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Nestlégate

Nur eine kleine Firmenumfrage

Von Helen Brügger

Nichts gesucht, nichts gefunden.

Die Untersuchung ist eingestellt. Der Waadtländer ­Untersuchungsrichter Jacques Antenen hat in der Affäre «Nestlégate» nichts Strafbares entdeckt. Die Spioninnen, die im Auftrag von Securitas und Nestlé Attac infiltriert hatten, hätten handschriftliche Notizen über die Versammlungen abgegeben, jedoch keine verbotenen Tonbandaufnahmen oder Fotografien gemacht. Securitas und Nestlé ihrerseits hätten die Berichte archiviert, ohne dar­aus gesetzeswidrige Fichen herzustellen. Als Tatbestand wäre nur die Weitergabe von persönlichen Daten infrage gekommen, doch der sei verjährt. Es sei nicht beweisbar, dass die Spioninnen ihre Aktivitäten nach dem Jahr 2005 weitergeführt hätten.

Attac-Mitglied Beatrice Schmid zeigt sich entrüstet, aber nicht erstaunt über das Urteil von letzter Woche: «Statt eine Hausdurchsuchung einzuleiten, Material zu konfiszieren und sich für die genaue Art der Materialbeschaffung zu interessieren, hat sich Antenen damit zufrieden gegeben, die Aussagen der beiden Firmen für bare Münze zu nehmen.» Die zweite Spionin habe öffentlich gesagt, ebenfalls rund zehn Berichte verfasst zu haben, die die Klägerin Attac nie zu Gesicht bekommen habe. Besonders empörend für Schmid: Untersuchungsrichter Antenen begründe die Unterlassung einer Hausdurchsuchung damit, dass Attac vor der Fernsehsendung, die die Sache ins Rollen brachte, hätte klagen müssen. «Das wäre gar nicht möglich gewesen, da die Sendung als Grundlage für die Klage diente.»

Attac-Rechtsanwalt Jean-Michel Dolivo will gegen den Einstellungs­entscheid rekurrieren. Dieser beruhe auf mangelhaften Untersuchungen. Richter Antenen habe beispielsweise keine linguistische Expertise der Spitzelberichte erstellen lassen. Eine solche hätte Klarheit darüber bringen können, ob die vorgelegten Berichte wirklich Gesprächsnotizen oder ab Band abgeschriebene Protokolle seien - er vermutet weiterhin, dass die Spitzel verbotene Tonbandaufnahmen gemacht haben. Der Untersuchungsrichter sei auch nicht genügend auf die Tatsache eingegangen, dass sich die Spioninnen Zugang zu den Mails der Attac-Mitglieder verschafft haben, was eine klare Verletzung der Privatsphäre bedeute. «Das Ziel des Untersuchungsrichters war, die Straffreiheit von Nestlé und Securitas zu garantieren», glaubt Dolivo.

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