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(Heirats-)Schwindel

Welche Strafe denn?

Von Christoph Kaufmann

Der Nationalrat hat in Flims mit neuen Abzügen um sich geschmissen. Doch wie bitte? «Heiratsstrafe»? Da stimmt was nicht, denn -

ˇ Erstens: Es gibt keine Heiratsstrafe und auch weder Lohn noch Strafe bei den Steuern, von Bussen wegen verspäteter Einreichung von Steuererklärungen einmal abgesehen. Jede Bestimmung bringt den einen Vorteilen und anderen Nachteilen. Lobbyisten jammern lieber über «Strafe» als über Nachteile, der weinerliche Tonfall soll ihnen Sympathiepunkte bringen. Die dümmeren Medienschaffenden plappern diese Polemiken auch noch nach.

ˇ Zweitens: Es gibt auch keinen Heiratsnachteil. Verheiratete haben vielmehr günstigere Tarife als Nichtverheiratete. Dafür werden ihre Einkommen zusammengezählt. Verdienen die Eheleute annähernd gleich viel, ist das ein Nachteil. Unterscheiden sich die Verdienste stark, ist das ein Vorteil. Nicht nur die Herren Vasella und Ospel, auch die meisten bürgerlichen Parlamentarier leben genau in einer solchen Konstellation. Sie haben die Ungleichbehandlung nun nicht etwa korrigiert, sondern mit einem zusätzlichen Abzug für alle Verheirateten gar noch ausgebaut.

ˇ Drittens: Entlastung «von Ehepaaren»: Kein Abzug bei direkten Steuern bringt generell etwas für Ehepaare (oder Alleinerziehende oder wen auch immer) - die direkte Bundessteuer hängt vom Einkommen ab. Wer wenig verdient, zahlt nichts, wer mittel verdient, zahlt wenig, wer viel verdient, zahlt einiges, und wer extrem viel verdient, zahlt viel. Oder sollte zumindest. Es gibt ja glücklicherweise viele, viele Ausnahmen und Abzüge - und nun eben einen neuen. Abzüge bei den direkten Bundessteuern bringen folglich nur Leuten mit sehr hohen Einkommen Vorteile. Es gibt also keine «Entlastung von Ehepaaren», sondern nur ein Steuergeschenk an die bestverdienenden unter den Ehepaaren. Die anderen - auch die anderen Ehepaare, haben den Schaden. Denn -

ˇ Viertens: Die «Abschaffung der Heiratsstrafe» führt zu Mindereinnahmen. Bürgerliche und Medien stellen das als Naturgesetz dar. Auch das ist falsch. Wer will, kann die Ungleichbehandlung korrigieren und den Satz für alle so lange anheben oder senken, bis unter dem Strich die gleichen Einnahmen resultieren. Dies nicht zu tun, ist eine bewusste Entscheidung. Und die hat Folgen, die über ein ärgerliches Steuergeschenk für Besserverdienende weit hinausgehen:

Der Bund verzichtet nämlich nicht einfach so auf das eben verschenkte Geld; er holt es gleich wieder herein: mit höheren Tabak-, Mehrwert- und Krankenkopfsteuern. Diese Steuern hängen nicht vom Einkommen ab. Wer wenig verdient, zahlt überproportional viel. Kurz: diese Steuern sind degressiv.

Wer die Steuerpolitik in der Schweiz in den letzten dreissig Jahren verfolgt, stellt fest, dass einkommensunabhängige Steuern immer wieder erhöht und einkommensabhängige Steuern immer wieder gesenkt werden. Das neueste Steuergeschenk ist ein Schritt in der längst bekannten bürgerlichen Steuerpolitik: der Umverteilung von unten und aus der Mitte nach ganz oben.

Mit einem etwas kürzeren Blick könnte man auch sagen, dass das Parlament jetzt das im Mai 2004 wuchtig verworfene Steuerpaket umsetzt. Verhindern wird das niemand - im Gegenteil: Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer macht die SP sogar noch mit!

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