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Die Kunstsammlung E.G. Bührle

Eine kulturelle Geldwaschanlage

Von Thomas Buomberger

Flick und Bührle: zwei Dynastien, die mit Waffenfabriken und NS-Geschäften reich wurden und deren Namen in der Zürcher Kunstwelt für Aufruhr sorgen. Emil G. Bührle verdiente im Zweiten Weltkrieg mit Flabkanonen Millionen. Er finanzierte in Zürich den Kunsthaus-Neubau und stiftete sein privates Bührle-Museum.

Man staunt immer wieder von neuem, wie in Veröffentlichungen, die zu Ehren bedeutender Menschen und ihrer Werke geschrieben werden, die Vergangenheit geschönt wird. So findet sich im 1990 erschienenen Band «Meisterwerke der Sammlung E. G. Bührle» folgender bemerkenswerte Satz über Bührles Sammeltätigkeit während des Zweiten Weltkriegs: «Während der ersten Kriegsjahre, infolge der instabilen Weltlage und der schlechten Geschäftsentwicklung, kam nur weniges dazu, doch zeigte sich schon Ende des Krieges ein neues Kauffieber.» Damit sind Bührle und der Zweite Weltkrieg abgehandelt. Schauen wir einmal näher an, was unter «schlechter Geschäftsentwicklung» und «wenigem» zu verstehen ist.

Emil G. Bührle, der ehemalige Kavallerieoffizier der deutschen Reichswehr und Kunststudent, baute innerhalb von 15 Jahren eine marode Werkzeugmaschinenfabrik in Oerlikon dank dem Erfolgsprodukt, einer 20-mm-Flabkanone, zu einem Grosskonzern mit tausenden von Beschäftigten aus; Bührle selber soll in den Kriegsjahren, was anhand der Zahlen plausibel scheint, zum reichsten Schweizer geworden sein. Betrug sein Einkommen im Jahre 1936 noch relativ bescheidene 38 000 Franken, so lag es im ersten Kriegsjahr bei 7 Millionen, Mitte des Krieges bei 48 Millionen und bei Kriegsende bei 56 Millionen Franken. Sein Vermögen nahm von 143 000 Franken (1936) auf gut 8 Millionen Franken 1939 zu und stieg auf 170 Millionen im Jahr 1945. Je nach Quelle variieren diese Zahlen etwas. Das Jahreseinkommen eines Arbeiters lag bei 3000 bis 4000 Franken. Um die heutigen Nominalwerte zu erhalten, sind die damaligen Franken etwa mit dem Faktor 10 zu multiplizieren.

Bührle machte sein Vermögen in erster Linie mit Waffen- und Munitionslieferungen an Hitler-Deutschland; mit 7000 20-mm-Flabkanonen und 15 Millionen Schuss Munition verstärkte er die Wehrmacht. Allerdings lieferte er sein Kriegsgerät mit Zustimmung - anfänglich fast auf Drängen - des Bundesrates. Der Arbeiterschaft wars ebenfalls recht, ernährte doch seine Waffen- und Munitionsproduktion zusammen mit den Zulieferbetrieben zeitweise über 5000 Arbeiter und ihre Familien. Und auch der Staat profitierte, zahlte Bührle doch etwa 150 Millionen Franken Kriegsgewinnsteuer.Eine kulturelle Geldwaschanlage.

Raubbilder zurückgekauft

Es trifft zwar zu, dass Bührle den grössten Teil seiner Sammlung, die 321 Nummern umfasste, nach dem Zweiten Weltkrieg erwarb. Ab 1952 kaufte er mit einer fast manischen Besessenheit durchschnittlich ein Werk pro Woche. Die Summen, die er dafür ausgab, waren beträchtlich. So bezahlte er etwa für Cézannes «Knabe mit roter Weste» eine Dreiviertelmillion Franken. Doch das «wenige», das er während des Krieges kaufte, hatte es in sich. Dazu gehörten 13 Bilder, die die Kunstraubtruppe der Nazis während des Krieges aus jüdischen Kunstsammlungen in Paris gestohlen, mehrheitlich über Deutschland auf den Schweizer Kunstmarkt gebracht und als Hehlerware verkauft hatte. Bührle erwarb diese Raubbilder meist vom Luzerner Galeristen Theodor Fischer, dem damals bedeutendsten und am meisten kompromittierten Kunsthändler in der Schweiz, aber auch von andern. Das Angebot an Impressionisten, die Bührle so sehr schätzte, war damals gegenüber früheren Jahren erstaunlich gross, kritische Fragen nach den Gründen und zur Herkunft, was im Kunsthandel sowieso verpönt war, stellte er nicht. Nicht so Oskar Reinhart, der andere bedeutende Kunstsammler: Auch ihm wurden während des Krieges hervorragende Bilder zu relativ günstigen Preisen, aber aus dubiosen Quellen, angeboten, doch lehnte er alle diese Angebote konsequent ab.

Das Bundesgericht entschied 1948, dass Bührle und die andern Käufer von gestohlenen Bildern (insgesamt 77 vom Bundesgericht erfassten) diese den Bestohlenen zurückgeben müssten. In einem späteren Prozess 1952, in dem es um die Frage der Gutgläubigkeit ging, stellte das Bundesgericht in einem von Opportunitätsüberlegungen geprägten Urteil fest, dass sowohl Bührle als auch der Kunsthändler Theodor Fischer «gutgläubig» gehandelt und damit eine Entschädigung aus der Bundeskasse zugute hätten. Bührle kaufte die Bilder nach der erzwungenen Rückgabe wieder zurück, und so finden sie sich teilweise in Sammlung und Katalog wieder (4 von 13 ehemaligen Raubbildern).

Keine Angaben zur Herkunft der Bilder

Zu den bestohlenen französischen Kunsthändlern gehörte auch Paul Rosenberg, der in die USA flüchten konnte. Ihm musste Bührle mehrere Bilder zurückgeben, die er später zurückkaufte. Nach dem Krieg wurde Rosenberg, der in New York eine Galerie hatte, einer der wichtigsten Lieferanten Bührles.

Im Katalog über die Sammlung Bührle sucht man vergebens eine präzise Provenienzangabe. So liest man etwa zum grandiosen Porträt der Mme Camus von Edgar Degas: «1951 aus französischem Privatbesitz erworben». Oder das «Lesende Mädchen» von Camille Corot wurde «1948 aus amerikanischem Kunsthandel erworben». Tatsache ist: Beide wurden 1941 von den Nazis in Paris gestohlen und in der Schweiz über Mittelsmänner an Bührle verkauft. Interessant wäre es, der Geschichte des 1944 gekauften Bildes «Le Dîner» von Monet nachzugehen. Bührle kaufte es 1944 in der Galerie Aktuaryus in Zürich, die in mehr als einem Fall Raubkunst anbot. Laut Provenienz war es vorher im Städelschen Kunstinstitut in Frankfurt gewesen. Doch dem ist nicht so: Dieses Bild hängt gemäss Auskunft des Frankfurter Museums noch immer dort. Eine kleinere Version von «Le Dîner» - vermutlich diejenige bei Bührle - gehörte einst dem Kunstsammler Hugo Nathan. Wie das Bild zu Aktuaryus kam, ist nicht bekannt; eine Anfrage der WoZ zur Herkunft hat die Stiftung Bührle nicht beantwortet.

1934 kaufte Bührle seine erste Degas-Zeichnung und ein Stillleben von Renoir. Als das Waffengeschäft dank der einsetzenden Kriegskonjunktur anzog, erwarb er Bilder von Corot, van Gogh, Cézanne, Courbet, Pissarro, Monet und andern. Den Grundstock zu seiner Sammlung hatte er damit gelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er seine Flabkanonen bereits in über 30 Länder verkauft, sowohl an Kommunisten als auch an Faschisten. Innerhalb von 20 Jahren sollte seine Sammlung zu einer der bedeutendsten Privatsammlungen weltweit werden; sie enthielt u.a. 12 Renoirs, 19 Cézannes, 14 Degas, 7 Gauguins, 14 van Goghs, 15 Manets, 12 Monets und 10 Toulouse-Lautrecs.

Der Aufsteiger aus Deutschland erhielt 1937 das Schweizer Bürgerrecht. Im Gegensatz zur damals üblichen Praxis machten die Schweizermacher bei ihm keinen Hausbesuch. Die über ihn zusammengetragenen Informationen liessen ihn - mit einigen Ausnahmen - in einem günstigen Licht erscheinen. Eine war sein automobilistischer Leumund, der eher betrüblich war, listeten doch seine Akten nicht weniger als 11 Verkehrsbussen auf; ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde sistiert. Und kritisch wurde auch vermerkt: «Mundartlich ist Bührle nicht vollständig angepasst.»

Bührle gehörte zeitlebens nie zur alteingesessenen Zürcher Gesellschaft, auch wenn er immer wieder versuchte, sich als Mäzen Respektabilität zu verschaffen. 1941 liess Bührle durchblicken, dass er bereit wäre, für den schon lange diskutierten Erweiterungsbau des Kunsthauses «etwas zu tun». Bereits an der ersten Sitzung der neu gebildeten Baukommission versprach er zwei Millionen Franken für den Baufonds. Wenig Freude löste er mit einer andern in Aussicht gestellten Spende von ebenfalls zwei Millionen Franken für einen Neubau des Schauspielhauses aus. Das Ensemble, in dem etliche verfolgte Theaterleute aus Deutschland spielten, wies das angedrohte Geschenk empört zurück.

Debatten um Bührles Kunstengagement

Im Jahr darauf stellte Bührle vier Millionen Franken für den Neubau des Schauspielhauses in Aussicht, das er für 100000 Franken Jahresmiete der Neuen Schauspiel AG überlassen würde, falls er die vier Millionen von der Kriegsgewinnsteuer abziehen könnte. Der Zürcher Stadtrat unterstützte zuhanden des Eidg. Finanzdepartements dieses Ansinnen; bekanntlich wurde nichts daraus.

Mit weiteren zwei Millionen alimentierte er die 1944 gegründete «Goethe-Stiftung für Kunst und Wissenschaft». Das «Volksrecht» kommentierte: «Herr Bührle möchte mit aller Gewalt berühmt werden. Als Mäzen der Künste und der Wissenschaften, als einer, der Verständnis dafür hat, dass der Mensch nicht vom Brot allein lebt. Diese Mühe kann er sich über die vielen Millionen sparen. Erstens einmal ist er schon berühmt, allerdings auf ganz andere Art; dafür nämlich, dass er, wie viele seinesgleichen, recht wenig Verständnis für die Brotsorgen der schaffenden Menschen hat.» Mit beinahe alttestamentarischem Zorn wetterte der Journalist Hans Schwarz 1945 in der «Nation». Der konsequente Antifaschist nannte Bührle den «grössten und skrupellosesten Kriegsgewinnler unseres Landes» und fügte bei: «Die Errichtung dieser Goethe-Stiftung ist eine ungeheure Herausforderung des Schweizer Volkes und der ganzen Welt, und die Bereitschaft durch schweizerische Politiker ist eine schmachvolle Schande für unsere Demokratie, ihre Taufe aber auf den grössten Dichter deutscher Zunge eine Totenschändung ohne Beispiel. Diese zwei Millionen sind Blutgeld vom ersten bis zum letzten Rappen ... Sie sind umweht vom Leichengeruch der Massengräber ... Sie sind bezahlt mit dem Verlust einer zweitausendjährigen Kultur und bedeckt mit dem Moderstaub geborstener Dome und verbrannter Städte.»

Bereits während des Krieges wurde Bührle ins Komitee der Internationalen Musikfestwochen in Luzern aufgenommen, wo er jeweils bis zu seinem Tod für die Deckung der Defizite zuständig war. Auch dieses Kulturengagement dürfte in die Millionen gehen.

Im Zürcher Stadtrat hatte Bührle oftmals eine gute Lobby. So wandte sich dieser 1943 an den Bundesrat, um für Bührle einen Auftrag hereinzuholen. Das EMD wollte 20-mm-Flabkanonen beschaffen. Neben Bührle bewarb sich auch die Genfer Firma Hispano-Suiza, die dann auch das Rennen machte. Der Stadtrat setzte sich für Bührle ein, weil er befürchtete, ohne diesen Auftrag würde die Arbeitslosigkeit in Zürich zunehmen. Der Bundesrat entschied sich aber gegen das Bührle-Produkt, weil es offenbar technisch weniger gut als das Konkurrenzprodukt war und zudem wesentlich teurer, obwohl Bührle seine Offerte noch beträchtlich reduziert hatte. Das zeigt auch, dass Bührle auf seinem Kriegsgerät enorme Margen haben musste.

Millionen fürs Zürcher Kunsthaus

Nach dem Krieg machte Bührle, der als ungeduldiger Mensch galt, beim Kunsthaus-Neubau Tempo. Er legte nochmals zwei Millionen in den Baufonds nach, damit das 1944 prämierte Projekt endlich realisiert werde. Nachdem allerdings die Stimmberechtigten 1950 eine Erhöhung des städtischen Beitrags ans Kunsthaus abgelehnt hatten, schien die Realisierung ungewiss. Um einen Scherbenhaufen seines Lieblingsprojekts zu vermeiden, versprach Bührle, die Kosten des Neubaus vollständig zu übernehmen, falls vor Ende 1954 mit der Erweiterung begonnen würde. Mit der Schenkung des monumentalen Bildes «Seerosen und Iris» von Monet und des «Höllentors» von Rodin ans Kunsthaus sorgte er zusätzlich für Goodwill.

Es kam 1953 zur Abstimmung, und die Kunsthaus-Verantwortlichen betrieben ein Lobbying, wie es für die damalige Zeit aussergewöhnlich war. Sämtliche Parteien warben für ein Ja. Um die Vorlage nicht zu gefährden, erwähnte man den Spender des grosszügigen Geschenks nicht. In der Abstimmungsweisung des Stadtrats war zu lesen: «[Es] schenkte ein Mitglied der Kunstgesellschaft total 4 Millionen Franken für einen Baufonds.» Mit Ausnahme der «Tat» und des «Volksrechts», die den Namen Bührle erwähnten, ohne allerdings näher auf die Herkunft seines Vermögens einzugehen, hielten sich alle Zeitungen an diese Abmachung.

Nur wenige störten sich am Bührle-Geschenk. Dazu gehörten der Zürcher Maler und Bildhauer Gottfried Honegger und ein paar Gleichgesinnte. Wellen warf allerdings ihre Opposition nicht: «Es gab nur eine Diskussion im kleinen Kreis», sagt der heute in Südfrankreich lebende Künstler. Aber empören mag er sich noch heute, wenn er im Kunsthaus die von Otto Bänninger angefertigte Büste von Bührle, für die 1956 der Stadtrat 10000 Franken bewilligte, anschauen muss. Opposition gab es dennoch gegen den Kunsthaus-Bau - wenngleich zu spät und nicht wegen der Person Bührle. Nach der Abstimmung wurde eine Initiative mit über 2000 Unterschriften eingereicht, die eine nochmalige Abstimmung verlangte. Die Initianten störten sich an der Architektur, an der städtebaulichen Umsetzung und am Abbruch von Häusern an der Krautgartengasse. Gestützt auf ein Rechtsgutachten liess der Stadtrat jedoch diese Initiative (bzw. Motion) nicht zur Abstimmung zu. Die Initianten hätten - so Professor Martin Usteri, der damals opponiert hatte - sich überlegt, gegen die Ungültigkeitserklärung zu rekurrieren. Doch habe dann an einer Sitzung Bührle, den Usteri als «grossartigen Menschen» bezeichnet, gesagt, er habe zwar Verständnis für ihre Einwände bezüglich Architektur und Gestaltung, doch möge er nicht mehr mit dem Bau zuwarten, er sei schon zu alt und wolle die Eröffnung noch feiern. Bührle erlebte die Einweihung des Kunsthaus-Erweiterungsbaus mit einer Ausstellung seiner Sammlung nicht mehr; er war wenige Tage vor dem Aufrichtefest Ende 1956 verstorben.

Bührle-Sammlung in privater Stiftung

Bührle hatte offenbar in Aussicht gestellt, dass er dereinst seine Sammlung dem Kunsthaus übergeben würde. Bei Ablehnung der Vorlage aber erhielte die Stadt seine Werke nicht, liess er gegenüber dem «Weltwoche»-Verleger Manuel Gasser durchblicken, sagt Gottfried Honegger. Aus dem grosszügigen Geschenk dieser Sammlung, die heute in Milliarden gemessen wird, wurde dennoch nichts. Seine Erben errichteten eine vom Kunsthaus unabhängige Stiftung, in die sie zwei Drittel der Werke eingaben und den Rest für sich behielten.

Während die Nazis den Kunstbetrieb zur Waschanlage für Raubkunst umfunktionierten, machte Bührle vom Kunstmarkt auf subtilere Art Gebrauch und veredelte profane Geldwerte in einzigartige Kulturgüter. Er hatte seine Kriegsprofite in Kunst investiert und so für sich einen prestigemässigen Mehrwert geschaffen. Dunkle Flecken fielen nicht auf, weil willfährige Schreiber Bührles Sammlung aus Vergangenheit und sozialer Wirklichkeit abhoben und zu düsteren Seiten schwiegen.

Kritik gegen die Herkunft der Sammlung Bührle kam 1991 auf, als Teile aus der Stiftung sowie der Privatsammlung der Familie Bührle auf Tournee nach Washington, Tokyo und London gingen. Dass der Rüstungskonzern Martin-Marietta die Ausstellung einer Sammlung sponserte, die mit Waffenverkäufen zusammengetragen wurde, erachteten etliche als geschmacklos. Auch wurde der Familie Bührle vorgeworfen, sie würde versuchen, mit der Zurschaustellung von Bildern aus Privatbesitz in weltbekannten Museen den Wert dieser Bilder in die Höhe zu treiben. Die Tournee dieser Bilder, die früher nur sehr zurückhaltend ausgeliehen wurden, hatte für die Kritiker den Charakter eine PR-Kampagne in Sachen Bührle.

Wie steht es heute mit der Verantwortung derjenigen, die nur geerbt haben, aber nicht an Kriegsgeschäften beteiligt waren? Müssen die Nachkommen heute Wiedergutmachung leisten? Und falls, dann wie? Der Künstler Gottfried Honegger meint, zuallererst müsste die Sammlung Bührle der Öffentlichkeit geschenkt, dem Kunsthaus übertragen werden. Allerdings würde ihr auch so «der Ruch der Herkunft» nicht genommen. Was sonst? Die Familien Volkart und Reinhart haben ihr immenses Vermögen im Handel mit Baumwolle und Kaffee in ehemaligen Kolonialländern gemacht. Die Arbeitsbedingungen in Indien zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren nicht gerade human. Oskar Reinhart, der später seine Sammlungen der Eidgenossenschaft und der Stadt Winterthur geschenkt hat, war kaum aktiv im Geschäft tätig, er erbte und liess sich auszahlen. Andreas Reinhart, Spross der Winterthurer Handelsfamilie, fühlt sich der Vergangenheit und der Geschichte des Unternehmens gegenüber verantwortlich. Er gründete vor Jahren eine Familienstiftung, die Millionenbeträge für soziale Projekte ausgibt. Die Familie Bührle als Sponsor eines Friedensförderungsinstituts oder von Projekten zur friedlichen Konfliktlösung?

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