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Die Schweiz und die Apartheid
Die Wahrheit erforschen
Von Verena Mühlberger
Am 25. Januar berät die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über ein Thema, das einigen Zündstoff birgt: In einer parlamentarischen Initiative fordert die grüne Nationalrätin Pia Hollenstein (SG), dass die Schweiz ihre Beziehungen zum Apartheidregime in Südafrika in den Jahren 1948 bis 1994 aufarbeitet. «Die Schweiz hat die Arbeit der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission finanziell und personell unterstützt. Aufgrund dieses En- gagements liegt es nun an ihr selbst, ihren Teil der Wahrheitssuche zu leisten und die nötigen Folgerungen zu ziehen», schreiben die Aktion Finanzplatz Schweiz-Dritte Welt und die AAB Südliches Afrika (ehemalige Anti-Apartheidbewegung) an die Mitglieder der Nationalratskommission.
3v?? d="text">Welche Fragen einer genaueren Untersuchung bedürfen, führen sie in einem zweiseitigen Argumentarium aus*. Hinweise darauf, dass die Schweiz für das Apartheidregime eine besonders wichtige Rolle gespielt hat, gibt es demnach einige:- Nebst Deutschland, den USA und England gehörte die Schweiz zu den vier wichtigsten Geschäftspartnern des Regimes. Südafrika hat für den Finanzplatz Schweiz eine unvergleichlich wichtigere Rolle gespielt als irgendein anderes Land des Trikonts.
- Deutschland und die Schweiz waren die zwei Länder, welche die südafrikanische Regierung am längsten finanziell unterstützten.
- Das Apartheidregime benutzte auch schweizerisches Staatsgebiet und schweizerische Einrichtungen, um die politische Opposition zu bekämpfen.
- Mit keinem anderen Land Afrikas schloss die Schweiz so begünstigende zwischenstaatliche Verträge (wie Visafreiheit) ab.
Im Februar werden die Aktion Finanzplatz Schweiz-Dritte Welt und die AAB Südliches Afrika eine umfangreiche Studie über die Apartheidschulden Südafrikas veröffentlichen, welche unter anderem die Rolle der Schweiz bei der Verlängerung des Regimes aufzeigt. Die Rechtskommission entscheidet am Montag, ob sie dem Parlament den Antrag stellt, einen einfachen Bundesbeschluss für die offizielle Aufarbeitung zu erlassen. Diese gesetzliche Grundlage ist erforderlich, um sämtliche Quellenbestände einer unabhängigen Stelle zugänglich zu machen.
* Erhältlich bei: AAB Südliches Afrika, Postfach 5005, 3001 Bern, Telefon & Fax 031/ 311 54 60.
WOZ 00/00
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