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Patent auf lebende Organismen

Moral und gute Sitten

Von Roger Monnerat

Das europäische Patentamt in München hat ein Patent für menschliche Embryonen und Klone widerrufen - dank Greenpeace.

«Wir haben den Zugang zum Patentamt während einer Stunde blockiert», erinnert sich Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. «Die Büros konnten nur noch über die Tiefgarage erreicht werden. Die Polizei ist aufmarschiert, und die Aktion hat ziemlichen Wirbel verursacht.» Die Greenpeace-AktivistInnen hatten am 21. Februar 2000 in den frühen Morgenstunden den Eingang des Amtes in München fachmännisch zugemauert.

Das Patent der Universität Edinburgh, das von der australischen Firma Stem Cell Sciences (SCS) exklusiv verwertet wird, erstreckt sich auf ein Verfahren zur Kennzeichnung von verschiedenen Typen von Stammzellen, «die aus tierischen Zellen von Embryonen gewonnen werden, auf die gentechnische Veränderung dieser Zellen sowie auf die Züchtung gentechnisch veränderter Lebewesen aus diesen Zellen». In einem Nebensatz spezifiziert die Patenteingabe, dass «im Zusammenhang mit dieser Erfindung der Begriff tierische Zellen alle Zellen von Tieren, insbesondere von Säugetieren, einschliesslich des Menschen, bedeuten solle».

Ungewöhnliche Koalition

Aufgeschreckt von Greenpeace, erhoben nicht nur kirchliche Kreise und gentechkritische Organisationen sowie Parteien wie die PDS und die Grünen Einspruch, sondern auch das deutsche Bundesministerium der Justiz, das Wirtschaftsministerium der Niederlande und die Regierung der Republik Italien. Das patentierte Verfahren hätte in den drei Staaten wegen der Embryonenschutzgesetze nicht genutzt werden können. Da gesetzliche Voraussetzungen aber kein Kriterium bei der Patenterteilung sind, beriefen sich die drei Staaten in ihrer Einsprache auf das allgemeinere Kriterium eines Verstosses gegen «Moral und gute Sitten». Mit Erfolg.

«Wir haben mit dem heutigen Entscheid die kommerzielle Nutzung von embryonalen Stammzellen bis auf weiteres gestoppt», kommentierte der Patentanwalt der deutschen Regierung, Christof Keussen, den Entscheid. Greenpeace-Spezialist Then schätzt die Entscheidung des Münchner Patenamtes als wichtiges Signal ein. Er weist aber darauf hin, dass die Universität von Edinburgh und SCS mit einem Rekurs Erfolg haben und ihnen das Patent mindestens für den Bereich der menschlichen embryonalen Stammzellen doch noch erteilt werden könnte. «Ein ähnliches Hin und Her haben wir schon 1994 bei der so genannten Krebsmaus, der ersten Patentierung eines Tieres, erlebt», sagt Then.

Punktuellen Erfolgen gentechkritischer Organisationen steht eine wachsende Flut von Patentanträgen gegenüber. Patentansprüche auf Gene von Menschen und Tieren wurden beim Patentamt in München erstmals 1988 angemeldet. Damals waren es fünf Anträge gewesen. Ende 2001 war die Zahl der Anträge auf gegen 8500 angewachsen; 962 Patente waren zu diesem Zeitpunkt bereits erteilt. Die Erfolgsrate bei Patentanfechtungen ist minimal, weshalb sich Greenpeace und andere Organisationen auf exemplarische Fälle konzentrieren.

Ein solch exemplarischer Fall sind die drei Patente auf ein Brustkrebs-Gen, die der Firma Myriad mit Sitz in Salt Lake City Ende Mai 2001 vom europäischen Patentamt erteilt wurden. Die Firma Myriad beansprucht mit diesen Patenten die Exklusivrechte auf etwa achtzig menschliche Genabschnitte, auf denen verschiedene Genmutationen vorkommen können, die typisch sind für erbliche Brustkrebserkrankungen. Die Patente erstrecken sich auf die Gene selbst sowie auf Diagnoseverfahren und Medikamente, die ausgehend von diesen Genen entwickelt werden können.

Erfindung oder Entdeckung?

Die von Greenpeace öffentlich gemachten Patententscheide lösten vor einem Jahr europaweit Empörung aus. Myriad hatte einfach seit längerem bekannte Erkenntnisse über die Lokalisierung von Brustkrebsgenen auf einzelnen Chromosomen zusammengefasst und zum Patent angemeldet. Was das Münchner Patentamt als Erfindung geschützt hatte, war allenfalls eine - bis dato nicht patentierbare - Entdeckung.

Neben Greenpeace erhoben ÄrztInnen-Organisationen in ganz Westeuropa Einspruch, und auch in der Schweiz stiess das Myriad-Patent auf heftige Ablehnung (siehe WoZ Nr. 5/02). Bei der Vernehmlassung zur Revision des schweizerischen Patentgesetzes im Frühjahr dieses Jahres wandten sich verschiedene Wissenschaftsorganisationen unter dem Eindruck des Myriad-Patentes gegen die im Entwurf vorgesehene Patentierbarkeit von Genen und Gensequenzen. Durch solche Patente würde «etwas, das schon vorher da ist und deshalb nur entdeckt werden kann, zu einer patentierbaren Erfindung», schreibt beispielsweise die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in ihrer Stellungnahme.

«Gensuisse», die Propagandaorganisation der schweizerischen Genlobby - sie führte am Dienstag eine Pressekonferenz zur Nutzung und Patentierung embryonaler Stammzellen durch -, vertritt hingegen die Auffassung, für die Patentierbarkeit genüge, «dass das Gen mit technischen Mitteln aus seiner natürlichen Umgebung der Chromosomen herausgenommen und in Plasmid transferiert wird».

Die Unterhöhlung der bisher normativen Unterscheidung zwischen Erfindung und Entdeckung führt dazu, dass auch für Daten, die bisher allen Forschenden zugänglich waren, Lizenzen eingeholt werden müssen. Zudem werden Erkenntnisse und Entdeckungen während der oft Jahre dauernden Patentverfahren zurückgehalten.

Die drohende Behinderung der Forschung ist der Hauptgrund, weshalb nun auch die SP Schweiz in dieser Sache aktiv geworden ist, bestätigt SP-Vizepräsident Hans-Jörg Fehr. «Wir haben den Bundesrat vor einiger Zeit aufgefordert, gegen das Myriad-Patent Einspruch zu erheben, leider vergeblich», sagt Fehr. Die SP ist daran, eine breite Allianz aufzubauen, um den Bundesrat doch noch zu einem solchen Schritt zu bewegen. Zudem prüft sie, was sie alleine oder zusammen mit anderen Organisationen gegen das Myriad-Patent tun kann.

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