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Ein zweifelhaftes Versprechen

von Erika Trepp

Die SGB-Initiative fordert eine Jahresarbeitszeit von maximal 1872 Stunden, was, dividiert durch 52 Wochen, tatsächlich 36 Wochenstunden ergibt. Doch was soll die Rechnung? Sie bleibt ohne Praxisbezug, solange die 36 Stunden nicht festgeschrieben sind. Zur Wochenarbeitszeit findet sich in der SGB-Initiative nämlich gerade mal die Zusage, sie betrage maximal 48 Stunden! Damit lässt die Initiative den Arbeitgebern allen Spielraum, Arbeitnehmende innerhalb eines Rahmens von wöchentlich 48 Stunden willkürlich zur Arbeit zu beordern, und legalisiert den Prozess der Auflösung geregelter Arbeitszeiten, der seit einigen Jahren zunehmend das Leben zehntausender versauert - um nicht zu sagen zerstört.

Jahresarbeitszeit als «Arbeitszeitmodell» grassiert schon heute überall dort, wo Arbeitsaufträge saisonal, branchenimmanent oder konjunkturell unregelmässig anfallen. In gewerkschaftlichen Workshops jahrelang mit der Perspektive individueller Zeitautonomie diskutiert, mutierte «Jahresarbeitszeit» in der Praxis zum beschönigenden Begriff für die Abschaffung fester Arbeitszeiten. Denn wo Arbeitszeiten im Rahmen einer Jahresarbeitszeit vom Arbeitgeber bestimmt werden, und das ist beim gegenwärtigen Kräfteverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden die Regel, kommen Arbeitnehmende genau dann zum Einsatz, wenn Arbeit anfällt. Eigene Präferenzen setzen sich nicht durch.

Hochproduktion und Zwangsferien

Bestehende «Jahresarbeitszeitmodelle» operieren mit Bandbreiten und Hoch- und Tiefarbeitszeiten, die so angelegt sind, dass sie mit den Produktionsbedürfnissen übereinstimmen. Die Bandbreite der wöchentlichen Arbeitszeit liegt in der Regel zwischen 32 und 45 Stunden - nach oben offen für Überstunden im Rahmen des Arbeitsgesetzes, was je nach Branche gut und gern noch mal sechs Stunden ausmachen kann. Einsätze innerhalb dieser Bandbreite kurzfristig anzuordnen oder bestehende Rahmenpläne kurzfristig abzuändern, ist üblich. Damit sind wir - genauer betrachtet - bei der Arbeit auf Abruf. Sie existiert in unzähligen Varianten und trifft längst nicht mehr nur das Verkaufspersonal. Chauffeure zum Beispiel, die bei Tagesbeginn wissen, wann ihr Einsatz abends endet, und an einem Donnerstag auch schon informiert sind, ob sie am Samstag anzutreten haben oder nicht, sehen sich privilegiert.

Was Jahresarbeitszeit bedeutet, weiss auch meine Kollegin aus der Nahrungsmittelindustrie. Vertraglich ist ihr eine «durchschnittliche 41-Stunden-Woche» zugesagt. Doch wenn «Hochproduktion» angesagt ist, steht sie 47 Stunden und mehr pro Woche an der Maschine. Zum Ausgleich wird sie genau dann in die Zwangsferien geschickt, wenn, wie sie sagt, im Garten gar nichts läuft, die Kinder tagsüber in der Schule sind und das Wetter womöglich auch noch schlecht ist. «Alles nur pseudo», sagt sie. «Sie schaffen die 41-Stunden-Woche und den freien Samstag ab. Und damit es besser klingt, nennen sie es Jahresarbeitszeit.» Kommt dazu, dass der Lohn trotz höherer Arbeitsintensität und dereguliertem Privatleben tiefer ist als vorher: Überstundenzuschläge gibts bei diesem «Modell» nur noch, soweit die Jahresarbeitszeit am Ende des Jahres überschritten ist. Meine Kollegin fühlt sich betrogen. Auch von den Gewerkschaften, die solche Modelle mittragen.

Für das Unternehmen stimmts. Die Produktivität während der Präsenzzeiten ist maximal, die Kosten sind minimal und die Leute, denen es nicht passt, leicht ersetzbar. Mitspracherechte werden schon gar nicht erst vorgetäuscht. Der Tenor in einschlägigen Reglementen zur Regelung der Jahresarbeitszeit ist unzweideutig, wie das Zitat zeigt: «Bei der Festlegung der Arbeitszeiten stehen an erster Stelle die Interessen der Kunden, an zweiter Stelle die Interessen des Unternehmens und an dritter Stelle die Interessen des Einzelnen.»

Primat der Ökonomie! Die Prioritätenreihe kommt einem bekannt vor. Zu glauben, diese Abfolge sei verhandelbar, wäre naiv. Die Empfehlung des SGB-Sekretariats, Forderungen und Leitplanken zur Verbesserung der Zeitautonomie der ArbeitnehmerInnen müssten parallel zur Initiative in die Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eingebracht werden, kann beim gegenwärtigen Kräfteverhältnis nur als Witz empfunden werden. Die wöchentliche Normalarbeitszeit gehört gesetzlich verankert, bevor in GAV-Verhandlungen über Ausnahmen diskutiert wird, und nicht umgekehrt.

Nicht auch noch legalisieren

«Schritt für Schritt und nicht schockartig soll die Arbeitszeit bis zum Jahre 2009 auf durchschnittlich 36 Wochenstunden gesenkt werden», meint der SGB in seiner Initiativ-Broschüre mit Rücksicht auf die Unternehmen. Das war schon bei der Revision des Arbeitsgesetzes so: SGB-Strategen zeigen viel Einfühlungsvermögen in die Mechanismen und Bedürfnisse der Kapitalwirtschaft. Was ihnen entgeht, ist, dass Wirtschaft und Organisation nicht nur in profitorientierten Unternehmen stattfindet, sondern ebenso sehr in privaten Haushalten. Dort ist die Woche wider alle Technokratenträume noch immer ein wesentlicher Einordnungsraster für die Organisation der Beziehungen und den guten Verlauf der Dinge - und damit, so wage ich zu behaupten, ein zentraler Bezugspunkt für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit.

Deregulierte Arbeitszeiten, die die Produktivität über alles setzen und das Privatleben massiv beeinträchtigen, so wird seitens der Initiativ-Verantwortlichen argumentiert, seien schon heute Realität. Zugegeben. Doch muss es ja nicht sein, dass wir dem miesen Zustand auch noch Vorschub leisten.


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