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Kommt die erste Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen?

Der Türöffner-Weizen

Von Fredi Lerch

Keine Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft für die nächsten fünf Jahre will die jetzt lancierte «Gentechfrei-Initiative». Freisetzung von transgenem Weizen im März - das will die ETH.

Noch liegt der Schnee zwischen Effretikon und Winterthur wadentief. Die Fahrspur des Feldwegs, der zum Waldrand hinüberführt, ist vereist. Bis hierher reicht sein Land. Jürg Keller, Bauer im Weiler Kleinikon, zeigt über das leicht abfallende Gelände Richtung Eschikon. Rechts am Waldrand, das ist die Landwirtschaftliche Schule Strickhof. Daran anschliessend, die niedrigen Gebäude und Gewächshäuser, das ist die Versuchsstation des ETH-Instituts für Pflanzenwissenschaften. Auf dem umzäunten Areal davor, um die 350 Meter von unserem Standort entfernt, sollen, wenn es nach dem Willen der ETH geht, Anfang März erstmals in der Schweiz transgene Pflanzen freigesetzt werden: so genannter KP4-Weizen, mit Gentechnik resistent gemacht gegen den Schadpilz Stinkbrand. Aber noch ist es nicht so weit.

Der juristische Kampf

In der Beschwerde gegen diese Freisetzung, die der Berner Fürsprecher Lorenz Hirni am 29. Januar an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie und Kommunikation (Uvek) geschickt hat, tritt das Ehepaar Jürg Keller und Christine Grossmann neben der schweizerischen Vereinigung integriert produzierender Bauern und Bäuerinnen (IP-Suisse), der Arbeitsgruppe Lindau gegen Gentech-Weizen und Greenpeace Schweiz als Beschwerdeführende auf. Unterstützt wird die Beschwerde zudem von einer ganzen Reihe von Organisationen; von der Grünen Partei über die Pro Natura bis zur Swissaid. Mit einer Fülle von rechtlichen und wissenschaftlichen Argumenten wird auf 57 Seiten in exakt 233 Abschnitten gezeigt, dass das Gesuch der ETH «um Bewilligung zur Durchführung eines Freisetzungsversuchs» abzuweisen sei.

Diese Beschwerde ist ein weiteres Kapitel in einem langen juristischen Seilziehen. Am 15. November 2000 reichte die ETH das zweite Gesuch für das «Feldexperiment» beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ein, nachdem das erste wegen eines Formfehlers abgewiesen worden war. Am 20. November 2001 lehnte das Buwal das Gesuch ab. Gegen diesen Entscheid legte die ETH Beschwerde ein, die am 12. September 2002 von der Rekursinstanz, dem Uvek, gutgeheissen wurde. Am 20. Dezember 2002 verfügte das Buwal deshalb, dass der Freisetzungsversuch unter Auflagen bewilligt werde.

Gegen diese Verfügung nun richtete sich die Beschwerde der FreisetzungskritikerInnen. Bereits am 7. Februar traf in Bern dann die Beschwerdeantwort der ETH ein, mit Poststempel vom 17. Februar danach eine weitere Stellungnahme der KritikerInnen. Laut Philipp Do Canto, dem Sachbearbeiter des Dossiers, wird nun das Uvek bis Ende dieser Woche eine Verfügung erlassen, die der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entweder zu- oder abspricht. Diese Verfügung wiederum wird innert zehn Tagen beim Bundesgericht angefochten werden können. Eine solche Anfechtung hätte so lange aufschiebende Wirkung, bis das Bundesgericht über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde entschieden hätte.

Kurzum: Sobald das Tauwetter einsetzt, wird sich die Lage zuspitzen. Der Projektleiter des Experiments, Christof Sautter, will unbedingt in diesem Jahr - und das heisst in der ersten Märzhälfte - aussäen (vgl. Interview weiter unten); die GegnerInnen wollen unbedingt verhindern, dass die KP4-Weizensamen in den Boden kommen.

Der Familienbetrieb in Kleinikon

Die Fensterfront der breiten Bauernstube öffnet sich gegen Eschikon hin. Jürg Keller stellt den Teekrug auf den Tisch. Er ist auf diesem Hof, den die Familie Keller seit Menschengedenken bewirtschaftet, aufgewachsen. 1983 hat er ihn von seinen Eltern übernommen. Seither treibt er Milchwirtschaft und Ackerbau, seine Frau Christine Grossmann arbeitet als Sekundarlehrerin. Zusammen mit einem Nachbar hat er eine Tierhaltergemeinschaft eingerichtet. Die Tiere der beiden stehen hier in seinem Freilaufstall, die beiden Bauern teilen sich die Arbeit. Daneben betreibt er «einen vielseitigen IP-Betrieb»: «Ich achte darauf, dass ich eine breite Fruchtfolge habe. Damit kann ich den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden massiv runterbringen.» Auf seinen Feldern wachsen neben dem Gras für die Kühe Mais, Gerste, Zuckerrüben, Raps, Soja und Weizen - Letzterer für das Label IP-Suisse, was bedeutet, dass er keine Fungizide einsetzen darf. Stinkbrand ist für ihn trotzdem noch nie zum Problem geworden.

Die Erfahrungen, die er mit der ETH bisher gemacht hat, sind durchwegs positiv. Deshalb hat er auch sofort zugesagt, als ihn die Forschungsanstalt drüben in Eschikon um eine Parzelle Boden bat, um sie für das zurzeit laufende «Freiland-CO2-Begasungs-Experiment» zu gebrauchen. Auch in Sachen Weizenzucht anerkennt er die Leistung der ETH: «Man hat gute und resistente Sorten gezüchtet, die unserem Klima angepasst sind und eine gute Qualität liefern, sprich Sorten, die gutes Backmehl für die Bäcker ergeben.» Mit dem KP4-Weizen jedoch seien jene Leute der ETH, die mit Gentechnik zu tun hätten, auf eine andere Linie eingeschwenkt: «Das ist eine Zwängerei.»

Die Lindauer Opposition

Mit einer kleinen Notiz im Mitteilungsblatt der weitläufigen Gemeinde Lindau, zu der sowohl Kleinikon wie Eschikon gehören, hat die ETH für den 21. Februar 2001 zu einer Orientierungsveranstaltung über den geplanten Freisetzungsversuch eingeladen. Es kamen nicht nur Kopfnicker. Einige kritische Geister gründeten im Anschluss daran die Arbeitsgruppe Lindau gegen Gentech-Weizen (AG) und lancierten eine Petition. Das Gentechexperiment bringe, heisst es darin, «unabschätzbare Risiken für Umwelt und Bevölkerung»: «Insbesondere die in den ‘Stinkbrand-Weizen’ eingebaute Antibiotika-Resistenz ist äusserst fragwürdig. Die im Versuchsbeschrieb angegebenen Sicherheitsmassnahmen bieten keinen vollständigen Schutz vor Pollenflug oder Gen-Transfer auf Boden und Organismen.»

Innert eines Monats trug die AG 719 Unterschriften zusammen, 509 davon stammten aus der Gemeinde, der Rest aus der Region. Am 28. März 2001 schickte die AG diese Unterschriften an das Buwal. Im Begleitbrief heisst es: «Wir sind der festen Überzeugung, dass sich die Naturwissenschaften mit der Gentechnologie auf einen Irrweg begeben haben.» Seither begleitete die AG das Seilziehen um die Bewilligung mit Medienmitteilungen. Als das Buwal im Herbst 2002 vom Uvek gezwungen wurde, den im Herbst 2001 gefällten Ablehnungsentscheid zu revidieren, hielt die AG zum Beispiel fest: «Der Buwal-Direktor sagte vor einem Jahr zur Begründung der Ablehnung: ‘Ich will 98 Prozent Sicherheit’, was der Versuch damals offensichtlich nicht erreichte. Reicht dieses Jahr weniger Sicherheit?» Deshalb unterstützt die AG nun neben Greenpeace und dem Ehepaar Keller und Grossmann die Beschwerde gegen den umgedrehten Buwal-Entscheid.

Das Misstrauen des Bauern

Beim Tee erzählt Jürg Keller über seinen Ärger, dass man den Leuten hier in den letzten zwei Jahren immer etwa wieder signalisiert habe, dass sie halt Laien und überfordert seien, dass sie einfach nicht drauskämen: «Schon beim BSE haben wir Bauern uns nach Strich und Faden verschaukeln lassen von den Forschern», sagt er. Von sich aus sei es sicher keinem Bauern in den Sinn gekommen, den Kühen als Raufutterverzehrerinnen Fleischmehl zu verfüttern. Aber dann seien die Forscher gekommen, hätten den Futtermittelproduzenten erzählt, Fleischmehl sei eine billige Eiweisskomponente: «Ich habe nie auf einem Futtermittelsack meiner Genossenschaft gelesen, dass da Fleischmehl drin sei.»

Natürlich weiss Keller, dass die ETH-Leute, die an gentechnisch veränderten Pflanzen forschen, mit BSE nichts zu tun haben. Aber er zieht seine Schlüsse: «Haben nicht auch damals die Forscher geredet, die Bauern habens danach ausgefressen? Und ist nicht heute weit und breit keiner dieser Forscher mehr da, der zumindest sagen würde: ‘Entschuldigung, ich han en Säich gmacht’?» Seine Angst ist, dass die Bauern eines Tages auch im Bereich der Gentechnik im Regen stehen könnten: «Die eine Gefahr sind die herumfliegenden Pollen des ETH-Genweizens für meinen Weizen. Und die andere ist, dass mit diesem Versuch eine Tür aufgestossen wird, die wir Bauern nicht mehr zukriegen werden.»

Streit um 1600 Pflanzen

Für Projektleiter Christof Sautter ist die umstrittene Freisetzung von transgenem Weizen ein «Präzedenzfall für die Forschungsfreiheit».

Interview: Fredi Lerch

Herr Sautter, transgener Weizen ist für die Bauern das grössere Problem als der Stinkbrand. Dem kommen sie zum Beispiel durch Beizungen der Samen mit Gelbsenfmehl auf natürliche Art bei.

Christof Sautter: Wir arbeiten mit dem Stinkbrand als Modell, weil man diesen Pilz gut bekämpfen kann und weil er ein einfaches Versuchssystem ist. Wenn daraus eine praktische Anwendung resultiert, stört mich das nicht. Anwendung ist aber nicht die Aufgabe und nicht das Ziel der ETH. Wir versuchen, zukünftige Probleme zu lösen. Natürliche Resistenzen, welche die Züchtung verwendet, werden vom Pilz oft in zehn bis fünfzehn Jahren überwunden. Danach muss man neue Resistenzen haben. An der Wechselwirkung zwischen Pilz, Pflanze und Umwelt interessiert uns die Spezifität dieses Systems. Es könnte gegen Brandpilze helfen und zum Beispiel nützliche Wurzelpilze unbehelligt lassen - wenns funktioniert.

Bei den bisherigen Versuchen im Gewächshaus und in der Vegetationshalle hats aber nicht funktioniert.

Doch, die Experimente im geschlossenen Gewächshaus haben ergeben: Der Prozentsatz der mit Stinkbrand infizierten Ähren war für die transgenen Pflanzen um etwa dreissig Prozent niedriger. In der Vegetationshalle haben wir den Weizen dann zuerst in zu kleine Töpfe gepflanzt. Die Folge war, dass weder die veränderten noch die nicht veränderten Kontrollpflanzen Stinkbrand zeigten, weil die Erde in den Töpfen durch die Sonne zu stark erwärmt worden war und sich der Stinkbrand darum gar nicht entwickeln konnte. Beim zweiten Versuch nahmen wir zwar grosse Gefässe, konnten aber deshalb viel weniger Pflanzen aussäen, was dazu führte, dass das Ergebnis statistisch nicht signifikant war.

Es waren sogar mehr transgene Pflanzen infiziert als andere.

Ja, aber wenn etwas statistisch nicht signifikant ist, bedeutet das nichts. Ist die untersuchte Menge zu klein, bleibt das Resultat zufällig.

Wie soll denn der Freisetzungsversuch in Eschikon konkret vor sich gehen?

Dort werden insgesamt 40 Parzellen von einem halben Quadratmeter angelegt. In jeder Parzelle stehen 4-mal 25 Pflanzen. Auf 16 solche Parzellen kommen die 1600 transgenen Pflanzen, die restlichen Parzellen - nach dem Zufallsprinzip verteilt - sind mit Kontrollpflanzen belegt. Drum herum kommt eine zwei Meter breite Mantelsaat mit nicht transgenem Weizen.

Risiken ergeben sich durch die mögliche Auskreuzung und die Pollen während der Blütezeit. Haben Sie diese Risiken im Griff?

Wir rechnen nicht mit Auskreuzungen. In der klassischen Zucht reichen zwei Meter zwischen zwei Feldern aus, um Auskreuzungen zu verhindern. Wir haben sechzig Meter Abstand bis zum nächsten Weizenfeld. Das Risiko einer Auskreuzung ist also äusserst gering. Der Pollenflug geht maximal bis 250 Meter, aber Pollen, die so weit fliegen, können nicht mehr bestäuben, weil ihre Lebensdauer zu kurz ist. Um für alle Fälle allergische Spaziergänger zu schützen, stellen wir während der dreiwöchigen Blüte zudem pollendichte Zelte über die Parzellen.

Ein weiteres Risiko ist das Antibiotika-Gen, das Sie in die transgene Pflanze eingebaut haben.

Es gibt keinen Grund, sich vor einigen wenigen Pflanzen mit einem solchen Gen zu fürchten. Die Diskussion, die heute in diesem Bereich geführt wird, ist wissenschaftlich abstrus. Antibiotikaresistenzen werden zwar in der Tat in den nächsten Jahrzehnten zum grössten Problem der Medizin. Aber die Gefahr geht nicht von transgenen Pflanzen aus, die das Gen auf Bakterien übertragen würden - das ist so selten, dass man es bisher in der Natur noch nicht einmal nachweisen konnte -, die Gefahr geht von Resistenzen aus, die natürlicherweise im Boden sind.

Ihr Experiment ist ein Teil des Forschungsschwerpunkts Biotechnologie, den der Nationalfonds zwischen 1992 und 2001 durchgeführt hat ...

... ja, darum ist das Experiment ausschliesslich vom Nationalfonds finanziert worden - Kostenpunkt um die 300 000 Franken. Durch ihn ist auch der Anwendungsaspekt in unser Grundlagenexperiment hineingekommen: Der Nationalfonds hat Schweizer Weizensorten gewünscht; er hat gesagt, Pilzresistenzen seien zu erforschen; und er hat schliesslich auch den Feldversuch verlangt, weil dieser der wissenschaftlich sinnvolle Abschluss des Projekts ist.

Was der Nationalfonds wünschte, hat dann das Buwal abgelehnt.

Das Buwal hat signalisiert, dass der Freisetzungsversuch politisch nicht opportun sei, und die Bewilligung verschleppt, was bisher zu Mehrkosten von 300 000 Franken geführt hat. Wenn wir dieses Jahr nicht aussäen können, wird das Experiment nicht mehr stattfinden. So oder so denke ich, dieser Freisetzungsversuch wird auf längere Zeit der letzte sein, der Aufwand ist einfach zu gross.

Dafür sind Sie der Türöffner und schaffen den Präzedenzfall.

Ja, wir schaffen mit diesem Experiment einen Präzedenzfall, einen Präzedenzfall für die Forschungsfreiheit. Der Aufwand wird aber später genau gleich gross bleiben. Allein das ganze Herrichten unseres Versuchsareals kostet an die 100 000 Franken: der zwei Meter hohe Zaun innerhalb des umzäunten ETH-Geländes, die Schneckenbleche, das Vogelnetz, die Zelte, die Videokameras, die Tag und Nacht Bilder in die Leitzentrale der ETH übertragen ...

... gegen Anschläge?

... gegen unvorhergesehene Ereignisse, gegen Sturm, gegen Platzregen. Aber es ist schon so: Wenn jemand kommt und das Experiment unbedingt kaputtmachen will, kann ich das nicht verhindern. Aber mit der Diabolisierung des Feldversuchs verhindern solche Leute natürlich auch, dass das Wissen über den Umgang mit transgenen Pflanzen in der Schweiz erworben und erhalten werden kann. Dieses Wissen wird die Schweiz auch dann brauchen, wenn sie auf die Dauer frei von Gentechnik bleiben will.

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