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Nestlégate
Attac blitzt ab
Von Helen Brügger
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Am 12. August hat das Bezirksgericht Lausanne entschieden: Es wird keine Hausdurchsuchung bei Nestlé und Securitas geben, um etwaige weitere Dokumente in Zusammenhang mit der Spitzelaffäre bei der globalisierungskritischen Organisation Attac zu beschlagnahmen. Das heisst: Die Justiz gibt sich mit den von den beiden Firmen vorgelegten Dokumenten zufrieden, obwohl sie auffällige zeitliche Lücken aufweisen (vgl. WOZ Nr. 32/08). Mehr noch: Sie verurteilt die Klägerin Attac zur Bezahlung eines Teils der Kosten. Insgesamt rund 5000 Franken muss Attac auf den Tisch legen, davon gehen je 2250 an Nestlé und an Securitas - für deren Anwaltskosten. Vom Prinzip her sei es normal, dass der Verlierer einen Teil bezahlen müsse, erklärt Attac-Rechtsanwältin Elisabeth Chappuis. Schockierend sei jedoch die Höhe der Summe: «Wir haben den Eindruck, sie soll abschreckend wirken.» Ob Attac dagegen Rekurs einlegt, kann die Organisation erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung beschliessen. Der Entscheid aus Lausanne sagt allerdings nichts aus über die kommenden Prozesse in Sachen «Nestlégate»: Weiterhin hängig sind eine zivile und eine Strafklage.
WOZ vom 14.08.2008
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Inhalt Dossier «Nestlégate»
WOZ vom 26.01.2012
WOZ vom 05.11.2009
WOZ vom 19.02.2009
Bei Nestlé keine Hausdurchsuchung: Freispruch für die Attac-Spitzeleien
WOZ vom 04.12.2008
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WOZ vom 16.10.2008
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WOZ vom 02.10.2008
Dritte Spionin? Weitere Enttarnung
WOZ vom 11.09.2008
Der ausgelagerte Staatsschutz: Wie eine zweite Securitas-Agentin die Westschweizer Szene bespitzelte
WOZ vom 28.08.2008
Neues vom Nestlégate: Die Spionin bei Attac war wohl nicht allein
WOZ vom 14.08.2008
Attac blitzt ab: Bezirksgericht Lausanne entscheidet



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