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Schweiz-Südafrika: Es braucht eine «Bergier-Kommission»

Die Angst vor den Fakten

Martina Egli

Zu wenig Geld und restriktiver Aktenzugang: Das Nationale Forschungsprojekt reicht nicht aus, die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika umfassend aufzuarbeiten. Das sehen auch Mitglieder des Nationalfonds so.

Wissenschaftliche Forschung tut Not. Sie ist jedoch kein Politikersatz», heisst es in der Einleitung einer neuen Publikation des Bundesarchivs über die Archivbestände und parlamentarischen Vorstösse zu den Beziehungen Schweiz-Südafrika während der Apartheid. Der Satz stammt nicht vom Bundesrat, der im Gegenteil mit aller Kraft versucht, das brisante politische Thema abzuschieben, es via Wissenschaft zu neutralisieren und möglichst einzuschränken. Ausbaden soll die Sache der Schweizerische Nationalfonds. Als «Schwarzpeter-Spiel» bezeichnet Jürg Martin Gabriel, Präsident der Leitungsgruppe des Nationalen Forschungsprogramms zur Schweizer Aussenpolitik (NFP 42), der vor kurzem als Leiter des Zusatzmoduls Schweiz-Südafrika zurückgetreten ist, das bundesrätliche Vorgehen: «Das ist ein Missbrauch der Forschung.» Er habe den «Schwarzpeter» nicht einfach so übernehmen wollen, sondern aus politischen Gründen einen internationalen Beirat gefordert: «Angeschossen werden wir sowieso, aber ich wollte eine gewisse Rückendeckung - wie Bergier sie hat.»

Das Seilziehen im Parlament

Die Forderung, auch zur Aufarbeitung der Beziehungen Schweiz-Südafrika eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen wie jene, die die Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs untersucht, lag mit einer einfachen Anfrage der Nationalrätin Pia Hollenstein (Grüne Partei) bereits im März 1997 erstmals auf dem Tisch. Die bundesrätliche Antwort: Dafür bestehe «keine Notwendigkeit», die Fakten seien «hinlänglich bekannt». Ein Jahr später forderte Hollenstein mit einer parlamentarischen Initiative einen einfachen Bundesbeschluss, um den Zugang zu den privaten Archiven von Banken und Unternehmen zu gewährleisten - was für die Aufarbeitung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen unerlässlich ist. Doch sie unterlag damit bereits in der Rechtskommission des Nationalrats. Die Kommissionsmehrheit - Berichterstatter im Nationalrat war der frühere Südafrika-Lobbyist Ulrich Schlüer (SVP) - beantragte dem Rat, stattdessen ein Postulat für ein Nationalfondsprojekt mit beschränktem Zugang zu den Akten des Bundesarchivs zu überweisen. Mit 70 zu 50 Stimmen wurde Hollensteins Initiative abgelehnt - 66 ParlamentarierInnen hielten das Thema offenbar für zu unwichtig, um anwesend zu sein. Das knapp gutgeheissene Postulat setzte keinen finanziellen Rahmen fest, forderte aber, auf Gesuche der Forschenden hin die dreissigjährige Sperrfrist für die Bundesarchivakten aufzuheben.

Anfang 1999 beauftragte der Bundesrat unter politischem Druck die Interdepartementale Arbeitsgruppe Schweiz-Südafrika, die eigenen Akten zu sichten. Es bestehe durchaus Forschungsbedarf, lautete das Fazit der Arbeitsgruppe, die Fakten seien alles andere als «hinlänglich bekannt». Sie sprach sich ebenfalls für ein nationales Forschungsprojekt aus: «Mit der Formulierung von forschungsleitenden Fragen soll das Skandalisierungspotenzial abgebaut werden, um so eine sachliche öffentliche Debatte zu führen.»

Erst im Mai dieses Jahres fasste der Bundesrat endlich einen Beschluss bezüglich des Postulats der nationalrätlichen Rechtskommission - und schränkte die Rahmenbedingungen nochmals ein: Bloss zwei Millionen Franken sollen für das Projekt zur Verfügung gestellt werden, davon eine Million aus den Reserven des NFP 42, und für den Zugang zu den Bundesarchivakten erliess er keine Sonderregelung, rief die Departemente lediglich auf, die Aufhebung der Sperrfristen liberal zu handhaben.

Enttäuschter Nationalfonds

Unzufrieden mit diesen eingeschränkten Rahmenbedingungen ist innerhalb des Nationalfonds nicht nur Jürg Martin Gabriel. Die Historikerin Beatrix Mesmer, als Referentin des Forschungsrates ebenfalls ins Südafrikaprojekt involviert, formuliert ihre Kritik allerdings diplomatischer. Die Idee für ein NFP sei aus dem Parlament gekommen, «aus Kreisen, die wenig Erfahrung mit wissenschaftlicher Forschung haben» und nicht wussten, dass der Zugang für die Forschenden im Rahmen des Nationalfonds dermassen «restriktiv» ist. Die Leitungsgruppe des Nationalfonds habe Zugang zu allen Akten gefordert, eine «Globalerlaubnis» für jene, die der Sperrfrist unterliegen, sowie Zugang zu den Akten des Militärdepartements, der Bundesanwaltschaft und nach Möglichkeit auch zu jenen der Nationalbank.

Auch bezüglich der Finanzen hatte der Nationalfonds andere Vorstellungen: «Wir rechneten mit einem finanziellen Aufwand von vier bis fünf Millionen Franken.» Doch der Bundesrat hatte kein Gehör. «Der Nationalfonds ist effektiv enttäuscht über das Vorgehen», sagt Mesmer. Mit zwei Millionen, so schätzt sie, können höchstens sechs bis acht Projekte realisiert werden. Ihr Fazit: «Die ganz heiklen Sachen können wir so nicht untersuchen, aber wir wollen angesichts dieses sehr schmalen Rahmens versuchen, das Beste zu machen.»

Etwas optimistischer ist man im Bundesarchiv. Das neue Bundesgesetz über die Archivierung sehe Gesuche um Akteneinsicht inklusive Beschwerdemöglichkeit vor. Mit dem Aufruf des Bundesrats zu liberaler Handhabung sei dieser Aktenzugang wohl gewährleistet - mit Ausnahmen, insbesondere bei den Nachrichtendienstakten.

Den Entscheid über die Akteneinsichtsgesuche fällen die «aktenproduzierenden Stellen», im EDA wird Botschafter Georges Martin, Chef des Zentrums für Analyse und prospektive Studien, dafür zuständig sein. Er sitzt gleichzeitig in der Nationalfonds-Leitungsgruppe für das Südafrikaprojekt - und er besitzt einschlägige Erfahrungen, was die damalige Aussenpolitik anbelangt: Mitte der achtziger Jahre arbeitete er in der Schweizer Botschaft in Pretoria. Falls er den Forschenden den Zugang zu den EDA-Akten erlaubt, könnte das NFP-Projekt zumindest im Bereich Aussenpolitik einige brisante Erkenntnisse zutage fördern.

Ein grosses Wort von Joseph Deiss

Auch Jürg Martin Gabriel betont, dass man mit den Bundesarchivakten sicherlich wissenschaftliche Arbeit machen könne - «nur ist sie leider sehr beschränkt. Und es gibt Gründe, weshalb das so läuft.» Obwohl seit 1945 kaum ein anderes aussenpolitisches Thema derart viele parlamentarische Vorstösse ausgelöst hat und obwohl Bundesrat Joseph Deiss im Mai gegenüber dem südafrikanischen Erzbischof Njongonkulu Ndungane beteuerte, es bestünde «der Wille, die Wahrheit zu erfahren», bleibt Deiss wie der Gesamtbundesrat bei der Ansicht, «diese Angelegenheit» rechtfertige es nicht, eine unabhängige Kommission mit Zugang auch zu den Privatarchiven einzusetzen. Woher stammt diese Angst vor den Fakten? Liegt es daran, dass - anders als beim Thema Zweiter Weltkrieg - die meisten damaligen Beamten noch am Leben, viele immer noch beim Bund tätig sind?

Die heutigen Rahmenbedingungen stellen die Glaubwürdigkeit des Projekts in Frage, politischer Druck bleibt notwendig. Auf die vor kurzem gegründete 29-köpfige parlamentarische Gruppe Schweiz-Südafrika, die die Aufarbeitung vorantreiben will, wartet etliche Arbeit. Letztes Jahr hat sich zudem eine Recherchiergruppe Schweiz-Südafrika gebildet. Sie untersucht einzelne Aspekte dieser Beziehung, stellt Fragen und benennt Themen, die einer vertieften Analyse bedürfen.

Auch bei der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission sei es um die Aufarbeitung der Geschichte gegangen, «zwar nicht im wissenschaftlichen Sinne, aber als gesellschaftlicher Prozess», schreiben Andreas Kellerhals, Vizedirektor des Bundesarchivs, und Botschafter Georges Martin in der Einleitung zur erwähnten Bundesarchivpublikation. Zwar stehe in der Schweiz die Frage einer Amnestie nicht zur Diskussion, «historische Forschung soll aber auch hier Amnesie verhindern». Zu einem gesellschaftlichen Prozess, einer öffentlichen Debatte kann es aber auch in der Schweiz nur kommen, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.

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