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Höllenmaschine am Besenstiel

von Bernhard Schmid

Die Einführung der 35-Stunden-Woche sollte das Herzstück eines linken Reformprogramms sein. Dann schrien die französischen Unternehmer Zeter und Mordio.

Seit Anfang Juli 1998 hat jedes Unternehmen, das mit den Gewerkschaften ein Abkommen zur Arbeitszeitverkürzung aushandelt, Anspruch auf staatliche Unterstützungszahlung. So steht es im «Loi Aubry», dem nach der amtierenden sozialdemokratischen Arbeitsministerin Martine Aubry benannten Gesetz zur Arbeitszeitverkürzung. Es sieht vor, dass Unternehmen, die die Arbeitszeit um mindestens zehn Prozent senken und zugleich mindestens sechs Prozent mehr Stellen schaffen, im ersten Jahr 9000 Francs pro Beschäftigten vergütet bekommen, im zweiten Jahr 8000, im dritten Jahr 7000, im vierten Jahr 6000 und im fünften Jahr 5000 Francs. Die Bedingung ist, dass die so erzielte höhere Beschäftigtenzahl mindestens zwei Jahre lang beibehalten wird. Die Zahlungen fliessen fünf Jahre lang - auch dann, wenn die Firma im dritten Jahr Entlassungen vornimmt.

Viele Beschäftigte und ein grosser Teil der öffentlichen Meinung hatten zunächst angenommen, dass das Loi Aubry für alle Beschäftigungsverhältnisse eine 35-Stunden-Woche vorschreibt. Doch weit gefehlt: Die Linksregierung von Lionel Jospin wählte einen anderen Weg - den einer sozialpartnerschaftlichen Verständigung. Das Gesetz appelliert lediglich an die Tarifparteien von Kapital und Arbeit, einen Kompromiss auf dezentraler (also betrieblicher) Ebene auszuhandeln und Abkommen über kürzere Arbeitszeiten abzuschliessen. Es sieht weiterhin vor, dass das Arbeitsministerium in einer zweiten Phase, die jetzt im Sommer 1999 beginnt, eine Bilanz aus den bisher geschlossenen Abkommen zieht. Auf der Grundlage dieser Bilanz soll dann ein zweites Gesetz ausgearbeitet werden, das «Loi Balai» («Besengesetz»). Dessen Auskehrfunktion besteht darin, in all jenen Betrieben für eine Arbeitszeitverkürzung zu sorgen, in denen bis dahin keine Abschlüsse erzielt worden sind. Arbeitsministerin Aubry hat aber bereits im Vorfeld versichert, dass sich das «Besengesetz» an den vorgängigen Abschlüssen orientieren werde. Erst ab dem Jahr 2000 (im Arbeitsministerium ist bereits von einer Übergangsphase bis 2001 die Rede) soll dann für Unternehmen ohne Vereinbarung die 35-Stunden-Woche zur gesetzlichen «Normalarbeitszeit» werden.

Besser gestellte Opfer

Mittlerweile ist die Enttäuschung gross. Viele Beschäftigte sind nun der Ansicht, dass Aubry «eine Höllenmaschine in Gang gesetzt hat», aus der es kein Entrinnen gibt. So einfach das Gesetz klingt, so kompliziert sind die Probleme. Die haben mit dem französischen Tarifsystem zu tun. Gemäss Arbeitsgesetz kann eine einzige Gewerkschaft, die als «repräsentativ» anerkannt ist (und das sind automatisch alle Betriebsorganisationen, die einem der fünf Gewerkschaftsverbände angehören), ein rechtsgültiges Abkommen abschliessen, das dann für alle Beschäftigten des Betriebs verbindlich ist - egal, wie minoritär diese Gewerkschaft auch ist.

Bis vor kurzem warf dies keine Probleme auf, da nach geltendem Recht das Arbeitsgesetz den Mindeststandard festlegt und tarifliche Abkommen nur Bestimmungen enthalten dürfen, welche die Beschäftigten in eine vergleichsweise bessere Lage versetzen. Keine schlechte Bedingung, denn auf dieser Grundlage konnten die Gewerkschaften ruhig wetteifern. Auch aufgrund der Massenarbeitslosigkeit setzte sich in letzter Zeit jedoch in Rechtsprechung und Praxis eine Tendenz durch, nach der Tarifabkommen auch dann als «Besserstellung» gelten, wenn sie den Lohnabhängigen «Opfer» abverlangen - «Opfer», die vorgeblich dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. Im Februar 1997 hat der oberste Gerichtshof in einem Urteil diese Tendenz sanktioniert. Gewerkschaften können damit auch dann zum Instrument einer Deregulierung werden, wenn sie eben diese Deregulierung per Tarifvertrag zu stoppen versuchen. Anders ausgedrückt: Wenn eine Gewerkschaft (dazu zählen auch von Unternehmen aufgebaute und geförderte Organisationen) einen Vertrag abschliesst, der bisherige Standards unterläuft, diesen Vertrag aber zum beschäftigungsfördernden Abkommen hochjubelt, treten die gesetzlichen Mindeststandards ausser Kraft.

Von Null auf 48 (und zurück)

Die Regierung hat ihre Absicht, die 35-Stunden-Woche zur gesetzlich vorgeschriebenen Regelarbeitszeit zu machen, erstmals auf dem von ihr veranstalteten «Sozialgipfel» im Oktober 1997 verkündet. Dieser Gipfel sollte zum Schulterschluss von Regierung, Gewerkschaften und Unternehmen führen. Doch der Konsens kam nicht zustande, da der Unternehmerverband CNPF (inzwischen in MEDEF umgetauft) bereits ab dem ersten Tag Zeter und Mordio schrie und die geplante Arbeitszeitverkürzung als «Zwangsmassnahme» bezeichnete. Das Gestürm war ein geschickter Schachzug: Einerseits polemisierten die Firmen gegen das «Diktat» einer Arbeitszeitverkürzung, andererseits nutzen sie die vom Loi Aubry gebotenen Möglichkeiten.

Ihr Interesse galt vor allem der von der Regierung in Aussicht gestellten Flexibilität beim Einsatz der Arbeitskräfte je nach Auftragslage und Bedarf. Diese Flexibilität, so referierte der französische Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn auf dem Davoser Weltwirtschaftsgipfel im Februar, spreche für das Loi Aubry. Die Unternehmen haben dabei besonders die «annualisation» im Auge, nach der die Jahresarbeitszeit nicht mehr über die Länge einer Arbeitswoche berechnet wird, sondern das Arbeitsjahr als Grundlage zur Berechnung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit dient. Je nach Bedarf des Betriebes kann eine Arbeitswoche so zwischen 0 und 48 Stunden dauern, ohne dass die über die wöchentliche Regelarbeitszeit von jetzt 39, künftig vielleicht 35 Wochenstunden hinausgehende Überzeit entsprechend vergütet wird. Nach einer Studie des gewerkschaftsnahen Institut du Travail in Strassburg enthalten rund siebzig Prozent der bisher abgeschlossenen Abkommen eine Klausel, welche die «annualisation» vorsieht (die Studie untersuchte regionale Betriebe im Elsass mit 3 bis 712 Beschäftigten und nationale Konzerne mit bis zu 13 700 Lohnabhängigen). Zum Teil entspricht diese «annualisation» auch den Bedürfnissen der Beschäftigten, die einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit auch deswegen skeptisch gegenüberstehen, weil sie aufgrund der anfallenden Arbeit ohnehin nicht früher den Betrieb verlassen können. Sie ziehen freie Tage vor, die aber auf Basis des Gesetzes nur per «annualisation» gewährt werden.

Mittlerweile wurde in 48 von insgesamt 175 Branchen ein Abkommen geschlossen; auf Betriebsebene - wo die Branchenabkommen in konkrete Vereinbarungen umgesetzt werden müssen - dauert es länger. Anfang März hatten rund 2600 Firmen das Aubry-Abkommen unterzeichnet. In ihnen arbeiten 825 000 Beschäftigte, das ist nur ein kleiner Teil der rund vierzehn Millionen Lohnabhängigen des privaten Sektors, für die das Aubry-Gesetz gedacht ist. Nach Schätzungen haben die bisherigen Abschlüsse rund 24 000 Neueinstellungen ermöglicht und etwa 14 000 zuvor durch Entlassungspläne bedrohte Arbeitsplätze «gerettet». Die Regierung spricht derzeit davon, dass 1999 bis Jahresende 100 000 Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden könnten. Ein erster parlamentarischer Bericht - der «Rapport Gorce» - rechnet bis Jahresende 2002 mit möglicherweise 250 000 Jobs. Um die ursprünglich von Jospin versprochenen 700 000 Stellen ist es mittlerweile recht still geworden. Die neuen Arbeitsplätze sind einem Bericht des Wirtschaftsmagazins «Challenges» zufolge aber eher einem durch das Gesetz initiierten Verdrängungswettbewerb zu verdanken: Firmen nutzen die Flexibilisierungsmöglichkeiten, um Konkurrenten auszubooten. Das jedoch schafft insgesamt und dauerhaft nicht mehr Stellen.

Selbst nach einer vom sozialpartnerschaftlich orientierten Gewerkschaftsverband CFDT veröffentlichten Studie erklärten 49 Prozent der von Aubry-Abkommen betroffenen Beschäftigten: «Ich arbeite kürzer, aber insgesamt genauso viel wie vorher.» Nur 29 Prozent machten positive Erfahrungen: «Ich arbeite kürzer, das verläuft gut.»


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