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Apartheid: Bundesrat hilft Profiteuren
Ein Bärendienst?
Roger Monnerat
Gegen Konzerne, die vom Apartheidregime in Südafrika profitierten, sind in den USA Sammelklagen hängig. Darunter sind auch Schweizer Firmen. Um sie zu schützen, hat der Bundesrat die sie betreffenden Akten im Bundesarchiv gesperrt.
Der Bundesrat hat letzte Woche die Bundesarchivakten zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Apartheidregime in Südafrika gesperrt. Der Zugang zu diesen Akten war die Voraussetzung für das Nationalfondsprojekt NFP 42 plus, das unter Leitung des Historikers Georg Kreis die bilateralen Beziehungen untersucht und nächstes Jahr Bericht erstatten soll. Der Bundesratsentscheid sei nicht so dramatisch, weil der Grossteil der Archivarbeit schon im vergangenen Herbst und Winter stattgefunden habe, sagte Christian Motta vom Schweizerischen Nationalfonds in einer ersten Stellungnahme. Der Historiker Peter Hug, der die militärischen Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime untersucht, wäre froh, wenn Mottas Einschätzung tatsächlich zutreffen würde. Der Grund für seine Zweifel ist ein Schreiben, das er am 17. März erhalten hat. Darin stellte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Hugs Akteneinsichtsgesuch teilweise zurück - und verwies auf den damals noch bevorstehenden Bundesratsentscheid. «Die entscheidende Passage im Brief», sagt Hug, «ist der Hinweis, dass auch erwogen werde, für bereits gewährte Einsichtnahmen rückwirkend neue Auflagen zu formulieren. Bisher konnte mir niemand erklären, was dies konkret bedeutet. Im schlimmsten Fall wären bei rückwirkender Geltung zwei Jahre Forschungsarbeit für die Katz gewesen.»
Hug findet den Bundesratsentscheid nicht nur einen bedenklichen Kniefall vor den Banken, sondern auch dumm. Er sagt: «In den USA und in Südafrika ist der Zugang zu Akten vor Gericht einklagbar. Viele Dokumente über die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika sind in diesen beiden Ländern bereits zugänglich geworden, weitere werden freigekämpft werden. Eine Aktensperre in der Schweiz zu verhängen, hat letztlich nur zur Folge, dass die Beurteilung der schweizerischen Politik aufgrund der stark belastenden Gegenakten aus Südafrika und den USA erfolgt und eine Darlegung der dahinter stehenden schweizerischen Motive und Überlegungen erschwert wird.»
Von einem Schildbürgerstreich spricht die Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika: «Der Bundesratsbeschluss wird keinen Einfluss auf den Ausgang der ersten Phase des Prozesses vor den amerikanischen Gerichten haben. Falls die Sammelklagen als relevant akzeptiert werden, können die Gerichte den Aktenzugang bei den Beklagten erzwingen», heisst es in der Medienmitteilung.
«Die Aktensperre wird von einem Teil der internationalen Öffentlichkeit so aufgefasst werden, dass der Bundesrat, alarmiert von den bisherigen Forschungsergebnissen, glaubte die Notbremse ziehen zu müssen», vermutet der Historiker Mario König.
König hat als Mitglied der Bergier-Kommission die Geschichte der Basler Firma Interhandel untersucht, der schweizerischen Holding des Nazikonzerns IG Farben. Während des Kriegs war das Auslandsvermögen der Interhandel von den USA beschlagnahmt worden, und in einem jahrzehntelangen Rechtsstreit hatten die schweizerischen EigentümerInnen nach dem Krieg diesen Besitz zurückgefordert. Die Schweizer Regierung hatte sie dabei unterstützt. In den achtziger Jahren wurden die gesamten Interhandels-Akten im Bundesarchiv mit einer Sperre belegt mit der Begründung, im andauernden Rechtsstreit mit einer deutschen Klägerin dieser keinen Vorteil einräumen zu wollen. Ein als besonders brisant angesehenes Dokument - der so genannte Rees-Bericht - blieb bis ins Jahr 2001 unter Verschluss.
König sagt: «Dieser einseitige Schutz schweizerischer privatwirtschaftlicher Interessen in einem laufenden Rechtsverfahren war schlussendlich völlig kontraproduktiv. Er hat nur weit überrissene Spekulationen über die Brisanz der Informationen genährt, die in den unzugänglichen Dokumenten angeblich enthalten waren. Der Beschluss ist Ausdruck des extrem kurzfristigen und gedankenlosen Agierens schweizerischer Spitzenbehörden, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch heute wieder von einer einflussreichen Lobby unter Druck gesetzt werden.»
Ist zu befürchten, dass nach der Sperre der Südafrika-Akten später auch der Bericht der Kreis-Kommission unter Verschluss genommen wird? Kreis sagt dazu: «Es ist leider vielmehr zu befürchten, dass unser Bericht wegen des restriktiven Aktenzugangs so unspezifisch ausfallen könnte, dass man ihn nicht einmal sperren muss.»
WOZ vom 24.04.2003
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