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Genweizen
Stinkbrand als Türöffner
Von Fredi Lerch
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«Nie mehr Stinkbrand im Weizen» oder «Niemals Gentech in Schweizer Böden».
Was bisher geschah: Die ETH Zürich stellt ein Gesuch, in ihrer Versuchsstation in Lindau bei Effretikon gentechnisch veränderten Weizen freisetzen zu dürfen, um seine Stinkbrandresistenz zu testen. Die Arbeitsgruppe Lindau gegen Gentech-Weizen sagt Nein. Greenpeace und die IP-Bauern der Schweiz sagen Nein. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) sagt Nein. Die ETH reicht Beschwerde ein. Moritz Leuenbergers Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) heisst sie gut. Dagegen reichen die ETH-KritikerInnen Beschwerde ein und erhalten beim Bundesgericht Recht. Die Aussaat des Weizens ist für das Frühjahr 2003 verhindert.
Ende Juni hat die ETH ein neues Gesuch eingereicht. Die ETH-KritikerInnen haben wieder Einsprachen gemacht. Doch diesmal hat das Buwal nun das Gesuch erstinstanzlich bewilligt. Ein «klares Zeichen für die Grundlagenforschung im Bereich der grünen Gentechnologie», sagt die ETH. Ein Kniefall vor dem massiven Druck der Gentech-Lobby, vermuten die ETH-KritikerInnen und fragen, warum der Versuch jetzt plötzlich kein Risiko mehr darstelle.
Stinkbrandresistenz gegen Sicherheitsbedenken: Darum geht es also. Geht es wirklich darum? Die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) hat dem Buwal zur Beurteilung des neuen ETH-Gesuchs einstimmig Folgendes geraten: «Solange die Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität und am Sinn des Freisetzungsversuches bestehen, empfiehlt die Ethikkommission, den Freisetzungsversuch nicht zuzulassen.» Darauf gestützt hat Buwal-Chef Philippe Roch bei der Bekanntgabe seines Entscheids die Qualität des Versuchs zwar ebenfalls bezweifelt, aber beigefügt, sein Amt habe nicht die Qualität, sondern lediglich die Sicherheitsaspekte des Versuchs zu beurteilen.
Tatsächlich sagen Fachleute, der Versuch sei wissenschaftlich längst veraltet. Darüber hinaus sei nach den vorliegenden Ergebnissen der Experimente in Gewächshaus und Vegetationshalle absehbar, dass der gentechnische Eingriff auch im Freisetzungsversuch nicht die gewünschten Resultate bringen werde. Von daher ist es nicht erstaunlich, dass die ETH im Sommer Greenpeace anbot, «den Versuch zur Disposition zu stellen». Greenpeace lehnte das Angebot ab wegen der schlitzohrigen Bedingung, auf der die ETH bestand: Sie wollte den Verzicht auf den Versuch erst nach dessen Bewilligung kommunizieren.
Aber auch die Sicherheitsbedenken der Gegenseite erklären deren hartnäckige Opposition nur teilweise. Immerhin stimmt es wohl, dass weltweit für einen Freisetzungsversuch noch kaum je strengere Sicherheitsbestimmungen diktiert worden sind. Buwal-Chef Roch hat in diesem Punkt auch «keine Bedenken».
Also Zwängerei auf beiden Seiten? Die einen beharren auf dem Versuch, obschon er nichts bringt, und die anderen bekämpfen ihn stur, obschon er harmlos ist? Auf der Ebene des öffentlichkeitswirksamen Scheingefechts wirkt das so. In Wirklichkeit ist der Streit aber genauso ernst, wie er ausgefochten wird.
Der ETH, die in dieser Sache nicht nur die Interessen der Forschung, sondern auch jene der Industrie vertritt, geht es offenbar nicht um den Stinkbrand, sondern um ein Türöffnerexperiment, das einerseits ein Präjudiz sein soll für andere Freisetzungsversuche und andererseits den Beweis erbringen soll für die Gentech-Sympathien der offiziellen Schweiz. Und auch die Gegenseite kämpft um mehr als um Sicherheit: Die Konzerne mit Sitz in der Schweiz bilden weltweit eine Hochburg der «grünen Gentechnologie». Je länger es gelingt, das Land, aus welchem diese Konzerne operieren, gentechfrei zu halten, desto grösser wird deren Legitimationsproblem in all jenen Ländern der Welt, in denen sie bereits heute die grüne Gentechnologie in unverantwortlicher Weise vermarkten. Deshalb ist es richtig, dass die FreisetzungskritikerInnen den Buwal-Entscheid weiterziehen wollen. Nächste Instanz ist wieder das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
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