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Die Geschäftsbeziehungen Schweiz-Südafrika

Villigers fahler Schatten

Die Schweizer Wirtschaft verdiente kräftig im Apartheidstaat Südafrika. Nun schränkt der Bundesrat die historische Aufarbeitung ein - aus Selbstschutz.

Apérostimmung im Nationalratssaal am Montagnachmittag. Lockere Gespräche zwischen SitznachbarInnen, Stehsitzungen am Pult des Nationalratspräsidenten. Dazwischen BundesrätInnen, die Anfragen aus dem Parlament beantworten. Bundespräsident Kaspar Villiger ist an der Reihe. Die grüne St. Galler Nationalrätin Pia Hollenstein will wissen, wie es zur Aktensperre vom 16. April kam. Damals erschwerte der Bundesrat den zuvor grosszügigen Zugang zu Bundesakten, die das Verhältnis zwischen der Schweiz und Südafrika betreffen. Ob es stimme, dass die Aktensperre vom Finanzdepartement (EFD) ausgegangen sei, fragt Hollenstein. Nein, sagt Villiger, das sei ein Entscheid des Bundesrates gewesen. Das EFD habe sich lediglich zugunsten der gesamten Bundesverwaltung geopfert und die Federführung übernommen.

Tatsächlich sind die Archivbestände des EFD besonders interessant. Denn die Schweiz gehörte zu den fünf grossen Kapitalgebern des rassistischen Südafrika. Seit in den USA Sammelklagen gegen die Grossbanken Crédit Suisse und UBS hängig sind, verlangen die Banken die Sperrung der heiklen Dossiers. Wenn der Bundesrat das Finanzdepartement mit der Federführung betraut, macht er den Bock zum Gärtner - und überlässt einem Tatverdächtigen die Verfügungsgewalt über die Beweismittel. Denn Villiger ist ein Mann der Banken. Er verschob seinen Rücktritt, um das Bankgeheimnis gegen die EU zu verteidigen.

Der Bundesrat wiegelt ab ...

Die Geschichte beginnt 1997: Nationalrätin Hollenstein will vom Bundesrat erfahren, ob er bereit sei, die Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime von einer neutralen und kompetenten Stelle untersuchen zu lassen. Der Bundesrat antwortet, die Fakten seien bekannt und es bestehe kein Bedarf für eine staatlich verordnete geschichtliche Untersuchung.

Die Schweiz habe als erstes Land Südafrika mit einem Waffenexportverbot belegt (1963), habe bereits 1974 einen Kapitalexportplafond festgelegt und 1986 eine statistische Überwachung des Handels mit Südafrika eingerichtet, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Auf weitere Sanktionen habe die Schweiz wegen der Universalität ihrer Handelsbeziehungen und der Neutralität verzichtet. So konnte der zunehmend isolierte Apartheidstaat über die Schweiz seine wichtigen Gold- (ab 1968) und Diamantengeschäfte (ab Mitte der achtziger Jahre) abwickeln. Ab Mitte der siebziger Jahre verstärkten sich die Handelsbeziehungen - und verharrten bis zum Ende der Apartheid auf hohem Niveau.

... gibt erste Versprechen ...

Hollenstein ist mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden und reicht 1998 eine parlamentarische Initiative ein, die den Bundesrat zur Aufarbeitung der Geschichte verpflichten soll. Als Vorbild dient die Bergier-Kommission. Hollenstein erhält Unterstützung aus den Kreisen von FDP und CVP. Im Plenum wird die Initiative allerdings abgelehnt. Denn der Bundesrat hat versprochen, ein nationales Forschungsprogramm (NFP 42+) zu lancieren und für Bundesakten die dreissigjährige Sperrfrist aufzuheben. Der Basler Historiker Georg Kreis wird zum Präsidenten des NFP 42+ ernannt.

Gleichzeitig setzt der Bundesrat die Interdepartementale Arbeitsgruppe Schweiz-Südafrika ein, die zum Schluss kommt, dass die Südafrikapolitik des Bundesrates in den achtziger Jahren nicht weitsichtig genug gewesen sei.

Gemäss diesem Bericht beliefen sich die Guthaben der Schweizer Banken in Südafrika Ende der achtziger Jahre auf rund eine Milliarde Franken. Der Goldimport stieg in den Krisenjahren 1984 bis 1986 - als Südafrika am Rande des Staatsbankrottes stand - massiv an. Die Direktinvestitionen flossen gar bis zum Ende des Regimes.

... kommt ins Rotieren ...

In den neunziger Jahren beginnt in Südafrika eine Debatte über Entschädigungszahlungen. Die Konzerne und die Industrienationen, die vom Apartheidregime profitiert hatten, steigen jedoch nicht darauf ein. Antiapartheidorganisationen beginnen über Schadenersatzforderungen zu diskutieren, massgeblich daran beteiligt ist Jubilee 2000.

In der Schweiz tauchen immer neue Episoden über die Zusammenarbeit mit dem rassistischen Regime am Kap auf. Der Schweizer Geheimdienstler Peter Regli wird nun auch noch von Wouter Basson, dem Leiter des südafrikanischen BC-Waffenprogramms Coast, der Komplizenschaft beschuldigt. Hektische Abklärungen setzen ein. Auch die Kirchen fordern nun eine Öffnung der privaten Archive. Hollenstein reicht im November 2001 mit erheblicher Unterstützung von CVP und FDP eine zweite parlamentarische Initiative (hier wirkt die von ihr initiierte Parlamentarische Gruppe Schweiz-Südafrika).

Die NZZ beschönigt 2002 die Kreditvergabe von Schweizer Banken an südafrikanische Unternehmen. Die Kredite seien vor allem an Versorgungsunternehmen gegangen, die damit die Infrastruktur ausgebaut hätten. Aus Kreisen der Antiapartheidbewegung kommt diesbezüglich scharfe Kritik. Gottfried Wellmer belegt in einer Studie die grosse strategische Bedeutung des Energiekonzerns Eskom. Der Konzern hatte von den Schweizer Krediten profitiert. Eskom spielte aber auch eine politische Rolle: Dank der Apartheidgesetze verfügte das Energieunternehmen über billige Arbeitskräfte und somit über billige Kohle - wovon hinwiederum die südafrikanische Wirtschaft und damit auch das Apartheidregime profitierten.

Im Sommer 2002 lancieren verschiedene SüdafrikanerInnen via die Anwälte Ed Fagan und Michael Hausfeld vor US-Gerichten Klagen. Daraufhin distanzieren sich die bürgerlichen ParlamentarierInnen von der Initiative Hollenstein.

... und blockt ab

Im April 2003 lässt der Bundesrat die Archive schliessen. Alle Dokumente, die Hinweise auf Kapitalexporte oder Firmennamen enthalten, sind seither nicht mehr zugänglich. Betroffen sind nicht nur die WissenschaftlerInnen, die am NFP 42+ mitarbeiten, sondern auch Studierende, die Seminararbeiten zum Thema schreiben wollten.

Inzwischen liegt auch die erste beschwerdefähige Verfügung vor. Die ForscherInnen diskutieren zurzeit darüber, ob es Sinn macht, den Entscheid vor dem Bundesgericht anzufechten. Georg Kreis verhandelt zurzeit mit den Behörden über das weitere Vorgehen, aber über die grundsätzliche Konstellation macht er sich keine Illusionen: «Wenn auf der einen Seite der Nationalfonds und auf der anderen Seite die Economiesuisse stehen - dann steht der Bundesrat nicht in der Mitte.»

Der Historiker Peter Hug ist als Projektleiter des NFP 42+ selbst direkt von der Aktensperre betroffen. Hug hat sich inzwischen viele Quellen aus Südafrika besorgt, wo der Archivzugang sehr gut sei. Diese seien aber nur halb so interessant, wenn man sie nicht mit den schweizerischen Quellen vergleichen könne. Hug ist überzeugt, dass die Archivsperre nicht in erster Linie den Banken nützt: «Sie wurde zum Schutz der Verwaltung gemacht. Die linksliberale Wahrnehmung, wonach die Privatwirtschaft unabhängig von Bundesrat und Verwaltung ihre Geschäfte abwickelte, stimmt nicht.» Die Bundesbehörden unterstützten die Privatwirtschaft, wo sie konnten. Sie sorgten aber gleichzeitig dafür, dass umstrittene Geschäfte in den Behördenakten möglichst wenig Spuren hinterliessen.

Diese These stützt auch eine Recherche von «Facts». Das Nachrichtenmagazin wies Anfang Juni 2003 nach, dass der Kapitalexportplafond reine Augenwischerei gewesen war. Der Plafond sollte eigentlich die Investitionen, die nach Südafrika flossen, beschränken. Ein Bundesbeamter erklärte 1984 in einem internen Bericht: Angesichts des tatsächlichen Umfangs der Kapitalexporte seien die im Rahmen des Plafonds bewilligten Kredite eine Restgrösse. De facto flossen also wesentlich mehr Gelder nach Südafrika - und der Bund wusste davon. SP-Bundesrat Willy Ritschard riet ausserdem davon ab, den Plafond formell aufzuheben. Sein Argument: Der Kapitalexport solle nicht zur Moralfrage hochstilisiert werden.

Auch Mascha Madörin, eine der besten KennerInnen der Finanzbeziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika, ist der Ansicht, dass der Bundesrat bereitwillig auf das Lobbying der Wirschaft einging und die Archive schloss, weil er befürchtete, dass die Dokumente ihn und die Verwaltung in ein schlechtes Licht rücken könnten: «Sicher wollen auch die Banken kein Präjudiz in Sachen unabhängiger Nachforschungen in der Schweiz schaffen.» Die Archivsperre mache aber sicher keinen guten Eindruck bei den laufenden Verfahren. «Der Entscheid ist skandalös, weil er Partikularinteressen über Landesinteressen stellt und Grundrechte verletzt», konstatiert Madörin.

Wie weiter?

Am Freitag soll über Hollensteins Initiative abgestimmt werden. Das Parlament könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass der Bundesrat mit der Sperre gegen Treu und Glauben verstossen habe. Hollenstein selber hat die Geschäftsprüfungskommission aufgefordert, deshalb aktiv zu werden. Aber das Parlament wird sich hüten. Südafrika soll sich um die Zukunft kümmern, nicht um die Vergangenheit, ist die weit verbreitete Meinung. Das war auch die Botschaft des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki, als er sich letzte Woche in der Schweiz aufhielt und sich explizit gegen die Sammelklagen aussprach. Vorläufig läuft alles im Sinne der Banken.

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Inhalt Dossier «Schweiz-Südafrika»

WOZ vom 03.11.2005

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WOZ vom 27.10.2005

Schweiz-Südafrika: Das Nationalfondsprogramm 42+ sollte Licht in das Verhältnis der Schweiz zum Apartheidstaat Südafrika bringen. Doch die Forscher standen oft vor verschlossenen Archiven

Schweiz-Südafrika: Wie wirksam wären Sanktionen gegen Südafrika gewesen? Besser niemand weiss es, meinen Bundesrat und Banken

WOZ vom 20.10.2005

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Vergangenheitspolitik: Eine Aufarbeitung der Schweizer Apartheid-Geschichte muss den internationalen Kontext einbeziehen. Was taten andere Ländern nicht, was die Schweiz tun «musste»?

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