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Nanogesetz

Zu klein für die Politik

Von Susan Boos

Um zu verhindern, dass gefährliche Nanopartikel freigesetzt werden, braucht es Regeln. Im Moment kämpft der Gesetzgeber gegen das Unbekannte.

Nanopartikel schweben juristisch betrachtet im luftleeren Raum - es gibt kein Gesetz, das regelt, was man mit den künstlich hergestellten Winzlingen alles anstellen darf. Es gibt zwar Gesetze, die den Umgang mit gefährlichen Substanzen regeln, nur hilft das hier wenig: In der Nanowelt können sich harmlose Stoffe wie Kohlenstoff in heimtückische Dinge verwandeln, die vielleicht üblen Schaden anrichten. Aber eben nur vielleicht, weil die Wissenschaft schrecklich wenig darüber weiss.

Dabei stecken die unheimlichen Teilchen schon überall: in Fahrrädern, Farben, Kosmetika oder Sonnencremes. Und täglich kommen neue Produkte hinzu. AnalystInnen orakeln, in wenigen Jahren würden mit Nanotechnologie Billionen Franken umgesetzt, mehr als der IT-Markt je hergab. Es herrscht eine trunkene Euphorie, alle wollen bei der Eroberung des Nanokosmos dabei sein - eines Kosmos mit fetten Gold­adern ohne Grenzen, ohne Regeln.

Nano bei Coop und Migros

Die Grossverteiler haben inzwischen versucht, Transparenz in die gesetzlose Nanowelt zu bringen. Im Frühjahr verabschiedete die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz - dem unter anderen Coop, Migros und Manor angehören - einen Verhaltenskodex. Darin verpflichtet sie sich dazu, «die Konsumentinnen offen über Produkte mit Nanotechnologie zu informieren». Zudem verspricht der Kodex, solche Produkte gezielt «auszuloben», also sichtbar «Nano» draufzuschreiben. Auslobung ist aber keine Deklaration: Die Grossverteiler gestehen ein, dass es Produkte gebe, bei denen Nano ein Verkaufsargument sei - zum Beispiel bei schmutzabweisenden Reinigungsmitteln. Diese werden dann gross mit Nano angeschrieben. Bei Kosmetika hingegen, wo die KonsumentInnen eher skeptisch reagieren könnten, verzichten die Hersteller­Innen auf eine Auslobung. Vor kurzem gaben Coop und Migros eine Liste von rund sechzig Nanoprodukten heraus, die in ihren Regalen stehen - vor allem Kosmetika fehlen dort jedoch.

Brigit Hofer von Coop Schweiz war bei der Ausarbeitung des Kodexes dabei. Sie erwähnt grundsätzliche Probleme. So sei nicht klar, was alles zu den synthetischen Nanopartikeln zähle. Die Grossverteiler wären froh, sagt Hofer, wenn der Bund endlich eine Definition von synthetischen Nanopartikeln liefern würde: «Sonst verliert man sich in endlosen Diskussionen.» Eine brauchbare, international anerkannte Defini­tion fehlt bisher.

Bis jetzt nur zwei Vorstösse

Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter, ein Nanopartikel misst mindestens hundert Nanometer, ist also 5000-mal kleiner als der Punkt am Ende dieses Satzes und offenbar zu klein für die Politik. Nur gerade zwei Vorstösse zum Thema wurden bisher im Parlament eingereicht, beide stammen von der grünen Nationalrätin Maya Graf. In der ersten Motion verlangte sie 2006 die Schaffung eines Nanotech-Gesetzes. Die unverbindlichen Teile der Motion wurden angenommen - die konkrete Forderung, dass der Bundesrat eine gesetzliche Regelung vorlegen und «insbesondere Begriff und An­wendungsbereiche der Nanotechnologie definieren» müsse, lehnte der Rat aber ab. Im gleichen Jahr forderte Graf in einer zweiten Motion ein nationales Nanotech-Forschungsprogramm. Der Bundesrat empfahl im Herbst 2006 die Ablehnung; die Räte haben nie über diese Motion beraten. Trotzdem wurde im vergangenen November ohne grosses Aufheben ein natio­nales Nanotech-Forschungsprogramm aufgegleist: In den nächsten vier Jahren stehen zehn Millionen Franken dafür zur Verfügung.

Im Hintergrund arbeitet die Verwaltung still und beharrlich am Thema:

Im Juli 2007 veröffentlichten die Bundesämter für Umwelt (Bafu) und für Gesundheit (BAG) einen umfangreichen Grundlagenbericht zu «synthetischen Nanomaterialien». Das Ergebnis ihres exzellenten Berichts bringen die Bundesämter mit der Schlagzeile «Grosse Wissenslücke im Umgang mit synthetischen Nanopartikeln» auf den Punkt.

Im April publizierten BAG, Bafu und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Aktionsplan zu diesem Grundlagenbericht, der diverse Massnahmen ankündigt.

Geschädigte Barschhirne

Der Bund versucht, die Risiken der neuen Technologie relativ offen zu thematisieren. Auf einer BAG-Website steht beispielsweise: «Das Gehirn von Forellenbarschen wurde in einem Versuch bereits bei geringen Konzentrationen von C60-Molekülen (winzige Kohlenstoffkugeln, vgl. Artikel Seite 27) geschädigt.» Oder: «C60-Moleküle sind für menschliche Zelllinien giftig.» Der Aktionsplan fordert denn auch, es müssten «vorsorgliche Schutzmassnahmen» getroffen werden, setzt «vorerst auf eine Stärkung der Eigenverantwortung der Industrie».

Herbert Karch, Geschäftsführer der Kleinbauern-Vereinigung VKMB, zweifelt daran, dass dies genügt. Er fordert eine Deklarationsvorschrift: «Damit die Konsumenten überhaupt wissen, wo künstliche Nanopartikel drin sind. Diese Deklarationspflicht könnte sich als Erstes auf die sensiblen Bereiche beschränken, also auf Produkte, die dem Menschen sehr nahe kommen wie Lebensmittel, Kosmetika oder Textilien.»

Verordnungen rasch anpassen

Maya Graf teilt Karchs Einschätzung und wird, um der Debatte Schub zu verleihen, in der Septembersession erneut einen Vorstoss einreichen. Vielleicht wird sich dann die eine oder andere Umwelt- oder KonsumentInnenorganisation ernsthaft in die Diskussion einklinken. Denn vorderhand obliegt es primär dem Bund, sowohl Pro wie Kontra zu vertreten.

Bislang schlagen sich die Bundes­ämter dabei ganz ordentlich. Noch diesen Herbst wollen sie ein leicht verständliches Sicherheitsraster veröffentlichen, erklärt Steffen Wengert vom BAG. Mit diesem Raster sollten sich die gefährlichen Anwendungen von Partikeln eingrenzen lassen.

Wengert sagt, derzeit gebe es einfach nicht genügend Daten, um sinnvolle gesetzliche Regelungen zu erlassen. Für bestimmte Anwendungen besonders heikler Stoffe - wie beispielsweise Kohlenstoffnanoröhren (vgl. Seite 27) - könnte man allerdings relativ rasch bereits bestehende Verordnungen anpassen, um den Umgang mit diesen Materialien zu regeln, sagt Wengert.

Das ungezügelte Eldorado bekommt langsam Sheriffs.

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Inhalt Dossier «Nanotechnologie»

WOZ vom 16.09.2010

Nanotechnik und die Risiken: Gensuisse-Präsident Peter Gehr ist durch jüngste Untersuchungen zutiefst verunsichert

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Im Nanobereich: Hauchdünne Beschichtungen schützen Lebensmittel. Aber ist das wirklich ungefährlich?

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Unbekömmliche Cocktails: Das neue Ökotoxzentrum in Dübendorf will Risiken der Nanotechnologie unter die Lupe nehmen

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Leise rieseln die Partikel: Der Chemiker Thomas Kuhlbusch erforscht, wo es in der Produktion von Nanopartikeln zu einer erhöhten Belastung für ArbeiterInnen kommen könnte

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Besuch in der Kläranlage: Wie kriegen wir all das Nanozeugs aus den Abwässern?

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