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Spielraum oder Eigentor?

Interview: Felix Lautenschlager und Roger Monnerat

WoZ: Christine Luchsinger, Teile der Gewerkschaftsbewegung bezeichnen die Arbeitszeitinitiative des SGB als Flexibilisierungsinitiative und lehnen sie ab. Was will der SGB?
Christine Luchsinger: Der SGB will die Arbeitszeit in der Schweiz massiv reduzieren. Die Arbeitszeit pro Jahr soll auf 1872 Stunden abzüglich Ferien und Feiertage gesenkt werden. Das entspricht einer 36-Stunden-Woche. Die Überzeit wird auf 100 Stunden jährlich reduziert.
Wir wollen die Nichtdiskriminierung der Teilzeitarbeit und die Einführung einer Norm-Arbeitszeit zur Bekämpfung der Arbeit auf Abruf durchsetzen. Die Reduzierung der Arbeitszeit soll in Jahresschritten geschehen. Die Initiative sieht zudem vor, dass die Sozialpartner auf Branchenebene mit staatlicher Unterstützung in wesentlich grösseren Schritten Verkürzungen vornehmen können. Der Lohn ist bis zu einem Einkommen von 7200 Franken garantiert.

Jean-Michel Dolivo, Sie haben die SGB-Initiative öffentlich hart kritisiert. Was stört Sie daran?
Jean-Michel Dolivo: Die Jahresarbeitszeit ist Teil einer Strategie der Unternehmen, die unter dem Etikett «Flexibilisierung» daherkommt. Je nach Auftragslage wollen sie bestimmen, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden, die Arbeitsintensität wird erhöht und damit die Rentabilität.Wie bei der Temporärarbeit werden die Interessen der Beschäftigten völlig jenen der Arbeitgeber untergeordnet. Ihr Arbeitseinsatz wird intensiviert, und es wird für sie immer schwieriger, ihr Leben zu planen. Dies alles steht im Widerspruch zur Verkürzung der Arbeitszeit, wie wir sie als zentrale historische Forderung der ArbeiterInnenbewegung kennen.

Sie hätten die Forderung nach der 36-Stunden-Woche vorgezogen?
Dolivo: Mit einer 36- oder gar einer 32-Stunden-Wochen-Initiative hätten wir die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen stimulieren können. Mit der SGB-Initiative wird eher das Gegenteil der Fall sein. Die Unternehmen werden ein Minimum von Vollarbeitszeitkräften beschäftigen und je nach Auftragslage Temporär- oder Teilzeitkräfte einstellen.

Christine Luchsinger, weshalb ist der SGB nicht in diese Richtung gegangen? Walter Renschler, der damalige SGB-Präsident, hat schon 1993 die 35-Stunden-Woche gewerkschaftsintern zum Ziel erklärt.
Luchsinger: Die Initiative schlägt nicht ein Jahresarbeitszeitmodell vor, die Jahresarbeitszeit ist lediglich die Berechnungsgrundlage. Unsere Überlegung dabei war einerseits eine taktische: In der Schweiz sind bereits mehrere Initiativen zur Arbeitszeitverkürzung gescheitert, und in der Regel kontern die Unternehmen auf unsere Forderung nach mehr Ferien, es seien höchstens stundenweise Arbeitszeitverkürzungen möglich; fordern wir aber diese Arbeitszeitverkürzung, heisst es, allenfalls sei eine Verlängerung der Ferien möglich. Mit dieser Initiative wollten wir solche Ausweichmöglichkeiten verhindern. Unser Ziel ist, in der Schweiz eine Debatte über Arbeitszeitverkürzung in Gang zu bringen. Ich verstehe die Kritik von Jean-Michel Dolivo an der Jahresarbeitszeit. Für uns ist klar, dass es keine Flexibilisierung ohne Arbeitszeitverkürzungen geben darf. Es braucht zudem Leitplanken wie das Recht auf den Feierabend und auf freie Wochenenden, den Gesundheitsschutz bei Schicht-Modellen. Im Gegensatz zu Jean-Michel Dolivo glaube ich nicht, dass Flexibilisierung grundsätzlich zu Lasten der Beschäftigten gehen muss. Die so genannte Norm-Arbeitszeit ist ja auch nicht befriedigend, insbesondere nicht für doppelt belastete Frauen. Ein Grund dafür, dass es in der Schweiz seit den sechziger Jahren keine einschneidende Arbeitszeitverkürzung mehr gegeben hat, ist vielleicht auch darin zu sehen, dass die Erwerbsquote der Schweizerinnen - nicht jene der Ausländerinnen - in der Nachkriegszeit deutlich niedriger war als jene in vergleichbaren Ländern. Männern - «Alleinernährern» - mit einer Hausfrau lag die Arbeitszeitverkürzung nicht am Herzen.

Jean-Michel Dolivo, wenn die Initiative den Titel «36-Stunden-Woche» hätte und die Jahresarbeitszeit würde irgendwo auftauchen, wären Sie dann damit einverstanden?
Dolivo: Es geht nicht einfach um Worte. Ich finde es grundsätzlich falsch, Arbeitszeitverkürzung mit Flexibilisierung zu verknüpfen. Die Beschäftigten, nicht nur in der Schweiz, haben bereits zur Genüge erfahren, was flexible Arbeitszeit bedeutet: mehr Stress und negative Auswirkungen für das Familien- und Sozialleben. Soziale Kontakte und Erziehungsarbeit zum Beispiel sind nicht flexibilisierbar. Das zeigt das Beispiel Volkswagen. Christine sagt, im Initiativtext sei kein konkretes Modell fixiert und die Ausgestaltung sei offen. Also wird die Fixierung der Wochen- oder Monatsarbeitszeit vom Kräfteverhältnis zwischen Beschäftigten und Unternehmen abhängen. In Zeiten, wo Arbeitslosigkeit herrscht - und diese wird noch zunehmen -, ist die Position der Beschäftigten geschwächt. Sie müssen akzeptieren, was der Betrieb vorschreibt, oder können gehen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es inzwischen eine solche Vielzahl von flexiblen Arbeitszeitmodellen, dass es für die Gewerkschaften immer schwieriger wird, den Überblick zu behalten.
Luchsinger: Die Initiative setzt die notwendigen Leitplanken wie zum Beispiel eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, die 48-Stunden-Woche. Heute ist nach geltendem Arbeitsgesetz noch die 73-Stunden-Woche möglich. Die These, Flexibilisierung verhindere das soziale Leben, stimmt in dieser pauschalen Form nicht. Flexible Arbeitszeitformen mit deutlich tieferen Arbeitszeiten bieten auch neue Chancen.

Ist eine stufenweise Reduktion der Arbeitszeit überhaupt beschäftigungswirksam?
Dolivo: Ich glaube nicht. Die Einführung der 39-Stunden-Woche in Frankreich unter François Mitterrand Anfang der achtziger Jahre hatte einen sehr geringen Beschäftigungseffekt. Auch die derzeitige Einführung der 35-Stunden-Woche zeigt, wo sie mit der Jahresarbeitszeit kombiniert wurde, nicht die erwarteten Resultate.
Luchsinger: Arbeitszeitverkürzung ist die alte gewerkschaftliche Forderung, um die Arbeitnehmenden an der Produktivitätssteigerung teilhaben zu lassen, andererseits führt jede Form von Arbeitszeitverkürzung wieder zu einer Produktivitätssteigerung. Das ist die Erfahrung der Menschen, man kann sie nicht negieren. Trotzdem ist erwiesen, dass auch langsame Arbeitszeitverkürzungen beschäftigungswirksam sind, aber dies ist subjektiv nicht direkt wahrnehmbar. Eine Alternative zur Arbeitszeitverkürzung gegen den zunehmenden Stress gibt es nicht.

In welchem Ausmass verlangen die Betriebe heute, dass Überstunden und Überzeit geleistet werden?
Luchsinger: Es ist so, dass die Überstunden vielerorts voll ausgeschöpft werden und die Tendenz weiterhin steigend ist. Die Überzeit, also, was über die regelmässige gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden hinaus auch noch möglich ist, wird nicht abgeschöpft, weil sie viel kostet. Das Volumen der Überzeit würde durch die Initiative massiv eingeschränkt.
Dolivo: Mit der Fixierung einer punktuellen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden würden die Zuschläge für die Überstunden, wie sie in den Arbeitsverträgen fixiert sind, wegfallen. Alle Arbeitsstunden in der Bandbreite zwischen der Norm- und der Maximalarbeitszeit würden gleich bezahlt. Es ist heute schon so, dass ein Grossteil der Beschäftigten keine Geld- oder Zeitkompensation für Überstunden erhält, in Genf und in der Waadt ist dies bei 41 Prozent der Lohnabhängigen der Fall. Die Initiative wird diese Tendenz verstärken.
Luchsinger: Überstundenkompensation wird vertraglich geregelt, jetzt und in der Zukunft. Die Initiative ändert daran nichts.
Dolivo: Erstens ist die Mehrheit der Beschäftigten heute keinem GAV unterstellt. Ihre Überstundenkompensation kann somit nicht vertraglich geregelt werden. Was GAV-Beschäftigte betrifft: Der Smuv hat eine unabhängige Beratungsfirma beauftragt, zwölf Vertragsfirmen zu überprüfen. In drei Fällen verstiess das Betriebsreglement in zentralen Punkten gegen die Vertragsbestimmungen, bei sechs anderen mussten substanzielle Vorbehalte formuliert werden. Die Metall- und Maschinenindustrie gilt als stark reglementierte Branche. Wenn dort neun von zwölf Firmen gegen eine oder mehrere Abmachungen verstossen, relativiert dies doch stark Christine Luchsingers Behauptung, Fragen wie die Überstundenkompensation müssten vertraglich geregelt werden. Tatsache ist, dass das Kräfteverhältnis in den Betrieben sehr zuungunsten der Beschäftigten und der Gewerkschaften ausfällt.
Luchsinger: Die Dinge spielen sich auf unterschiedlichen Ebenen ab. Die punktuelle Schwäche einer Gewerkschaft ist kein Grund gegen die SGB-Initiative, im Gegenteil.
Dolivo: Die Frage ist doch, ob die SGB-Initiative ein brauchbares Instrument ist, um die Position der Beschäftigten in der Auseinandersetzung mit den Unternehmen zu stärken - dort, wo es Verträge gibt, und dort, wo es keine gibt. Es gibt einen Zusammenhang zwischen einem politischen Vorschlag wie dieser Initiative und dem Kräfteverhältnis zwischen Beschäftigten und Unternehmen. Die Initiative riskiert durch die perverse Verknüpfung von Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitverkürzung, die Forderung der Beschäftigten nach Verkürzung des Arbeitstages zu delegitimieren.

In der Praxis gibt es ja eine breite, individuell vorgenommene Arbeitszeitverkürzung, nämlich die Teilzeitarbeit, zu über neunzig Prozent Frauenarbeit. Ist dies nicht ein Indiz dafür, dass man bei dieser Praxis anknüpfen müsste? Ist Gleichstellung, also partnerschaftliche Arbeitsteilung, nicht erst so überhaupt möglich?
Luchsinger: Über Teilzeitarbeit als Arbeitsform der Zukunft zu diskutieren, das benötigt eine Vorarbeit: die Beseitigung der Diskriminierung. Solange Teilzeitarbeit immer noch diskriminiert ist, ist sie für mich keine Vision. Wenn man die Umverteilung der Arbeit unter den Geschlechtern will, ist klar, dass die Arbeitszeit unter 36 Stunden liegen muss, damit Kinder, Erwerbsarbeit und Küche sowie Weiterbildung und Sonstiges unter einen Hut zu bringen sind. Arbeitszeitverkürzung ist dazu ein Schritt, aber nicht die Lösung. Es gibt ein Beispiel der Viertagewoche in Frankreich, da nehmen die Frauen im Betrieb den Mittwoch frei, um für die Kinder Zeit zu haben, die Männer nehmen den Freitag frei, damit sie auf die Jagd gehen können.

Sie sagen, solange die Teilzeitarbeit diskriminiert ist, sei das keine Alternative. Umgekehrt gilt, dass Teilzeitarbeit so lange diskriminiert bleibt, wie sie minderheitlich und auf bestimmte Funktionen sowie auf die Frauen beschränkt ist.
Dolivo: Die Explosion der Teilzeitarbeit in der Schweiz - die Schweiz liegt diesbezüglich zusammen mit den Niederlanden in Europa an der Spitze - entspringt ja nicht primär dem Bedürfnis oder dem Willen, Erwerbs- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen. Es gibt, wie alle Statistiken zeigen, viel von den Betrieben erzwungene Teilzeitarbeit. Die erzwungene Teilzeitarbeit hat sich in den Krisenjahren seit 1991 verdoppelt. Die Arbeit wurde in den letzten Jahren gerade bei den Frauen von Voll- auf Teilzeit reduziert, sie ist in vielen Fällen eine der Flexibilisierungsmassnahmen, durch die der Arbeitsrhythmus intensiviert wurde. Zudem stellen wir fest, dass selbst Frauen, die bewusst eine Teilzeitstelle gesucht haben, heute zunehmend unter Druck kommen, weil der Arbeitgeber flexiblen Arbeitseinsatz verlangt.

Wenn Teilzeitarbeit im Interesse der Unternehmen ist, weshalb setzen sie nicht massenhaft die Männer auf Teilzeitarbeit? Müsste man sich das nicht beinahe wünschen?
Dolivo: Auf keinen Fall. Ich bin dagegen, dass man irgendwen, Frauen oder Männer, zu Teilzeitarbeit zwingt. Teilzeitarbeit hat praktisch immer zur Folge, dass das Einkommen unter das Existenzminimum sinkt. Durch eine generelle Arbeitszeitverkürzung verbessert sich auch die Situation der Teilzeitbeschäftigten, sei es, dass ihre Arbeitszeit real sinkt, sei es, dass diese gleich bleibt und in Relation zur Vollzeit höher liegt, was mehr Einkommen bedeutet.
Luchsinger: Genau. Übrigens ist Teilzeitarbeit heute am besten lebbar für Kader. Jobsharing in allen Spitzenfunktionen ist nur eine Frage der Arbeitsorganisation und der mentalen Einstellung. In diesem Bereich würden die Benachteiligungen nicht ins Gewicht fallen. Es sind kulturelle Gründe, weshalb dies nicht geschieht, und natürlich die Tatsache, dass sich Kader Benachteiligungen viel weniger gefallen lassen müssen als Beschäftigte auf den unteren Ebenen, insbesondere die Frauen.

Die SGB-Initiative geht einerseits von der 36-Stunden-Woche aus, obwohl klar ist, dass für die Überwindung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung die Arbeitszeit bedeutend niedriger sein müsste. Sie setzt als Berechnungsrahmen die Jahresarbeitszeit, will gleichzeitig aber, dass die betriebliche Wochenarbeitszeit fixiert wird. Dafür gibt sie eine Bandbreite vor, die es den Beschäftigten sehr schwierig macht, ihr Leben zu organisieren. Ist das nicht ein bisschen viel auf ein Mal?
Dolivo: Weder im Titel noch im Text verlangt die SGB-Initiative die 36-Stunden-Woche, auf dieser Basis wird nur die maximale Jahresarbeitszeit berechnet. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist fixiert, das ist alles. Für mich ist es eine Initiative für die virtuelle 36-Stunden-Woche. Ich habe meine Zweifel an Christines Begründung für die unbestrittene Tatsache, dass es in der Schweiz seit langem keine einschneidende Arbeitszeitverkürzung mehr gegeben hat. Die im Vergleich zu andern Ländern niedrige Erwerbsquote der Schweizer Frauen mag eine Rolle gespielt haben, entscheidender scheint mir, dass die Schweizer Gewerkschaften viel weniger kämpferisch als andere Gewerkschaften waren und nach 1937 den Arbeitsfrieden akzeptiert haben. Die Arbeitszeit ist ein Kernpunkt im Kräfteverhältnis zwischen Beschäftigten und Unternehmen, es gibt eine Seite, die gewinnt, und eine Seite, die verliert. Die SGB-Initiative wird die Beschäftigten in ihren Auseinandersetzungen für kürzere Arbeitszeiten nicht stärken, sie geht an der Sache vorbei.
Luchsinger: Natürlich besteht immer der Wunsch, eine Initiative in einem Satz zu formulieren, und dann ist der Inhalt der ganzen Bevölkerung klar. Diesem Wunsch entspricht die SGB-Initiative nicht. Aber je länger ich mich mit dieser Initiative beschäftige, desto mehr finde ich, sie hält, was sie verspricht. Sie bekämpft die Erwerbslosigkeit, sie lanciert die Debatte um eine Umverteilung, die nicht eine zwischen Erwerbslosen und Überstundenschuftenden ist, sondern eine wirkliche, auch zwischen Männern und Frauen. Es stört mich nicht, dass sie bezüglich der Gleichberechtigung nicht das Paradies auf Erden schafft, weil man das nicht mit einem Verfassungsauftrag lösen kann. Sie macht grössere Schritte möglich, indem sofort nach Annahme der Initiative die Betriebe staatlich unterstützt innovative Arbeitszeitmodelle einführen können. Die Lohngarantie bis zu 7200 Franken ist drin, das sind alles Sachen, die die Initiative länger machen als einen Satz, die aber unabdingbar sind, um die Diskussion in die richtige Richtung zu führen.

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