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Standpunkt

Die Steuertricks der Bahnhofstrasse

Von Andreas Missbach

Nach den Geständnissen der Steuersünder wird nun abgerechnet.

Nun steht also die Einigung zwischen den USA und der Schweiz in Sachen UBS. Kontoinformationen von 4450 der insgesamt 52000 US-Konten bei der UBS gehen an die US-amerikanische Steuerbehörde. Allerdings werden die Kriterien, nach denen die Steuerfluchtkonten ausgewählt werden, erst in drei Monaten offengelegt. US-Gerichtsakten zeigen aber schon heute, wie die UBS, Schweizer Banker und Anwälte den Betrug an der Allgemeinheit aufgezogen haben.

Bereits im Februar hatte der Bundesrat per Notrecht die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA verfügt. Diese Informationen werden jetzt dort für Verfahren gegen Steuerflüchtlinge und ihre Helfershelfer gebraucht. Das Geständnis des Angeklagten John McCarthy, das Teil eines Abkommens (Plea Agreement) mit den US-Behörden ist, zeigt, wie die UBS für ihren Kunden Offshore-Konstruktionen bastelte, um Einkommen und Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken.

«Das ist so üblich»

In diesem Fall war es eine Briefkas­tenfirma in Hongkong (COGS Enterprise), die ein Konto bei der UBS in der Schweiz besass. Da McCarthy in Kalifornien ein Unternehmen besitzt, konnte er mit fingierten Aufträgen und Rechnungen Geld an diese Firma schicken. Die Briefkastenfirma diente auch als Sammelbecken für Überweisungen aus anderen Offshore-Bankkonten McCarthys. Obwohl die UBS nach Schweizer Recht McCarthy sogar schriftlich als «wirtschaftlich Berechtigten» des COGS-Kontos festhalten musste, verschwieg sie das den US-Behörden. McCarthy sagt, die UBS habe ihm vorgeschlagen, auf diese Weise Steuern zu hinterziehen, das sei üblich bei US-KundInnen.

Schumacher und Rickenbach

Der vom UBS-Mitarbeiter vermittelte Schweizer Anwalt riet McCarthy, durch die Zwischenschaltung einer liechtensteinischen Stiftung eine weitere Sicherheit gegenüber den Steuerbehörden einzubauen. Ebenso schlug er den Abschluss einer Schweizer Versicherung und die Eröffnung eines Bankkontos auf den British Virgin Islands vor, um so den nicht deklarierten Transfer von Geldern aus den USA zu erleichtern.

Die US-Behörden gehen nicht nur gegen Steuerflüchtlinge in den USA vor, sondern sie klagen auch gegen deren Schweizer Banker und Anwälte. Die ersten beiden Angeklagten sind der frühere UBS-Mitarbeiter Hansruedi Schumacher, der bei der 2000 gegründeten Neuen Zürcher Bank (NZB) im Private Banking tätig war, und der Steueranwalt Matthias Rickenbach. McCarthy war einer der vier Kunden, auf die sich diese Anklage stützt.

Schumacher und Rickenbach priesen gegenüber US-BürgerInnen die Tatsache an, dass die NZB im Unterschied zur UBS kein Abkommen mit den US-Steuerbehörden zur Bekämpfung der Steuerflucht (Qualified Intermediary Agreement) geschlossen habe. Und da die NZB in den USA keine Filialen habe, sei sie auch nicht erpressbar. Nachdem die UBS ins Visier der US-Behörden geraten war, halfen Schumacher und Rickenbach ihren KundInnen beim Tranfer der Gelder von der UBS zur NZB.

Scheinkredite

Neben den oben beschriebenen Elementen – Briefkastenfirma, Offshore-Konten, (Schein-)Versicherung und Stiftungen – gibt die Anklage gegen Schumacher und Rickenbach weitere pikante Details preis. So beschafften die beiden Kredit- und Bankkarten, die auf die Offshore-Konten liefen, sodass die Steuerflüchtlinge leicht Zugriff auf ihren versteckten Reichtum hatten. Für grössere Beiträge halfen von Schumacher und Rickenbach gefälschte Kreditdokumente. US-SteuerbetrügerInnen nahmen scheinbar einen Kredit auf, tatsächlich führten sie so ihr Steuerfluchtkapital zurück. Willkommener Nebeneffekt: Die Zinskosten des Scheinkredites liessen sich noch von den Einkommenssteuern abziehen.

Das flotte Duo übernahm auch die Lieferung von Barbeträgen in die USA. Die Schwelle zum nackten Zynismus überschritt Schumacher, als er einer US-Kundin vorschlug, Geld an seinen Vater zu überweisen. Nach dem Tod des Vaters sollte dieses Geld dann als «Erbschaft» an die Verwandten der Besitzerin ausbezahlt werden.

Mit jedem Verfahren und jedem Geständnis, das aufgrund der UBS-Kontendaten zustande kommt, lernen die Behörden mehr darüber, mit welcher kriminellen Energie die Schweizer Banker und Anwälte zur Sache gingen. «US-amerikanische Steuerpflichtige, die Steuern vermeiden wollten, indem sie ihr Vermögen auf Schweizer Konten versteckten, sollten wissen, dass diese Untersuchung weitergeht», sagte Bezirksstaatsanwalt Jeffrey H. Sloman.

In Zürich schwitzen derweil einige nicht nur wegen des Wetters.


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