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Untersuchung Schweiz-Südafrika
Die hohe Kunst der Imagepflege
Von MASCHA MADÖRIN
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Notwendigkeit für eine staatlich verordnete geschichtliche Untersuchung der Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime in Südafrika durch eine neutrale und kompetente Stelle besteht. Die Fakten sind hinlänglich bekannt.» Dies liess die Landesregierung im Oktober 1997 verlauten. Zu einem ähnlichen Schluss kam im gleichen Jahr die parlamentarische Delegation der Geschäftsprüfungskommission (GPK): Sie leitete zwar eine erste Untersuchung über Divisionär Peter Regli ein, brach sie aber wenig später wieder ab. Noch in dieser Frühlingssession hat das Parlament gegen eine unabhängige Untersuchung mit Zugang zu internen Dokumenten des Staates und zu privaten Archiven gestimmt - trotz brisanter Aussagen in der südafrikanischen Wahrheitskommission, welche schon im Juli 1998 ausführlich von Jean-Philippe Ceppi in «Le Temps» beschrieben worden waren.
Nun plötzlich beschliesst der Bundesrat, in drei Departementen Untersuchungen über die aussenpolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Apartheidregime einzuleiten. Und zusammen mit der GPK die militärisch-nachrichtendienstlichen Verbindungen zu durchleuchten. Auch die Grossbanken und die Nationalbank wollen in ihren Archiven wühlen. Woher kommt dieses unerwartete Skandalbewusstsein? Eine der richtigen Antworten lautet: weil die Apartheid-Connection der Schweiz zu einem internationalen Politikum geworden ist. Dies war bereits beschränkt der Fall nach der Veröffentlichung der Studie zur Apartheidfinanzierung. Das Skandalbewusstsein verstärkte sich dann aber nach der kürzlichen Verhaftung von Jean-Philippe Ceppi in Südafrika.
Ein hoher Schweizer Bundesbeamter sagte, es solle nun «Ordnung im Haus» geschaffen werden. Nur, was ist Ordnung? Yves Seydoux, Informationschef des Volkswirtschaftsdepartements, formuliert es so: «Wir werden herauszufinden versuchen, ob das Gesetz respektiert wurde oder nicht.» Bloss, welches Gesetz? Nehmen wir den Kapitalexportplafond, der die Kapitalexporte nach Südafrika begrenzen sollte und Anfang der achtziger Jahre faktisch beträchtlich überschritten wurde. Faktisch, aber vielleicht nicht juristisch. Der Plafond war so konstruiert, dass kaum Versteckspiele notwendig waren, um das Apartheidregime ohne juristische Unannehmlichkeiten mit Milliarden von Franken zu versorgen. Es existierte eine lange Liste von Finanzgeschäften, die nicht unter die Bestimmungen fielen. Dazu gehörten beispielsweise die namhaften Beteiligungen von Schweizer Banken an international koordinierten Krediten an die südafrikanische Regierung in Fremdwährungen. In den achtziger Jahren haben hiesige Banken solche Anleihen ausgiebig getätigt, wie Untersuchungen des ökumenischen Rates der Kirchen und Statistiken der südafrikanischen Notenbank nahe legen. Aufgrund der veröffentlichten Statistik sind diese Geschäfte nicht zu identifizieren. Zudem mussten sie ohnehin nicht überwacht werden.
Wäre, so liesse sich fragen, ein Schweizer Beamter oder ein Angestellter bei der Nationalbank verpflichtet gewesen, die teilweise damals schon bekannten Statistiken der südafrikanischen Notenbank oder kritische Studien von Nichtregierungsorganisationen oder der Uno zu kennen? Nein, das musste er nicht - jedenfalls, wie die ewig gleichen Litaneien der Interpellationsbeantwortungen zeigen, offiziell nicht. Es bleibt also offen, inwieweit die Behörden sich über das Obligatorische hinaus informierten und was sie hinter verschlossenen Türen mit den Bankern besprachen. Es stellt sich auch die Frage, ob die Behörden jemals an einer faktischen Begrenzung des Kapitalplafonds interessiert waren. Und wenn ja, wer? Was war beispielsweise damals die Position der Vorsteher des Finanzdepartements und des Departements für auswärtige Angelegenheiten? Beides waren Sozialdemokraten.
Um die menschenrechtsorientierte aussenpolitische Haltung vorzudemonstrieren, welche die Schweizer Regierung gegenüber dem Apartheidregime schon immer eingenommen haben will, beschönigt der Bundesrat. In der Antwort auf die Einfache Anfrage von Pia Hollenstein 1997 behauptete er, dass die Schweizer Regierung, um Sanktionsumgehungen zu vermeiden, «schon sehr früh, nämlich 1974, als noch kein anderes Land Kapitalexportsanktionen eingeführt hat», den Kapitalexport gegenüber Südafrika plafonierte. Zugegeben: Massnahmen gegen die Umgehung von Finanzsanktionen zu ergreifen, bevor diese beschlossen werden, wäre ein umwerfend weitsichtiger Regierungsakt gewesen. In Wahrheit war der Bundesrat damals von Nigeria aufgrund gemeinsamer Handelsvereinbarungen dazu gezwungen worden. Noch nach der Veröffentlichung der Finanzierungsstudie im Februar dieses Jahres hat ein Sprecher der Schweizer Botschaft in Südafrika genau dieses edle Kapitalexportplafond-Märchen im südafrikanischen Radio erzählt.
Die aktuellen Erkenntnisse hätte man in der Schweiz kaum je recherchieren können: Die Arbeit des Journalisten Jean-Philippe Ceppi beruht auf Dokumenten, die in Südafrika von der regierungsunabhängigen Wahrheitskommission veröffentlicht wurden. Ich habe mich bei meinen Recherchen ebenfalls wesentlich auf südafrikanische Statistiken, Presseberichte und Bücher aus dem Ausland stützen müssen. Es ist keineswegs so, dass die neue Regierung in Südafrika ein ungebrochenes Verhältnis zur Wahrheitskommission hätte. Aber immerhin garantiert ihr der Staat Unabhängigkeit. Dieses Demokratiebewusstsein fehlt in der Schweiz weitgehend.
Inzwischen streiten sich in Südafrika das Militär, die Geheimdienste und die Wahrheitskommission, welche Dokumente öffentlich sein dürfen und welche nicht. Bei uns kann es einen solchen Streit nicht geben, weil dazu die substanziellen Dokumente fehlen, welche der Öffentlichkeit nur entfernt zugänglich wären. Daran wird sich in Zukunft auch kaum etwas ändern: Die Banker untersuchen sich selbst, die Nationalbank untersucht sich selbst, die Bundesdepartemente untersuchen sich selbst, und alle sind ans Amtsgeheimnis gebunden. Bis vor kurzem haben sie nicht die leiseste Neigung gezeigt, auch nur einer einzigen Frage wirklich nachzugehen.
Nun haben wir sie also, die staatlich verordnete geschichtliche Untersuchung. Nur hat sie einen Schönheitsfehler: sie wird von denjenigen Institutionen kontrolliert, deren Verhalten untersucht werden müsste. Wie schaffen wir es bloss, dies zu einem internationalen Skandal zu machen?
WOZ 00/00
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Inhalt Dossier «Schweiz-Südafrika»
WOZ vom 03.11.2005
WOZ vom 27.10.2005
WOZ vom 20.10.2005
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