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USA

Die Ruhe vor dem neuen Sturm

Von Roman Elsener, New York

Die Schweizer Regierung steht unter Druck. Klar ist: Wenn sie das Abkommen nicht einhält, drohen ihr in Amerika neue Klagen.

Grosse Schlagzeilen machte das Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag in den USA nicht. Das Gericht hatte in einem Pilotfall entschieden, dass die meisten der 4450 UBS-Kundendossiers nicht an die USA geliefert werden dürfen. Das US-Justizdepartment blieb bis Redak­tionsschluss eine Stellungnahme schuldig, die Steuerbehörde IRS kommentierte erst, nachdem Dutzende Anfragen von Schweizer Journalisten vorlagen: «Wir erwarten, dass die Schweizer Regierung den Bedingungen des Abkommens nachkommt.» Kommentare auf den Meinungsseiten der grossen Zeitungen blieben aus, auch Senator Carl Levin, der sonst bei jeder Gelegenheit über die Schweizer Finanzindustrie herzieht, blieb stumm.

Solche Angeklagte mag man nicht

Wer aber jetzt glaubt, die USA hätten die Sache schon vergessen, liegt nach Einschätzung von ExpertInnen falsch. Viel eher sind die knappen Kommentare die Ruhe vor einem neuen Sturm. «Der Gerichtsentscheid bringt nach meiner Ansicht das Abkommen in Gefahr», sagt etwa Scott Michel von der Wirtschaftskanzlei Caplin & Drysdale in Washington. Die USA warteten ab, ob die Schweiz einen Mechanismus finde, wie die Informationen über 4450 US-amerikanische UBS-KundInnen doch noch ausgehändigt werden können. Falls dies nicht geschehe, könne das Justizdepartement die vergangenen August durch das Abkommen sistierte «John Doe Summons», eine Vorladung gegen unbekannt, wieder vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht in Miami aufnehmen. Michel ergänzt, Angeklagte, die sich vor US-Gerichten damit herausreden, die Gesetze in ihrem Land seien anders, würden von Richter­Innen in den USA überhaupt nicht geschätzt.

Auch Steuerexperte Thomas Zehnle von der Anwaltskanzlei Bryan Cave in Washington warnt die Schweiz davor, sich wieder mit der US-Justiz herumzuschlagen: «Die Herausgabe der Kundendaten mag für die Schweiz eine bittere Pille sein, aber am Ende wohl die bessere Lösung.» Er könne sich angesichts des Erfolgs, den die US-Behörden mit der Jagd auf SteuersünderInnen habe, nicht vorstellen, dass der IRS die Sache auf sich beruhen lasse. Laut dem Anwalt haben sich im Rahmen eines Selbstanzeigeprogramms rund 15 000 steuerpflichtige US-AmerikanerInnen beim IRS gemeldet. «Wieso sollen die Behörden jetzt lockerlassen?»

Auch John Coffee, der Experte für Wirtschaftskriminalität und Steuerfragen der Columbia University in New York, ist gespannt, wie der Bundesrat das Abkommen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts durchsetzen will. «Was auch passiert, die Schweizer Banken stecken in der Klemme.» Coffee wäre nicht überrascht, wenn sich bald weitere Schweizer Banken mit Strafklagen konfrontiert sähen: «Tausende von risikoscheuen US-AmerikanerInnen haben sich selbst angezeigt. Das passiert kein zweites Mal mit anderen Schweizer Banken, wenn die Daten am Ende nicht ausgehändigt werden. Der IRS weiss das.»

Noch sieben Monate Zeit

Den USA waren schon vor Unterzeichnung des Steuerdeals klar, dass bei der Umsetzung Probleme auftauchen könnten. Das Abkommen zwischen den Regierungen hält deshalb fest: «Wenn 370 Tage nach Unterzeichnung dieses Abkommens die tatsächlichen noch zu erwartenden Resultate bedeutend abweichen von dem, was zu diesem Zeitpunkt berechtigterweise im Hinblick auf den Zweck dieses Abkommens erwartet werden kann, (...) so kann jede Vertragspartei angemessene Ausgleichsmassnahmen zur Beseitigung des eingetretenen Ungleichgewichts zwischen den im Abkommen vereinbarten Rechten und Pflichten ergreifen.» Einfacher gesagt: Wenn die USA bis Ende August 2010 nicht einen Gross­teil der versprochenen 4450 Kontosätze bekommen, droht allenfalls wieder der Gerichtssaal.

Hinter den Kulissen werden die Beamten fieberhaft eine Lösung suchen müssen, wie eine gewisse Zahl Datensätze in die USA gelangen kann – die Forderung, zumindest einen Teil der Informationen zu erhalten, war der zentrale Punkt der US-amerikanischen Bemühungen. Der Vertrag regelt den regen Austausch zwischen VertreterInnen beider Länder in der Sache: Vierteljährlich trifft sich eine Delegation des IRS mit VertreterInnen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und des Justizdepartements, um die Umsetzung des Vertrags zu garantieren. Tauchen Probleme auf, können zusätzliche Treffen einberufen werden. Passt den US-Behörden also die Antwort des Bundesrats auf das Berner Gerichtsurteil nicht, können sie gemäss dem Vertrag «sofortige Konsultationen» verlangen. Auf den Anruf aus Washington wird man in Bern nicht lange warten müssen.

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