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Hilfe für den Apartheidstaat: Als die Welt ging, kam die Schweiz
Geheim halten statt lügen
Mascha Madörin
«Bis zu einem Schuldbeweis hat Peter Regli unser volles Vertrauen», sagte Ende letzter Woche VBS-Sprecher Oswald Sigg. Welche Schuld des zwangspensionierten Geheimdienstchefs ist noch nicht bewiesen?
Skandal Nummer eins: Hat nun Regli Akten vernichtet? Das wäre illegal gewesen. Wenn ja, weshalb hat das VBS das Vertrauen immer noch nicht verloren?
Skandal Nummer zwei: Gab es die wiederholten Kontakte des schweizerischen militärischen Nachrichtendienstes zu Exponenten des biochemischen Waffenprogramms des Apartheidregimes? Und stimmt die Aussage des südafrikanischen Exgenerals Chris Thirion, dass 1986 - wohlgemerkt im Jahr, als die USA und andere westliche Länder weitgehende Sanktionen gegenüber Südafrika beschlossen - ein Geheimabkommen zwischen den beiden Nachrichtendiensten getroffen wurde?
Vom Skandal Nummer drei wird kaum geredet, obwohl - oder weil - es keine Beweisschwierigkeiten gibt: Es ist offensichtlich, dass Peter Regli als Chef des schweizerischen Nachrichtendienstes Kontakte zu Generälen und Geheimdienstchefs eines Regimes pflegte, dessen Apartheidpolitik von der Uno-Generalversammlung 1973 gleich wie der Nationalsozialismus als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verurteilt wurde.
Und nicht nur das: Das Apartheidregime hielt - völkerrechtlich gesehen - illegal ein Land besetzt und hatte sich schwerster Kriegsverbrechen schuldig gemacht. 1966 erklärte die Uno-Generalversammlung das Mandat Südafrikas über Südwestafrika (später Namibia) für beendet und stellte dieses Territorium unter direkte Verantwortung der Weltorganisation, bis es freie Wahlen in Namibia gebe. Es dauerte noch 23 Jahre, bis es so weit war.
Während dieser Zeit herrschte Krieg in Namibia. Südafrikas Präsenz in Namibia wurde vom Uno-Sicherheitsrat 1971 und danach immer wieder für illegal erklärt. Die skandinavischen Staaten begründeten ihre Sanktionsbeschlüsse von 1978 hauptsächlich mit der Besetzung Namibias durch Südafrika und dessen hartnäckiger Weigerung, demokratische Wahlen zu akzeptieren.
Nicht dass die schweizerische Aussenpolitik gegenüber Südafrika - international gesehen - immer so schlimm gewesen wäre wie in den späten Jahren der Apartheid. Schon 1963 erliess die Schweiz ein Verbot von Kriegsmaterialexporten nach Südafrika. Damit reagierte sie auf die Uno-Resolutionen und die heftigen internationalen Reaktionen nach dem Massaker von Sharpeville von 1960 und den danach folgenden Hochverratsprozessen in Südafrika. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist, hatte sie ihr Konsulat in Windhoek 1966 geschlossen und begann ab November 1971 die Pässe des Uno-Rates für Namibia anzuerkennen. 1974 erliess sie zudem einen Kapitalexportplafond - nicht zuletzt weil der Ölstaat Nigeria, damals eindeutig eine afrikanische Führungsmacht, anlässlich von Handelsvereinbarungen Druck auf die Schweiz ausübte. Auf diese Phase der Aussenpolitik beruft sich die offizielle Schweiz bis heute, um ihre Politik gegenüber der Apartheid zu charakterisieren.
Nur änderte sich diese ab Mitte der siebziger Jahre. Erste Kontakte zwischen dem schweizerischen und dem südafrikanischen Nachrichtendienst wurden laut einem Bericht der Delegation der Geschäftsprüfungskommission vermutlich 1977 geknüpft - ausgerechnet im Jahr, als der Uno-Sicherheitsrat ein Waffenembargo gegen Südafrika einführte. Und 1979 erhöhte die Schweiz - Chef des Finanzdepartements war damals Bundesrat Georges André Chevallaz - den Kapitalexportplafond nicht nur, sie lockerte auch dessen Bestimmungen drastisch. Die Kapitalexporte überstiegen in den folgenden Jahren die vorgesehene Limite bei weitem. Der grosse Teil dieser Gelder floss in den Apartheidstaat, der wegen seines «totalen Kriegs» zunehmend in Finanznöte geriet. Die ausstehenden Kredite und Anleihen der Schweizer Banken und ihrer KundInnen an den Apartheidstaat verfünffachten sich bis 1984. Ende 1979 verkündete die von der Uno für illegal erklärte pseudo-unabhängige neue Regierung Namibias, dass sie von einer Schweizer Bank die erste ausländische Anleihe im Betrag von 9,5 Millionen Schweizer Franken erhalten habe. Deren Bedingungen - Zins und Laufzeit - waren laut südafrikanischen Presseberichten «extrem gut».
1981 wurde Peter Regli Leiter des Luftwaffennachrichtendienstes. Von 1983 bis 1988 fand dann der berüchtigte Militärpilotenaustausch zwischen Südafrika und der Schweiz statt. Als der Krieg des Apartheidregimes gegen die Nachbarländer und die Repression gegen die Antiapartheidbewegung in Südafrika eskalierten, profilierten sich die offizielle Schweiz und die Schweizer Wirtschaft zunehmend als Sonderfall: Sie lehnten nicht nur die Sanktionen ab, sie mochten sich auch nicht den klaren politischen Forderungen, die mit den Sanktionen verknüpft waren, anschliessen. Allerdings gab es auch in der Schweiz eine erstarkende Antiapartheidbewegung. Sie, kritische NationalrätInnen und JournalistInnen, wurde über Jahre mit dürren und irreführenden behördlichen Erklärungen und Statistiken, kurzum mit einer beeindruckenden behördlichen Vertuschungsenergie abgewimmelt.
Im Bericht, welchen die Geschäftsprüfungsdelegation zum Pilotenaustausch zwischen der Schweiz und Südafrika im September 1993 vorlegte, ist Folgendes zu lesen: Der Grund, weshalb der Nachrichtendienst in dieser Sache involviert war, lag «lediglich darin, dass dadurch die Geheimhaltung am besten gewährleistet werden konnte». Es wurden «nachrichtendienstliche Finanzmittel gebraucht, weil sie ohne Pflicht zur Rechenschaftsablage verfügbar waren. Der Kommandant der Flieger- und Flabtruppen des Jahres 1983 gibt glaubwürdig an, dass es ihm subjektiv nicht um solche Verschleierung, sondern darum gegangen sei, seinen vorgesetzten Bundesrat vor heiklen Kenntnissen und Belastungen zu schützen. Er wollte, dass Bundesrat Chevallaz im Fall öffentlicher Schwierigkeiten erklären könnte, er habe von nichts gewusst.» So viel Sorge um die bundesrätliche Integrität beeindruckte. Der Fall Pilotenaustausch wurde ad acta gelegt. Nun wissen wir immer noch nicht, auf welchen Militärstützpunkten die Schweizer Piloten übten: Etwa in Namibia? Wir wissen auch nicht, welche Bundesbeamten sonst noch nach Südafrika reisten - beispielsweise in Sachen nuklearer Zusammenarbeit. Die Tatsache, dass das VBS Regli immer noch vertrauen will, leuchtet irgendwie ein: Es schützt vor heiklen Kenntnissen.
WOZ 44/01
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Inhalt Dossier «Schweiz-Südafrika»
WOZ vom 03.11.2005
WOZ vom 27.10.2005
WOZ vom 20.10.2005
WOZ vom 01.09.2005
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