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UBS vor Gericht?

Von oben nach unten

Von Carlos Hanimann

Die Fälle krimineller Machenschaften bei der Grossbank in den USA häufen sich. In der Schweiz bleiben die Banker ungestraft. Was passiert nach dem Vergleich?

Der Satz der Woche kommt von SVP-Nationalrat Hans Kaufmann: «Man verlangt von Sozialhilfebetrügern auch nicht, den Aufwand für Sozialdetektive zu bezahlen», so die Antwort auf die Forderung, die UBS müsse sich an den Kosten für das Aushandeln des Vergleichs mit den USA beteiligen. Diese Aussage steht symbolisch für die grosse Verwechslung in der Schweiz. Einerseits ist die Finanzmarktaufsicht ja eben keine UBS-Detektivin, die das strafbare Verhalten der Grossbank in der Schweiz aufdecken würde. Andererseits erhält die UBS – im Gegensatz zum Sozialhilfebetrüger – Schützenhilfe von ganz oben, vom Bundesrat, der in zahlreichen Nachtschichten für die UBS arbeitete.

Seit fast einem Jahr wird die Schweiz immer wieder von der Grossbank erpresst. «Systemrelevanz» heisst das Zauberwort.

Politische Gegenmassnahmen gab es bis anhin kaum. Letzte Woche hat nun SP-Präsident Christian Levrat bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die ehemaligen UBS-Spitzen Marcel Ospel und Peter Kurer erstattet – wegen Gehilfenschaft zu Steuerbetrug und wegen ungetreuer Geschäftsführung. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Anzeige zur Kenntnis genommen, beschränkt ihr Engagement aber auf ein sogenanntes Monitoring. Das heisst, sie liest und sammelt die wichtigsten Nachrichten zum Fall UBS, Fakten, die öffentlich oder leicht zugänglich sind. Erst wenn sich für sie ein vollständiges Bild ergibt, prüft sie weitere Schritte. An dieser Stelle deshalb das WOZ-Monitoring zur UBS als Ergänzung:

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16. Oktober 2008: Notrecht. 68 Milliarden Franken Staatshilfe für die UBS +++ 18. Februar 2009: UBS geht Vergleich mit den USA ein. Notrecht. Rund 250 Kundendossiers an US-Justiz. 780 Millionen Dollar Busse. Laut Vergleich eröffneten US-KundInnen mithilfe von UBS-Angestellten, -Managern und -Kadern Scheinfirmen, um Steuergelder zu hinterziehen +++ 19. Februar: USA klagen gegen UBS. Verlangen Kundendaten 52000 mutmasslicher Steuerbetrüger­Innen. Deliktsumme laut Anklageschrift: 15 Milliarden Dollar. Fast 4000 Flüge jährlich von Schweizer UBS-Beratern in die USA zwecks Besprechung mit KundInnen (Thema: Scheinfirmen, Geheimkonten, Steuerumgehung etc.) +++ 14. April: Erstes Geständnis seit Herausgabe der Kundendaten: Robert Moran, Jachthändler aus Florida, versteckte Wertanlagen von über 3 Millio­nen Dollar auf geheimem UBS-­Konto. Zwischen 2001 und 2007 ständiger Kontakt mit Schweizer Kundenberater – schriftlich, telefonisch, persönlich. Mehrere Treffen in den USA +++ 25. Juni: Geständnis Steuerbetrüger. Steven Rubinstein, Buchhalter aus Florida, versteckte 4,5 Millionen Franken vor dem US-Fiskus +++ 28. Juli: Geständnis Steuerbetrüger. Jeffrey Chernick, New Yorker Besitzer einer Spielzeugwarenfirma, versteckte über 8 Millionen Dollar. Anwälte und Kundenberater rieten ab, Geld in den USA zu deklarieren. Mutmassliche Bestechung eines Schweizer Bundesbeamten +++ 14. August: Geständnis Steuerbetrüger. John McCarthy. Deliktsumme: 200000 bis 400000 Dollar. Wurde gemäss eigenen Angaben von Schweizer UBS-Berater zum Steuerbetrug angestiftet.

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Das sind Fakten, für alle zugänglich. Weitere Fälle werden folgen. Reicht das, um rechtlich gegen ehemalige Manager – und später auch die Kundenberater­Innen – vorzugehen? «Ja», sagt SP-Präsident Christian Levrat. «Das sind keine isolierten Fälle, das ist systematische Rechtsverletzung.» – «Nein», sagt die Zürcher Staatsanwaltschaft. «Es fehlt die gesetzliche Grundlage.»

Recht haben erstaunlicherweise beide: Christian Levrat, weil die Klage gegen Ospel und Kurer das politisch richtige Zeichen ist. Die Bankmanager haben jahrelang kassiert – auch dank des Fehlverhaltens ihrer Kundenberater. Jetzt wäre es Zeit, sie dafür in die Verantwortung zu nehmen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft, weil es juristisch schwierig ist, die Täter zu belangen. Steuerdelikte ausländischer Staatsangehöriger können in der Schweiz nicht verfolgt werden. Demnach auch nicht die Gehilfenschaft dazu. Es sei denn, die Schweizer KundenberaterInnen hätten nachweislich ein eigenständiges Delikt nach Schweizer Recht begangen, das heisst Urkunden gefälscht oder zur Urkundenfälschung angestiftet – oder sich der ungetreuen Geschäftsführung schuldig gemacht. Nur dann könnten sie in der Schweiz bestraft werden.

Bei den Machenschaften der UBS-Berater, die jahrelang und hoch organisiert US-Gesetze brachen, handelt es sich keineswegs um Schlaumeiereien oder Kavaliersdelikte. Dahinter steckt Arglist, Mutwilligkeit und viel kriminelle Energie.

Und doch bietet das Schweizer Gesetz offensichtlich keine Handhabe, die Gehilfen der Steuerbetrüger zur Rechenschaft zu ziehen. Die SP wird mit ihrer Klage scheitern. Die Schlaumeier gewinnen.

Hier zeigt sich die Obszönität dieses Wirtschaftssystems, in dem das ganze Land abhängig ist vom Schicksal einer zumindest krimineller Handlungen verdächtigten Bank. Da verwundert es eigentlich nicht, dass die Erpressung mit der «Systemrelevanz» auch vor dem Gesetz nicht haltmacht.

Denn die Justiz funktioniert nicht von unten nach oben, sondern von oben nach unten – Peitschenhiebe für den Sozialhilfebetrüger, Samthandschuhe für die Grossbank.

Nachtrag zum WOZ-Monitoring: 19. August: Vergleich zwischen den USA und der Schweiz unterzeichnet. Innerhalb eines Jahres Herausgabe von 4450 Kundendossiers an USA. Es handelt sich um Fälle von «Steuerbetrug und dergleichen». Vergleich kostet Bund laut Merz rund vierzig Millionen Franken.

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