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Umstrittene Schweizer Forschungsprojekte
Embryoklone und Killergene
Von Roger Monnerat
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Das Buwal bewilligt einen Freisetzungsversuch nicht. Die Wissenschaft jammert, die Politik ziert sich.
Anfang dieser Woche gab das US-Biotechunternehmen Advanced Cell Technology in Massachusetts bekannt, dass es seinen ForscherInnen gelungen sei, einen menschlichen Embryo zu klonen. Dabei wurde die gleiche Methode angewandt wie 1996 bei der Schaffung des Klonschafes Dolly. Das Experiment wurde allerdings nach einigen Zellteilungen abgebrochen und Advanced Cell Technology versicherte, dass die Implantation eines geklonten Zellverbandes in die Gebärmutter einer Frau auch in Zukunft nicht beabsichtigt sei. Ziel des Experimentes sei nicht die Schaffung eines menschlichen Klons, sondern die Produktion von embryonalen Stammzellen für medizinische Zwecke.
Seither fordern Regierungen rund um die Welt, die Herstellung menschlicher Klone zu verbieten. Sie fordern gleichzeitig, die Verwendung embryonaler Stammzellen für medizinische Zwecke zuzulassen und gesetzlich zu regeln. In Grossbritannien hat das Unterhaus bereits im Januar 2001 ein Gesetz verabschiedet, das zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen die Aufzucht von geklonten Embryonen bis zum 14. Entwicklungstag zulässt (siehe WoZ Nr. 12/01).
In der Schweiz ist das Klonen von Embryonen verboten. Der Verfassungsartikel über den Schutz des Menschen und seiner Umwelt gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie wurde im Mai 1992 mit grosser Mehrheit von den StimmbürgerInnen angenommen. Er war vom Parlament als Gegenvorschlag zur 1987 eingereichten und daraufhin zurückgezogenen Beobachter-Initiative ausgearbeitet worden. Ausschlaggebend für den Rückzug der Initiative war unter anderem gewesen, dass der Verfassungsartikel explizit die Forschung an so genannt überzähligen Embryonen ausschloss, die bei der Erzeugung von Retortenbabys (In-vitro-Fertilisation) anfallen.
Was KritikerInnen der In-vitro-Fertilisation damals befürchtet hatten, ist inzwischen eingetreten: ForscherInnen wie Marisa Jaconi vom Genfer Universitätsspital fragen heute, ob es vertretbar sei, überzählige Embryonen zu vernichten, statt sie zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen zu nutzen. Letzten Oktober hat der Schweizerische Nationalfonds im Rahmen des Schwerpunktprogrammes Biotechnologie ein Forschungsprojekt des Genfer Universitätsspitals zur Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen bewilligt. Die ForscherInnen um Jaconi und der Nationalfonds profitierten vom Umstand, dass die Verfassung nur die Verwertung von überzähligen Embryonen aus In-vitro-Fertilisationen in der Schweiz verbietet, nicht aber die Benutzung von importierten Embryonen.
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin hatte sich gegen das Projekt ausgesprochen. Sie hatte vor einer Aufweichung des Forschungsverbotes an Embryonen gewarnt und darauf hingewiesen, dass es unbedenkliche Alternativen zu embryonalen Stammzellen gibt, nämlich so genannte pluripotente adulte Stammzellen, die bei geborenen Menschen vorkommen, insbesondere im Nabelschnurblut, in Knochen, im Nervengewebe und in der Haut.
Wie ist es zu erklären, dass der Nationalfonds ein Forschungsprojekt an Embryonen gegen die Empfehlung der Ethikkommission und unter Ausnützung einer Gesetzeslücke bewilligen konnte, ohne dass ein Entrüstungssturm losbrach? Wie ist es zu erklären, dass sechs Wochen später ein solcher losbrach, als das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen der ETH Zürich nicht bewilligte?
Um diese Fragen zu beantworten, ist ein weiterer Rückblick nötig. Mit der Verabschiedung des Verfassungsartikels zum Schutz vor Missbrauch der Gentechnologie 1992 war die öffentliche und politische Auseinandersetzung über die Nutzung gentechnischer Verfahren nicht beendet. In der Auseinandersetzung um die Genschutzinitiative - sie erreichte 1998 33,4 Prozent Ja-Stimmen - wurde deutlich, dass eine Mehrheit der StimmbürgerInnen Gentechnologie in der Landwirtschaft und gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ablehnt, die Nutzung gentechnischer Verfahren in der medizinischen Forschung aber befürwortet.
Unter dem Druck einer drohenden Moratoriumsinitiative für Freisetzungsversuche und angesichts einer sich im EU-Raum ausbreitenden Opposition gegen Genfood und Gentechnologie in der Landwirtschaft entschieden sich Bundesrat und Parlament, umgehend ein strenges Gentechnikgesetz zum «Schutz von Mensch, Umwelt und biologischer Vielfalt» auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Gesetzgebungsvorbereitungen überwies der Nationalrat eine Motion der Grünen Fraktion für ein Verbot von Antibiotikaresistenzgenen, ein Verbot, das vom Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf übernommen wurde und das auch im inzwischen vom Ständerat verabschiedeten Entwurf steht.
Der gentechnisch veränderte Weizen, den das Forscherteam um Christof Sautter im Freilandversuch testen wollte, enthält neben dem so genannten Killerprotein KP 4 gegen den durch Pilzbefall bewirkten «Stinkbrand» auch ein Resistenzgen gegen das Antibiotikum Ampicillin (siehe WoZ Nr. 47/01). Den Freilandversuch unter diesen Voraussetzungen zu bewilligen, wäre einer Desavouierung des laufenden Gesetzgebungsprozesses gleichgekommen.
Darauf hatten Vertreter des Buwal vor Eröffnung des Bewilligungsverfahrens die ETH-ForscherInnen hingewiesen - nicht an einer Geheimsitzung, wie der Leiter des Pflanzenforschungsinstitutes der ETH, Wilhelm Gruissem, später behauptete, sondern bei einem in solchen Fällen üblichen Vorgespräch. Neben drei VertreterInnen der ETH Zürich nahmen daran Buwal-Vizedirektor Bruno Oberle, Buwal-Mitarbeiter Hans Hosbach und Urs Christ, zuständig für das Schwerpunktprogramm Biotechnologie beim Nationalfonds, teil. Das Treffen fand in einem Sitzungszimmer des Berner Bahnhofs statt, ein Ort, der gewählt wurde, weil die ForscherInnen an diesem Tag mit dem Zug unterwegs waren, in Bern einen Zwischenhalt einlegen und sich so eine Extrafahrt von Zürich nach Bern ersparen konnten.
Christ erklärte bei dieser Gelegenheit, dass der Nationalfonds, der das Zürcher Forschungsprojekt finanziert, auch für die Kosten der Entfernung des Antibiotika-Resistenzgens aufkommen würde. Zu Christs Vorschlag sagt Sautter: «Es ist technisch nicht möglich, die Ampicillin-Resistenz als Markergen aus den Pflanzen zu entfernen. Das konnte Herr Christ nicht wissen, da er kein Fachmann ist. Es würde drei Jahre dauern, bis wir wieder Pflanzen hätten, mit denen wir das Experiment erneut beantragen könnten.»
An einer Bundesratssitzung wies Pascal Couchepin vehement auf die seiner Ansicht nach negativen Folgen des Buwal-Entscheids hin. Er sah die schweizerische Position in der Spitzenforschung gefährdet und befürchtete schwere wirtschaftliche Nachteile. Doch Couchepin wusste als Laie nichts von der Bedeutung des Ampicillin-Resistenzgens. Als Politiker aber hätte er den Stand des Gesetzesentwurfs kennen müssen. Unverständlich ist, dass Bundesrat Moritz Leuenberger sich von Couchepins Lamento beeindrucken liess und zu prüfen versprach, ob das Buwal das richtige Amt sei, um Entscheidungen von solcher Tragweite wie die Bewilligung eines Freilandversuches mit gentechnisch verändertem Weizen auf acht Quadratmetern zu fällen. Wie anders denn als Misstrauensvotum gegen Buwal-Leiter Philippe Roch ist eine solche Äusserung zu verstehen?
Departementssprecher Hugo Schittenhelm bestreitet dies vehement und bezeichnet eine solche Überprüfung als normalen Vorgang, wenn im Bundesratskollegium Unstimmigkeiten auftreten. Falls die ETH-ForscherInnen gegen den Entscheid des Buwal Rekurs einlegen, darf man auf das Resultat gespannt sein. Rekursinstanz ist Leuenbergers Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
WOZ 48/01
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Inhalt Dossier «Gentechnologie»
WOZ vom 17.02.2011
WOZ vom 23.09.2010
Genfrei kommt weit vernetzt und langsam voran: Interview mit der Biologin Florianne Koechlin
WOZ vom 21.01.2010
WOZ vom 10.12.2009
WOZ vom 12.03.2009
Umstrittene Studie: Was haben Selbstmorde von indischen BäuerInnen mit Gentechbaumwolle zu tun?
Gentechpflanzen kennen keine Grenzen: Weder in Kanada noch in Spanien und auch nicht in Rheinau
WOZ vom 01.11.2007
WOZ vom 04.10.2007
WOZ vom 12.07.2007



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