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Menschen nach Mass

Ein Brüderchen ab Stange

Von Reinhard Wolff

Ein kranker Junge veranlasst das dänische Parlament, das «Geschwisterdesign» zuzulassen. KritikerInnen befürchten, dass Embryonen als biologische Ersatzteillager missbraucht werden.

In Dänemark diagnostizierten Ärzte vor einem Jahr beim fünfjährigen Patrick eine schwere Knochenmarkerkrankung. Alle Transplantationsversuche sind seither am Mangel an passenden SpenderInnen gescheitert. Die einzige Chance, welche die Ärzte Patrick einräumen, ist ein Bruder oder eine Schwester mit dem «richtigen» Gewebebild für eine Spende. Ob eine Zelle die gewünschte Eigenschaft aufweist, kann mit einem gentechnisch einfachen, ethisch aber umso umstritteneren Test am befruchteten Ei festgestellt werden.

Im dänischen Parlament hat nun eine Mehrheit aus Liberalen, Konservativen und Sozialdemokraten Patricks Eltern die Möglichkeit eröffnet, über künstliche Befruchtung ein «passendes» Geschwisterchen zu bekommen. Mit der Gesetzesänderung hat das Parlament in Kopenhagen Ende März ein sieben Jahre altes Gesetz über künstliche Befruchtung so ergänzt, dass Eltern selbst bestimmen können, aus welcher von mehreren künstlich befruchteten Eizellen sich tatsächlich ein Embryo entwickeln soll. Die Möglichkeit eines solchen «Sortierens» im Rahmen der Präimplatationsdiagnostik bestand zuvor schon im Falle schwerer Erbkrankheiten: Genetisch belastete, über In-vitro-Fertilisation gewonnene Embryonen durften bereits im Reagenzglas ausgeschieden werden.

Bislang war es nur in den USA, Grossbritannien und Belgien erlaubt, mithilfe von Präimplatationsdiagnostik denjenigen von mehreren möglichen Embryonen heranwachsen zu lassen, der über besondere Eigenschaften verfügt.

Die BefürworterInnen des neuen Gesetzes argumentieren, der Staat habe kein Recht, sich in das Leben seiner BürgerInnen durch ein Verbot lebensrettender gentechnischer Massnahmen einzumischen. Das Hauptargument lautet: Es gehe nicht um eine abstrakte Sciencefiction-Debatte, sondern darum, Patrick und jährlich einer Hand voll anderen Kindern zu helfen. Vor allem die ChristdemokratInnen verneinen dagegen das Recht darauf, zwischen ungeborenen Menschen zu sortieren. Die Einwände von links warnen vor allem vor den unabsehbaren Folgen, den der jetzige Schritt nach sich ziehen könne. Doch auch vonseiten der Forschung kommen Warnungen. «Sehr problematisch» ist das Gesetz für Lars Reuter, Leiter des Zentrums für Bioethik an der Universität Aarhus: «Es kettet eine Reihe von ungeklärten bioethischen Fragen in einer Gesetzesregelung zusammen, die primär vom Wunsch geleitet ist, einem kranken Kind zu helfen.» Völlig unbeantwortet sei die Frage, wo man die Grenzen ziehen müsse, was die Benutzung von Menschen und menschlichen Embryonen angehe. Hier gebe es tatsächlich einen indirekten Zusammenhang zu den «biologisch kompatiblen Ersatzteillagern der Sciencefiction-Romane». Reuter meint, dass das neue Gesetz gegen die Biomedizinkonvention des Europarats verstosse, welche «genetische Diskriminierung» verbiete: «Genau eine solche geschieht bei der Ei-Sortierung.»

Der dänische Ärzteverband befürwortet einerseits eine Gesetzesänderung, kritisiert aber gleichzeitig die Ausweitung der Grenzen dessen, was «ethisch in der Reproduktionstechnik verantwortbar ist», ohne dass eine breite öffentliche Debatte stattgefunden habe. Er vermisst eine eindeutige Grenzziehung zu einer «unter keinen Umständen zulässigen Ei-Sortierung, welche im Hinblick auf das Hervorbringen von Kindern mit bestimmten psychischen Eigenschaften oder Charakterzügen geschieht». Den einzelnen ÄrztInnen wird die schwerwiegende Entscheidungsverantwortung darüber zugeschoben, ob eine vom Gesetz gedeckte, genügend ernsthafte Krankheit vorliegt, für deren Behandlung es keine Alternative als ein Spendergeschwisterchen gibt - wobei dieser Weg tatsächlich ausreichend erfolgversprechend sein muss. Der behandelnde Arzt soll zudem bestimmen, ob es nicht «Zweifel an der Eignung von Mann und Frau» gebe, für eine künstliche Befruchtung mit solchem Hintergrund die geeigneten Eltern zu sein. Die ÄrztInnen selbst wehren sich gegen diese Bürde an Verantwortung und schlagen stattdessen eine «neutrale Instanz» vor.

Was in Dänemark überraschte, war die Leichtigkeit, mit der die als «unverrückbar» erklärten Schranken aufgehoben wurden, die bei der Verabschiedung des ursprünglichen Gesetzes über künstliche Befruchtung errichtet worden waren. Es genügte, dass sich die Medien intensiv des Falles des kleinen Patrick annahmen. Weder Regierung noch Parlament nahmen sich Zeit für eine Grundsatzdebatte vor der jetzigen Gesetzesänderung. Die konnte es allerdings auch nicht geben, wollte man nicht in Kauf nehmen, dass Patrick in der Zwischenzeit sterben würde. Den 16 parlamentarischen NeinsagerInnen - vorwiegend von rechts und links aussen -, die gegen die grosse pragmatische Koalition der 94 BefürworterInnen stimmten, wurde in den Medien teilweise gar unterstellt, sie wollten das Leben dieses Kindes ihren abstrakten Idealen und Prinzipien opfern. Der Fall des fünfjährigen Patrick ist kein Einzelfall in Skandinavien, wo Schweden eine weltweite Spitzenstellung bei der hier seit 1991 zulässigen Stammzellenforschung einnimmt. In Norwegen hat der sechsjährige Mehmet Yildiz, der an einer schweren Blutkrankheit leidet, eine ähnliche Debatte wie in Dänemark ausgelöst.

Mit der Zulassung des Aussortierens von Zellen, die mit Erbkrankheiten belastet seien, sei ein Einfallstor geöffnet worden, durch welches immer mehr an genetischem Spezialdesign erlaubt werde, befürchten KritikerInnen. Unter ihnen hatten viele die ursprünglichen Gesetze über künstliche Befruchtung befürwortet. Einige wollen daher einen Schritt zurückgehen und empfehlen den nachträglichen Verschluss dieses vor Jahren geschaffenen Schlupflochs bei der Präimplatationsdiagnostik. Weniger illusorisch scheint die Einrichtung einer Ethikinstanz zu sein, für die andere Stimmen plädieren. Sie soll Fälle wie die Patricks unabhängig von den Wünschen wissbegieriger Forscher, von PolitikerInnen, die von der öffentlichen Stimmung abhängig sind, und von Ärzten, die unter dem Druck ihrer Patientinnen stehen, individuell entscheiden können. Doch wer kontrolliert diese Instanz?

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