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Kompromiss trotz grössten Differenzen

Mit Druck von oben

Conrad Schetter

Dass am Ende der fast dreiwöchigen Loja Dschirga, die kurz vor dem Scheitern stand, eine Verfassung verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt Afghanistans auf dem Weg in eine friedliche Zukunft. Ein Scheitern dieser ver-fassungsgebenden Versammlung wäre ein grosser Rückschlag gewesen, hätte die Vereinbarungen des Friedensabkommens, das vor gut zwei Jahren auf dem Peters-berg bei Bonn getroffen wurde, infrage gestellt und eine drastische Abschwächung des internationalen Engagements bedeutet. Daher übten nicht zuletzt die USA und die Uno massiven Druck auf die Delegierten aus, eine Verfassung zu verabschieden. Symptomatisch hierfür war, dass die neue Verfassung letztlich von oben her beschlossen wurde. Eine Abstimmung fand nicht statt; bei einer solchen wäre die Verfassung wohl auch gekippt worden. Zudem brachen während der Verhandlungen viele Konflikte wieder auf, die als längst vergessen galten. So verstärkten sich die Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen, und die Loja Dschirga drohte an der Frage der Nationalsprache auseinander zu brechen. Erst in letzter Sekunde konnte ein Kompromiss erzielt werden.

Bereits die Zusammensetzung der Delegierten spiegelt die kaum unter einen Hut zu bringenden Interessenlagen und Standpunkte wider: Mullahs, Mudschahedin, Kriegsfürsten, Stammesführer, Königsanhänger, Exilafghanen und Frauenrechtlerinnen. Wie bereits bei der Loja Dschirga, die im Juni 2002 die Übergangsregierung bestätigt hatte, überschatteten Unregelmässigkeiten, Morddro-hungen und Bestechungen die Wahlen der Delegierten. Aufgrund des Wiedererstarkens der Taliban konnten in vielen Regionen im Süden und Südosten des Landes überhaupt keine Wahlen durchgeführt werden. JedeR zehnte Abgeordnete war zudem von Interimspräsident Hamid Karsai ernannt worden.

Wie sehr die afghanische Gesellschaft nach wie vor zerstritten ist, offenbarte sich bereits am zweiten Tag. Die 25-jährige Delegierte Malalai Dschuja bezeichnete in ihrer Rede die Mudschahedin als «Kriminelle» und erinnerte an deren Gräueltaten, die diese in den neunziger Jahren an der afghanischen Zivilbevölkerung begangen hatten. Sie rüttelte damit am herrschenden Mythos des «heiligen Krieges» gegen die sowjetischen Besatzer der achtziger Jahre, der sogar Eingang in die Präambel des Verfassungsent-wurfs gefunden hatte. Wie es um die Meinungsfreiheit in Afghanistan bestellt ist, zeigte sich tags darauf: Malalai Dschuja erhielt Morddrohungen, wurde als Kommunistin beschimpft und zeitweilig von der Versammlung ausgeschlossen.

Auch machte sich der starke Einfluss der Mudschahedin und religiösen Führer bemerkbar. Sie dominierten die Kommissionen und erstickten Diskussionen mithilfe religiöser Rezitationen im Keim. Auch erreichten sie ihr wichtigstes Ziel: dass die Verfassung im Einklang mit dem Islam stehen müsse. Damit wurden die rechtlichen Vorzeichen der Verfassung von 1964 auf den Kopf gestellt. Dort hiess es noch, dass islamisches Recht nur in Übereinstimmung mit der Verfassung angewendet werden dürfe. Delegierte, die sich gegen die islamische Ausrichtung der Republik Afghanistan sperrten, wurden als Atheisten und Kommunisten beschimpft.

Der «internationalen Gemeinschaft», allen voran den USA, passt die nun beschlossene Machtkonzentration beim Staatsoberhaupt ins Konzept. Zeigte sich doch Karsai in den letzten zwei Jahren als zuverlässiger Partner, weshalb ihm viele Afghanen vorwerfen, eine «Marionette» Washingtons zu sein. Ob sich ein starkes Präsidentenamt auch langfristig als tragfähig erweist, bleibt abzuwarten: In der politischen Elite Afghanistans überwiegt die Anzahl der Persönlichkeiten, die solch eine Machtfülle eher für eigene Interessen und die Etablierung einer autoritären Herrschaft ausnutzen als für das Allgemeinwohl einsetzen würden.

Bei der Verfassung handelt es sich letztlich aber nur um ein Stück Papier: Solange der Einfluss der afghanischen Regierung an den Grenzen Kabuls endet, bleibt diese Verfassung wertlos. Es steht zu befürchten, dass derjenige, der gegen die Macht der Warlords, gegen die Rechtsprechung der Mullahs und gegen die Willkür der Lokalfürsten nicht nur verbal, sondern auch phy-sisch vorgeht, mit mehr als Morddrohungen zu rechnen hat.


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