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Beziehungen Schweiz-Südafrika

Hilfe für Saddam?

Martina Egli

Wouter Basson belastet erneut den Schweizer Nachrichtendienst.

Südafrika war Chefsache. Nachrichtendienstchef Peter Regli nahm sich der Beziehungen zum Apartheidstaat persönlich an. Inzwischen hat er viele seiner Akten vernichtet, und Mittelsmann Jürg Jacomet ist tot. Wie also soll mit einer allein auf die Schweiz bezogenen Untersuchung Licht in die Sache gebracht werden? Dieses Prozedere spielten 1999 bereits der damalige VBS-Vorsteher Adolf Ogi sowie die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation durch, und deren Leiter hat eingeräumt, dass sie sich «grundsätzlich auf Reglis Aussagen abstützen musste». Doch auch bei der jetzt laufenden Untersuchung - eilends gestartet, als die Schweizer Kampagne für Entschuldung und Entschädigung neue, Regli belastende Aussagen des früheren südafrikanischen Militärarztes Wouter Basson publik machte - rezykliert man die selben Quellen.

Das hat VBS-Vorsteher Samuel Schmid diese Woche in der nationalrätlichen Fragestunde bestätigt. Doch seine Antworten enthalten neue Töne. So ist die als umfassend angekündigte Untersuchung, die Ende Oktober in einen «detaillierten Bericht» münden soll, zur blossen «Vorabklärung» geworden. Die Einleitung eines Verfahrens, «wie beispielsweise ein Administrativ-, Disziplinar- oder Strafverfahren», könne «jedoch gerade die Folge» dieser Abklärung sein. Im Prozess gegen Basson sei «die Trennung von allfälligen Schutzbehauptungen des Angeschuldigten und effektiven Tatsachen im Moment nicht leicht vorzunehmen», man sei auf die Beurteilung des südafrikanischen Gerichts angewiesen. «In jedem Falle behält sich das VBS vor, Direktkontakte situationsgerecht im Rahmen der rechtlichen beziehungsweise internationalen Vorgaben einzuleiten.»

Sind das weitere Verzögerungstaktiken oder bereitet man sich auf ein Verfahren gegen Regli vor? Es sieht ganz nach letzterem aus, denn im VBS betont man nicht bloss, die Aktenvernichtung sei «klar widerrechtlich», man beobachtet jetzt nicht nur genau, was in Südafrika läuft, es bestehen auch erste «informelle Kontakte». Allerdings hat nicht das VBS die Initiative ergriffen, sondern der südafrikanische Staatsanwalt Anton Ackermann, der den Prozess gegen Basson führt. Nach dessen Abschluss stellt er sich dem VBS für Aussagen zur Verfügung. Es sei ja möglich, dass ein Justizverfahren eröffnet werden müsse, heisst es im VBS, «dann wird von diesem Angebot mit Sicherheit Gebrauch gemacht». Formell, im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs. Dasselbe Angebot hat Basson gemacht. Wird er verurteilt, was bei insgesamt 46 Anklagepunkten zu erwarten ist, kann die Schweiz ein Auslieferungsgesuch stellen. Die Annahme dieser Offerte, so Schmid, stehe «im Moment» nicht zur Diskussion.

Neuerdings betont man im VBS zudem die gute Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft, die wegen Spionage sowie Verdachts auf illegale Exportgeschäfte «gegen unbekannt» ermittelt, denn «das betrifft ja ähnliche Fragen». Die Gewaltentrennung werde respektiert, «aber man tauscht gegenseitig Informationen aus, die von gemeinsamem Interesse sind». Bei der Bundesanwaltschaft, die Südafrika um Rechtshilfe ersucht hat und mit Ackermann zusammenarbeitet, gibt man sich allerdings zugeknöpfter.

Der Prozess gegen Basson dauert bis mindestens Januar 2002, weitere Überraschungen sind zu erwarten. Aus aktuellem Anlass hochbrisant ist die Aussage Bassons von Anfang September: «Die gesamte westliche Welt hat dem irakischen Präsidenten Saddam Hussein in den achtziger Jahren geholfen, Fähigkeiten zur chemischen und biologischen Kriegsführung zu entwickeln», zitiert ihn die südafrikanische Nachrichtenagentur Sapa. Er selber habe 1986/87 «als Beobachter» eine dafür benutzte Räumlichkeit in Felluja, Irak, besucht - «zusammen mit Schweizer und deutschen Agenten». Die Briten hätten gewisse «Inputs» gemacht in Bezug auf die Sicherheit, «die Schweizer und die Deutschen waren ebenfalls involviert». Desgleichen die Amerikaner. «Die ganze Welt hat Saddam geholfen, diese Dinge zu bauen.» Ob das eine «Schutzbehauptung» oder eine «effektive Tatsache» war - das wird wohl nicht nur die südafrikanische Justiz untersuchen.

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