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Manchmal braucht es hässliche Entscheide aus taktischen Gründen
Uneitler Moritz
Von Urs Bruderer
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Die ETH Zürich hat Weizenhalme gebastelt. Sie unterscheiden sich in drei Genen von gewöhnlichem Weizen, was sie vielleicht unempfindlich macht gegen die Pilzkrankheit Stinkbrand. 1600 solche Halme möchte die ETH ins Freie lassen - nicht einmal unter freien Himmel: Über die acht abgeschotteten Quadratmeter Versuchsfläche soll ein Zelt gegen den Pollenflug gespannt werden. Was kann da passieren?
Es war ein politischer Entscheid, als Buwal-Direktor Philippe Roch den Freisetzungsversuch verbot. Und es war ein politischer Entscheid, als Bundesrat Moritz Leuenberger den Rekurs der ETH gegen Rochs Entscheid guthiess. Rochs Entscheid war weise: Das Volk lehnt laut Umfragen Freisetzungsversuche ab, das Parlament brütet über einem neuen Gesetz zu Freisetzungsversuchen, und beim neuen Gesetz hätte der ETH-Versuch keine Chance - wer da der Zwängerei der Forscher nachgibt, hat kein politisches Rückgrat. Leuenbergers Entscheid war hässlich: Die Begründung - man müsse das Gesuch nach geltendem Recht und nicht nach zukünftigem beurteilen - hätten seine JuristInnen ohne weiteres ins Gegenteil umbiegen können; stattdessen liess Leuenberger einen seiner couragierten Beamten im Regen stehen. Und unser eitelster Bundesrat gilt jetzt landauf, landab als Weichei, das dem Druck der Gentechlobby nachgegeben hat. Zu Unrecht.
Politik ist kein sauberes Geschäft. Manchmal braucht es hässliche Entscheide aus taktischen Gründen. Leuenbergers Entscheid zeigt: Es gibt einen Unterschied zwischen der alten gesetzlichen Grundlage für die Bewilligung von Freisetzungsversuchen und der Gen-Lex, die der Nationalrat in zwei Wochen debattieren wird. Nun müssen die ParlamentarierInnen den Ball aufnehmen und zeigen, warum wir ein Gesetz brauchen, das Versuche wie denjenigen der ETH verbietet.
Die ETH macht es dem Parlament leicht: Erstens ist ihr unbeabsichtigt ein Antibiotikaresistenzgen in den Weizen geraten; der Einsatz solcher Gene ist veraltet und stellt ein unnötiges Risiko dar; die Gen-Lex folgt hier dem europäischen Recht, das Antibiotikaresistenzgene verbietet. Zweitens hat es die ETH lange versäumt, ihren Versuch mit einem Beitrag zur Biosicherheit zu verknüpfen; die Gen-Lex verlangt das; auf einem Gebiet voller unbekannter Risiken soll die anwendungsorientierte Forschung nicht einfach vollendete Tatsachen schaffen können. Drittens sind der ETH bei ersten Versuchen die Nähte des pollendichten Zelts gerissen. Viertens verlangt die Gen-Lex, dass man mit genmanipulierten Pflanzen erst ins Freie geht, wenn die Hallenversuche abgeschlossen sind; die Schlussberichte zu den Gewächshausversuchen mit dem ETH-Weizen liegen nach drei Jahren immer noch nicht vor. Und zwar, wie man fünftens hört, weil der Weizen ein Flop sein soll und dem Stinkbrand nicht standhalte.
Forscher sind Kinder, sie wollen spielen, sagte Ruth Dreifuss vor einem halben Jahr. Forscher sind Kindsköpfe, hätte sie auch sagen können. Die ETH hat einen veralteten und wahrscheinlich erfolglosen Freisetzungsversuch voller unnötiger Risiken durchgeboxt. Sie hat damit das perfekte Exempel für die Notwendigkeit der Gen-Lex geschaffen. Mit seinem hässlichen Entscheid hat Leuenberger dem Parlament das Exempel auf dem Tablett serviert.
Die ETH ist dabei, ihre Kinderzimmer ins Freie zu verlegen. Wir brauchen ein Gesetz, das diesen Vorgang regelt.
WOZ 38/02
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