möglicherweise grundlegend verändert, dann stellt sich zum Schluss die Frage, ob auch nur die Sicherung der materiellen Existenz weiterhin an Erwerbsarbeit gebunden bleiben kann oder soll.

Mit der Einführung eines die Existenz sichernden Grundeinkommens würden die Dominanz der Erwerbsarbeit und die Marginalisierung anderer Lebenstätigkeiten tatsächlich in Frage gestellt. Im Bericht an den Club of Rome werden vielfältige Vorzüge einer solchen Lösung - die zugleich erlauben würde, die staatlichen Sozial- und Steuersysteme zusammenzufassen - genannt: materielle Unabhängigkeit, insbesondere auch der Frauen von den Männern und der Arbeitnehmer- von den ArbeitgeberInnen; Steigerung der Innovationsfreudigkeit und der individuellen Risikobereitschaft; aufgabenorientierte Arbeitsmotivation anstelle materieller Anreize als Hauptkriterium bei der Stellenauswahl; grössere Akzeptanz technologischer Veränderungen wegen der geringeren Notwendigkeit, Stellen zu erhalten; Förderung der Wahrnehmung gesellschaftlich nützlicher Tätigkeiten wie etwa die Sorge für die eigenen Eltern. Schliesslich könnten mehrere Personen ihre Grundeinkommen eine Zeit lang zusammenlegen und damit die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens erleichtern. Schöne neue Welt oder Utopie realitätsfremder Denker? Das hängt auch von uns ab.


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