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Die Schweiz verschlampte während über zwanzig Jahren den Beitritt zur Antirassismus-Konvention
Was lange währt, muss gut enden
Von Susan Boos
Weshalb dauerte es zwanzig Jahre, bis sich auch die Schweizer Regierung reif für die Ratifizierung der Antirassismus-Konvention hielt? Ein kurzer Abriss über die Entstehungsgeschichte des Antirassismus-Gesetzes:
Am 21.Dezember 1965 verabschiedet die Uno-Vollversammlung das «Internationale Übereinkommen zur Beseitigung von jeder Form von Rassendiskriminierung», die sogenannte Antirassismus-Konvention (ARK). Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, gegen rassistische Propaganda vorzugehen (Art. 4), aber auch die Apartheid zu verurteilen (Art. 3) sowie Organisationen und Gruppen, die antirassistische Arbeit leisten, zu unterstützen (Art. 2).
Mit dem Abkommen wurde ein Ausschuss geschaffen, der die Einhaltung der Konvention zu überwachen hat: Jeder Vertragsstaat muss diesem Ausschuss alle zwei Jahre Bericht erstatten. Auch Privatpersonen oder unabhängige Organisationen können sich an den Ausschuss wenden, falls ein Staat die Konvention verletzt.
Die Konvention trat am 4.Januar 1969 in Kraft.
Das Vorspiel
1971, anlässlich des internationalen Jahres des Kampfes gegen Rassismus und Rassendiskriminierung, wollte SP-Nationalrat Walter Renschler im Parlament erstmals wissen, ob der Bundesrat den Beitritt zur Antirassismus-Konvention geprüft habe. Der Bundesrat versprach, sich der Sache anzunehmen. Alle paar Jahre tauchte danach in Bundeshaus-Berichten die Bemerkung auf, dass es wünschenswert wäre, die Schweiz würde dieses Abkommen unterzeichnen. Man gab aber auch immer wieder zu verstehen, dass es sich dabei um eine schwierige Sache handle. «Nachdem die Generalversammlung in einer Resolution den Zionismus dem Rassismus gleichgestellt hat, dürfte ein Beitritt der Schweiz zu diesem Übereinkommen unter den gegenwärtigen Umständen schwieriger sein», heisst es beispielsweise im bundesrätlichen Uno-Bericht von 1977. Man vertröstete die ParlamentarierInnen und verschob das Geschäft von Legislatur zu Legislatur.
Die Vernehmlassung und die Botschaft
1989 begann dann ein eigentlicher «kleiner» Frontenfrühling: Marcel Strebels Patriotische Front überfiel die Asylunterkunft in Steinhausen (ZG). In Fribourg wurde der Kurde Mustafa Yildirim erschlagen, in Zürich starb der Brasilianer Jorge Gomes an den Folgen eines Skinhead-Angriffs, in Chur verbrannten nach einer Brandstiftung fünf tamilische Flüchtlinge in einer Asylunterkunft. Die Angriffe von Rechtsextremen auf Flüchtlinge und Asylunterkünfte häuften sich markant. SP-Nationalrat Paul Rechsteiner kritisierte in der Dezembersession 1989: «Wir können nicht verstehen und nicht billigen, dass die Ratifizierung der Antirassismus-Konvention seit Jahren liegengeblieben ist. Die Ratifizierung ist ja schon 1982 angekündigt worden. Die Konvention muss nun im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden, wie dies ja auch bei der Insiderstrafnorm und beim Geldwäschereiartikel möglich war.»
Am 20.Dezember 1989 eröffnete dann der Bund das Vernehmlassungsverfahren zum Konventions-Beitritt und zu dem Entwurf für das Antirassismus-Gesetz. Die Frist lief bis im März 1990; 95 vorwiegend positive Stellungnahmen gingen ein. Nur die Schweizer Demokraten (vormals NA), der «Vorort» des Schweizerischen Handels- und Industrieverbands sowie die Rechtsaussen-Organisationen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz Auns, «Courrier du Continent» und Mouvement de la Renaissance Vaudoise/Ligue Vaudoise lehnten den Beitritt zur Konvention ab. Die SVP und die FDP begrüssten zwar die Konvention, hielten jedoch die Einführung einer Antirassismus-Strafnorm für überflüssig. Der Kanton Appenzell Innerrhoden wollte das Problem lediglich mit einer innerstaatlichen Strafnorm, jedoch ohne Konventions-Beitritt lösen.
Am 2. März 1992 - einundzwanzig Jahre nach der ersten Absichtserklärung - legte der Bundesrat seine Botschaft zur Antirassismus-Konvention und «über die entsprechende Strafrechtsrevision» vor. Dass er auch schneller kann, zeigt ein Vergleich mit den Zwangsmassnahmen (vgl. Seite 5): Spitzenpolitiker heizten im Sommer 1993 gemeinsam mit den Medien das Thema «kriminelle Asylanten» an. Am 3.September kündigte Bundesrat Arnold Koller die «Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» an. Am 20.Oktober lag bereits der Gesetzesentwurf vor, der in der Märzsession 1994 von beiden Räten im Eiltempo beraten wurde. Am 5. April begann die Referendumsfrist zu laufen. Ursprünglich sollte das neue Gesetz am 1. Juli in Kraft treten, doch wurde das Referendum erfolgreich ergriffen. Im Dezember soll nun das Volk darüber abstimmen.
Die Debatte und das Referendum
Im Dezember 1992 stimmt der Nationalrat der bundesrätlichen Antirassismus-Vorlage erstaunlich deutlich zu (auch die FDP ist nun für die Strafnorm). Die anderen ExponentInnen, die sich in der Vernehmlassung negativ geäussert hatten, schweigen im Rat. Dafür profiliert sich die Autopartei und bezeichnet das Antirassismus-Gesetz als «Anti-weisse-Rasse-Gesetz».
Völlig überraschend verlangt der Nationalrat zusätzlich die Schaffung einer gesetzlich verankerten «Ombudsstelle gegen Rassismus», die in der Vorlage nicht vorgesehen war. Der Ständerat bodigt die «Ombudsstelle» allerdings in der Februarsession 1993 wieder, stimmt jedoch der bundesrätlichen Vorlage ohne Gegenstimme zu.
Am 6.Juli beginnt die Referendumsfrist zu laufen. Die Aktion für freie Meinungsäusserung - gegen Uno-Bevormundung um den Memopress-Herausgeber Emil Rahm (siehe WoZ Nr. 28/93) beginnt, Unterschriften zu sammeln. Zusammen mit dem Komitee für Freiheit im Denken und Reden um den «Abendland»-Redaktor Herbert Meier und der Ligue Vaudoise bringen die Rechtsaussen bis Anfang Dezember die nötigen Unterschriften zusammen.
Nachtrag Schweiz-Südafrika
Nicht ganz zufällig hält sich die Schweiz zur selben Zeit reif für den Beitritt zur Antirassismus-Konvention, in der Südafrika die Apartheid abstreift und die ersten freien Wahlen durchgeführt hat. Die Uno-Konvention wandte sich explizit gegen jegliche Form von Apartheid und Segregation, die Schweiz hatte jedoch Sanktionen gegen Südafrika immer abgelehnt. Schweizer Grossbanken geschäfteten stets in grossem Umfang mit dem Apartheidregime, und Schweizer Grossfirmen tätigten immer wieder grosse Investitionen im Kapstaat. Die ARK auferlegte den Vertragsstaaten bezüglich «Verurteilung der Apartheid» keine Verpflichtungen, doch hätte die Schweiz dem Ausschuss, der die Einhaltung der Konvention überwacht, alle zwei Jahre auch Bericht erstatten müssen über die schweizerischen Beziehungen mit Südafrika - was dem Bundesrat zweifellos unangenehm gewesen wäre. Der Bundesrat hält denn auch in seiner Botschaft zum Antirassismus-Gesetz erleichtert fest: «Mit dem fortschreitenden Reformprozess in Südafrika wird diese Thematik im übrigen wohl an Aktualität verlieren.»
Eine ausführliche Darstellung über «Die Schweiz und die Antirassismus-Konvention» verfasste Ruedi Tobler, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Friedensrates und Ausschussmitglied des Forums gegen Rassismus.
WOZ 00/00
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Inhalt Dossier «Schweiz-Südafrika»
WOZ vom 03.11.2005
WOZ vom 27.10.2005
WOZ vom 20.10.2005
WOZ vom 01.09.2005
WOZ vom 19.05.2005
WOZ vom 17.03.2005
Stadt auf dem Trockenen: In Kapstadt herrscht Wassermangel
WOZ vom 19.08.2004
Viel zu weiss! Woran arbeiten südafrikanische Kulturschaffende nach zehn Jahren Demokratie?



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