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Entschädigung von Apartheidopfern
Millionenfaches Unrecht
Mascha Madörin
Der Alien Tort Claims Act ermöglicht in der US-Rechtsprechung Klagen von Holocaust- und Apartheidopfern. Betroffene Konzerne wollen ihn abschaffen.
Organisationen der Apartheidopfer aus Südafrika, Unterstützungsgruppen aus mehreren Ländern, Historikerinnen, Juristen und andere Forscherinnen haben sich am Wochenende in Frankfurt zu einem ersten Strategieseminar getroffen, um ihre nächsten Schritte zu planen. Sie erwarten, dass die im November 2002 bei einem New Yorker Bezirksgericht eingereichte Klage gegen internationale Konzerne im Laufe der nächsten sechs bis acht Monate für zulässig erklärt wird. Unter den 22 Konzernen befinden sich die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse Group, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank, die Finanzgesellschaften Citigroup, JP Morgan Chase und Industriekonzerne wie DaimlerChrysler, Rheinmetall, Ford, General Motors und IBM. Ein anderes Thema des Meetings war die Vergleichbarkeit der Entschädigungsklagen von NS-ZwangsarbeiterInnen und Apartheidopfern.
An der Pressekonferenz erzählte Thandiwe Shezi von der südafrikanischen Opfer-Selbsthilfegruppe Khulumani, wie sie sich zehn Jahre lang geschämt habe, über die Folterungen und Vergewaltigungen, die sie während der Apartheid im Gefängnis erlitten hatte, zu reden. Sie spricht vom Horror, zuschauen zu müssen, wie andere gefoltert werden. Es gibt zehntausende, die solches und Ähnliches erlitten haben, Khulumani ist nun daran, sie zu ermuntern, ihre Schicksale zu erzählen.
«Unternehmen und Banken müssen Rechenschaft über ihre Beziehungen zum Apartheidregime ablegen und Entschädigungen bezahlen», sagt Thandiwe Shezi. Letztlich gehe es darum, anzuerkennen, dass Millionen von Menschen unglaubliches Unrecht geschehen sei. Thandiwe Shezi sprach ruhig, auch als JournalistInnen im Detail wissen wollten, wie viel Geld die Opfer denn fordern würden und wozu sie es bräuchten. Sie klärte die Anwesenden über mangelnde schulische Möglichkeiten für arme Kinder und Jugendliche auf, über Verschwundene, die noch immer nicht gefunden, geschweige denn beerdigt sind. DNA-Analysen würden helfen, sie zu identifizieren, die Angehörigen hätten endlich Gewissheit über den Verbleib der Vermissten, könnten von ihnen Abschied nehmen und trauern. Aber dazu bräuchte es Geld.
Dazu, wie die deutschen Banken während der letzten Phasen der Apartheid ihr Geld verwendet hatten, stellten die JournalistInnen keine bohrenden Fragen. Neue Forschungsergebnisse, die den Medien übergeben wurden, zeigen, dass am Ende der Apartheid die deutschen AnlegerInnen hohe Summen in Südafrika investierten, während andere ausländische InvestorInnen sich zurückzogen. Wesentliche Dokumente über Kapitaltransfers und Abkommen zwischen Südafrika und ausländischen Banken sind bis jetzt nicht freigegeben worden. Deshalb erachtet der für die neusten Forschungsergebnisse verantwortliche Gottfried Wellmer es als wichtig, dass unabhängige WirtschaftshistorikerInnen die Bankarchive bezüglich der Finanzierung der Apartheid analysieren. Menschenrechtsanwalt Michael Hausfeld, der die Klage gegen die internationalen Konzerne juristisch koordiniert, sagt, die Herausgabe von Dokumenten oder sogar unabhängige Untersuchungen in den Bankenarchiven würden durch die Entschädigungsklagen möglich, sobald diese von den Gerichten akzeptiert seien.
Der Menschenrechtsanwalt erklärte an der Pressekonferenz im Detail die Konzepte der Entschädigungsklagen und legte seine Überzeugung dar, dass diese Art von Klagen den Menschenrechten gegenüber einer wirtschaftlich globalisierten Welt globale Geltung verschaffen können. Die Basis solcher Klagen ist der Alien Tort Claims Act. Er berechtigt alle Menschen - auch die, die nicht in den USA leben -, vor US-Gerichten zu klagen, wenn sie durch eine Verletzung des «internationa-len Gewohnheitsrechts» geschädigt wurden. Geklagt werden kann, wenn die beschuldigten Personen in den USA wohnen oder die beschuldigten Unternehmen in den USA einen Sitz oder eine Tochtergesellschaft haben. Nur dann kann die USA Entschädigungsforderungen durchsetzen. Das Besondere dieses Gesetzes ist seine Bezugnahme auf internationale und nichtnationale Rechtsstandards.
Von US-Gerichten wurde in den letzten Jahren zunehmend das Argument anerkannt, dass sich Unternehmen schuldig machen, wenn sie verbrecherischen Regimes Beihilfe und Unterstützung leisten, beispielsweise durch Kredite. Kein Wunder, dass sich, wie Hausfeld berichtete, inzwischen einige beschuldigte Konzerne zusammengetan haben, um für die Abschaffung dieses Gesetzes zu lobbyieren. Auf die Frage, welche Chance die Konzerne dabei haben, meinte Hausfeld trocken, dass im Zeitalter des Kampfes gegen Terroristen der Kongress wohl kaum ein Gesetz abschaffen könne, das den Konzernen die Unterstützung verbrecherischer Regimes vermiese.
WOZ 14/03
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