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Vom Retortenbaby über den Gen-Check im Reagenzglas zum Menschen nach Wahl

Es war einmal ein Traum

Von Ulrike Baureithel

Die Befruchtung im Reagenzglas sollte ungewollte Kinderlosigkeit überwinden helfen. Inzwischen ist klar, dass diese Methode Frauen zu Rohstofflieferantinnen degradiert und in ein gendiagnostisches Korsett zwingt.

Dem Erscheinungsbild nach und nicht ohne rassistischen Beigeschmack sprach man von Mongolismus. Heute haben sich in der Medizin die Begriffe Down-Syndrom oder Trisomie 21 eingebürgert, letzterer, weil man bis vor kurzem davon ausging, die Behinderung werde durch eine genetische Abweichung des Chromosoms 21, das nicht als Paar, sondern dreifach auftritt, ausgelöst. Als im Mai vergangenen Jahres die Entschlüsselung des menschlichen Genoms gefeiert wurde, stand das Chromosom 21 denn auch im Mittelpunkt des Interesses: Es war als erstes lückenlos sequenziert worden, und grosse Hoffnungen und Heilsversprechen knüpften sich an seine Entzifferung.

Anderthalb Jahre später, das hat kürzlich eine Tagung in Braunschweig deutlich gemacht, ist klar, dass nicht einzelne Erbanlagen auf dem überzähligen Chromosom für das Down-Syndrom verantwortlich sind und von einem Down-Gen nicht die Rede sein kann. Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms lässt nur wenig Rückschlüsse auf das molekulare Netzwerk zu und eröffnet nicht automatisch Therapiemöglichkeiten. Die neuesten Erkenntnisse bei der Trisomie 21 werfen aber auch neue Fragen zur Pränataldiagnostik (PND) auf.

Trisomie 21 gehört zu den verbreitetsten genetischen Abweichungen. Die vorgeburtliche Diagnose stützt sich auf das Nackenfalten-Screening durch Ultraschall; auf den so genannten Triple-Test, eine Blutuntersuchung auf statistischer Basis mit begrenzter Diagnosesicherheit, und auf invasive Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung und die Gewebeentnahme bei der Chorionzottenbiopsie.

Das Down-Syndrom ist aufgrund dieser Diagnosemöglichkeiten zur eigentlichen Chiffre für vermeidbare Behinderung geworden. Vermeidbar heisst aber nicht therapierbar. Der einzige Weg der Vermeidung ist bislang noch immer die Abtreibung, in Frankreich oder in Deutschland bei 90 bis 95 Prozent der erkannten Fälle. Und die Abtreibungen geschehen häufig in einem solch späten Stadium, dass es in vielen europäischen Ländern immer mehr Bedenken dagegen gibt.

Da sich die Pränataldiagnostik mittlerweile zu einem Routineverfahren entwickelt hat, dem sich eine schwangere Frau nur schwer entziehen kann, fällt am Ende die Entscheidung für oder gegen ein behindertes Kind wieder auf die Frauen selbst zurück. Eine Entscheidung, die viele betroffene Frauen als Zumutung und Überforderung empfinden: Zum einen, weil die Gesellschaft wenig tatsächliche Hilfe bereitstellt, um ein behindertes Kind aufzuziehen, aber auch, weil die derzeit geleistete genetische Beratung, so die Soziologin Silja Samerski, eher «ver-ratlost», statt den Frauen eine Entscheidungshilfe zu geben. Denn was soll eine Frau mit einer «statistischen Wahrscheinlichkeit von vielleicht 50 Prozent» anfangen, wenn sie wissen will, wie es dem konkreten Kind in ihrem Bauch geht?

Gen-Check im Reagenzglas

Als scheinbarer Ausweg aus diesem Dilemma bietet sich neu die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) an. Warum, so das Argument der BefürworterInnen, sollte eine Frau eine «Schwangerschaft auf Probe» auf sich nehmen, wenn schon im Vorfeld geschädigte Embryonen ausgesondert werden können? Präimplantationsdiagnostik ist nichts anderes als ein Gen-Check im Reagenzglas. Sie erfordert eine künstliche Befruchtung, dem Embryo werden im Achtzell-Stadium zur Untersuchung auf chromosomale und genetische Abweichungen Zellen entnommen. Die für «gut» befundenen Embryonen werden in den Uterus transferiert, die «schlechten» verworfen. Für «Hochrisikopaare» sei dies eine wirksame Möglichkeit, das genetische Risiko für ihr künftiges Kind zu minimieren. Dass damit der Versicherungsgemeinschaft auch Kosten erspart werden sollen, wird öffentlich zwar nicht gesagt, kommt aber in Urteilen zur Ärztehaftpflicht - vom Kind als Schaden ist dort die Rede - zum Ausdruck.

PID ist der Versuch, eine Schwangerschaft und ihr «Ergebnis» produktionstechnisch zu optimieren. Sie ist in vielfacher Hinsicht umstritten. Einmal werden bei der Untersuchung Zellen in einem Stadium verbraucht, in dem sie «totipotent» sind, das heisst, in dem sich aus ihnen noch ein Embryo entwickeln könnte. Aber nicht nur der Schutz des Embryos wird durch PID verletzt. Auch die betroffenen Frauen setzen sich schweren Belastungen aus. Zunächst durch die unter Umständen wiederholte und mit Hormonstimulationen und Eingriffen verbundene In-vitro-Fertilisation (IVF), der die Phase der Ungewissheit folgt und schliesslich die furchtbare Zumutung, Embryonen selektieren zu müssen. Aber selbst nachdem «taugliche» Embryonen eingepflanzt worden sind, gibt es keine Gewissheit. Die Frau muss sich den üblichen pränatalen Untersuchungsprozeduren unterziehen, deren Ergebnis - nicht zuletzt weil die Frucht durch den massiven Eingriff geschädigt worden sein kann - ungewiss ist.

Noch problematischer als die Belastungen der Frauen und Paare erscheinen die eugenischen Folgen. PID zielt eindeutig darauf ab, Behinderung zu vermeiden. Angesichts der Tatsache, dass nur zwei Prozent aller Abweichungen oder Schädigungen genetisch bedingt sind, hat dies unabsehbare Konsequenzen für das gesellschaftliche Klima und das Leben von Behinderten. Die Erfahrung mit der Pränataldiagnostik zeigt, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass PID - wie immer behauptet wird - auf wenige, scharf umgrenzte Risikogruppen beschränkt bleiben wird. Ähnlich wie Pränataldiagnostik wird PID sich zu einem Screening-Verfahren entwickeln. Statt der Verhinderung von Schädigungen und Abweichungen könnte am Ende die gezielte Auswahl von Merkmalen und Eigenschaften im Vordergrund stehen. In den USA wird in diversen Repro-Zentren im Rahmen der PID bereits die Wahl des Geschlechts angeboten, und kürzlich hat der Verband der amerikanischen ReproduktionsmedizinerInnen die generelle Freigabe der Geschlechtswahl gefordert.

In der Schweiz ist PID nach dem «Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung» nicht erlaubt. «Das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung sind verboten», steht dort (Art. 5, Abs. 3). Aber kürzlich hat der Schweizerische Nationalfonds ein Genfer Projekt zur Stammzellenforschung an importierten Embryonen erlaubt (siehe WoZ Nr. 48/01). Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist ein Gesetzesentwurf in Arbeit zur «Verwendung von überzähligen Embryonen für die Forschung», wie es im Titel heisst.

Nach dem genannten Gesetz (Artikel 17) - und dies entspricht weitgehend auch der Regelung im deutschen Embryonenschutzgesetz - dürfte es «überzählige Embryonen» gar nicht geben. Bei der Reagenzglaszeugung oder In-vitro-Fertilisation (IVF) dürfen nur so viele Embryonen entwickelt werden, wie innerhalb eines weiblichen Zyklus für die Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich sind, das heisst höchstens drei. Dennoch kann es in seltenen Fällen «überzählige Embryonen» - der Begriff spricht für sich - geben, etwa wenn eine Frau entscheidet, doch keinen Embryo einpflanzen zu lassen (etwa weil sie krank ist), oder wenn eine Frau vor dem Embryonentransfer stirbt. In solchen Fällen werden die Embryonen tiefgefroren und aufbewahrt.

1998 gelang es James Thomsen, embryonale Stammzellen aus ihm «zur Verfügung gestellten» IVF-Embryonen herauszulösen. Seither ist wahres Stammzellenfieber ausgebrochen, und diese potenziell menschfähigen Zellen haben in der Bundesrepublik und anderen Ländern zu heftigen Kontroversen zwischen Forscherlobby und Politik geführt. In vielen Fällen haben die WissenschaftlerInnen vollendete Tatsachen geschaffen und setzen damit Parlamente und Regierungen unter Druck.

Dabei ist völlig offen, ob embryonale Stammzellen überhaupt einen therapeutischen Wert haben und die Verheissungen der Forscher - die Heilung von Alzheimer oder Parkinson sowie die Züchtung von Organen - nicht viel zu hoch gegriffen sind. Es gibt jedenfalls ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass die verpflanzten Zellen bei den EmpfängerInnen Tumore auslösen können. Völlig überzogen - das räumen seriöse Stammzellenforscher auch ein - sind die Erwartungen in Bezug auf transplantationsfähige Organe.

Ethisch und juristisch problematisch ist auch das letztlich nicht geklärte Entwicklungsstadium der Zellen. Im totipotenten Stadium liesse sich aus ihnen ein vollständiger Mensch entwickeln - mit unabsehbaren Folgen für die daraus hervorgehenden Kinder und für die Paare, die «überzählige» Embryonen spenden. Für den hier interessierenden reproduktionsmedizinischen Zusammenhang ist die Stammzellenforschung deshalb zentral, weil dabei Frauen als Rohstofflieferantinnen benötigt werden, die Embryonen, fötales Gewebe oder eben Eizellen spenden (wobei die Eizellenspende in der Schweiz explizit verboten ist).

Eizellen sind insbesondere für das so genannte therapeutische Klonen erforderlich (siehe WoZ Nr. 12/01). Betrachtet man schon nur die dürren Daten des Embryonen-Clonings der Firma Advanced Cell Technology, das kürzlich als Sensation durch die Presse ging, wird die Dimension der künftigen Materialschlacht deutlich. Für die nach der Dolly-Methode verfahrenden Experimente benötigte das Forscherteam 71 weibliche Eier und für die Parthonegenese (Jungfernzeugung) nochmals 22 Eier - mit dem bekannten letalen Ausgang für die Embryonen. Für diese «Eierernte» mussten sich sieben Frauen einer extremen Hormonstimulation unterziehen - mit den bekannten körperlichen und psychischen Belastungen und gesundheitlichen Risiken, die bereits während einer «normalen» IVF-Behandlung kaum abwägbar sind. Der Lohn für diese Mühen belief sich auf zwischen 3000 und 5000 Dollar!

Aus dem Dunkeln der Mutter

Dass es vom «therapeutischen» zum reproduktiven Klonen nur ein kleiner Schritt sein würde, war in der kritischen Diskussion nie bezweifelt worden. Von hier aus weist der Weg zur Keimbahnintervention, das heisst der gezielten irreversiblen Veränderung von Erbanlagen. Auch hier wird «Therapie» zum Schlüsselwort der Besänftigung und Bemäntelung. Weltweit leben derzeit etwa dreissig Kinder, deren Erbgut im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung verändert wurde. Kürzlich berichtete Jacques Cohen, Direktor des Instituts für Reproduktionsmedizin und -wissenschaft in New Jersey, von mehreren Eiplasma-Verpflanzungen. Um die Unfruchtbarkeit einer Frau zu überwinden, wird dabei das Plasma einer anderen Frau in deren Eizellen gespritzt. Dieses Verfahren hat fatale Folgen für die Kinder, die dabei auf die Welt kommen, denn das übertragene Zytoplasma enthält auch Mitochondrien, in denen sich DNS mit Genen einer dritten Person befindet. Wenn sie einmal in das Erbgut eingebaut sind, ist dieser Vorgang nicht mehr rückgängig zu machen.

Es ist 23 Jahre her, dass Louise Brown, das erste Retortenbaby, das Licht der Welt erblickte, und als Louise Brown 20 Jahre alt wurde, veranstaltete die Universität von Kalifornien in Los Angeles ein Symposium zum Thema Keimbahnmanipulation. Bei diesem Anlass sprach der Molekularbiologe Lee Silver die unvergesslichen Worte aus, die aus dem IVF-Traum einen Albtraum machten. Er sagte: «IVF bringt den Embryo aus dem Dunkeln der Mutter ans Tageslicht. Indem sie dies tut, liefert IVF den Zugang zum genetischen Material darin. Es ist genau diese Fähigkeit, Gene zu lesen, zu verändern und hinzuzufügen, worin die volle Kraft der IVF spürbar wird. Wir haben nun die Fähigkeit, die Natur unserer Spezies zu verändern.» Es ist aufschlussreich, was in diesem Satz Subjekt und wer Objekt ist.

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