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Die Kommisarin macht Tempo

Von Benno Vogel

Ungerechtfertigt und illegal» sei das Moratorium für die Vermarktung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), befand die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström am 13. Juli in Brüssel und plädierte im Namen der EU-Kommission dafür, das Moratorium noch in diesem Jahr aufzuheben. Nicht ganz so eilig, fanden die EU-UmweltministerInnen, die sich am Samstag in Paris bei einer Fachtagung trafen. Die Mehrheit der MinisterInnen begrüsste zwar grundsätzlich eine Aufhebung des Moratoriums. Aber anders als die EU-Kommission wollen die UmweltministerInnen frühestens dann am Moratorium rütteln, wenn alle rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt sind.

In einem Punkt sind sich Kommission und Umweltministerrat vorerst einig: Bevor das Moratorium fällt, muss die Freisetzungsrichtlinie 90/220, die das Genehmigungsverfahren für GVO regelt, auf EU-Ebene erneuert sein. Die Novellierung begann im Oktober 1998, als die EU-Mitgliedsstaaten die bestehende Richtlinie 90/220 aussetzten und damit das De-facto-Moratorium erzwangen. Im September kommt der Entwurf der Kommission für eine neue Richtlinie in die Einigungskonferenz zwischen Rat und europäischem Parlament. Die Kommission will gleich nach der Einigungskonferenz die Genehmigungsverfahren wieder aufnehmen. Sie will weder auf die Umsetzung der revidierten Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen noch auf die anstehenden Ausführungsbestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von GVO warten. Vor allem Letzteres kritisieren die UmweltministerInnen heftig. Aus ihrer Sicht sind die Ausführungsbestimmungen unabdingbare Voraussetzung, um den Schutz von Umwelt und KonsumentInnen zu gewährleisten. Zusätzlich zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wollen die MinisterInnen auch die Haftpflicht verbindlich geregelt wissen, bevor das Moratorium fällt. Während die Kommission eine allgemeine Umwelthaftung bevorzugt, will ein Teil der UmweltministerInnen spezifische Haftpflichtregelungen für GVO im Gesetz verankern.

Entscheide darüber, wie es mit dem Moratorium weitergeht, sind bisher keine Gefallen. Klar ist, dass sich die Kommission nicht geschlagen gibt. Sie will nun - so Umweltkommissarin Wallström - den Turbogang einschalten und bis zum Herbst die Ausführungsbestimmungen vorlegen. Was die Haftung betrifft, hält Wallström ebenfalls eine schnelle Lösung bereit: Solange eine EU-Regelung fehle, sollen die EU-Staaten auf die nationalen Vorschriften zurückgreifen.

Mit ihrer Eile handelt die Kommission im Interesse von Konzernen wie Novartis und Monsanto. Solange das Moratorium wirkt, geht der Agrarindustrie nicht nur der Umsatz aus dem Verkauf von GVO-Saatgut in der EU verloren, auch der Saatgutverkauf in den USA ist betroffen. Dort bereits zugelassene Ernteprodukte dürfen noch nicht in die EU exportiert werden. So hat unter anderem das europäische Moratorium dazu geführt, dass die US-Maisexporte in die EU im letzten Jahr drastisch sanken und die US-Landwirte nun wieder vermehrt konventionelles Saatgut verwenden.

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