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Steuerdegression

Ist das nun gerecht?

Von Christoph Kaufmann

Abfuhr für Blocher, Merz und die Obwaldner Regierung: Die Linke errang einen wichtigen Sieg. Sie muss auf­passen, dass sie ihn nicht wieder verschenkt.

Degressive Steuern sind verfassungswidrig. Arme Leute darf man also nicht stärker besteuern als reiche. Denn die Bundesverfassung schreibt die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vor. Die entsprechenden Steuermodelle von Schaffhausen und Obwalden sind damit verboten.

Als der Kanton Obwalden entschied, reichen ZuzügerInnen tiefere Steuersätze zu gewähren als NormalverdienerInnen, jubelten Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz. Die SP wollte vor Bundesgericht, fand aber keine willigen Obwaldner. Darauf deponierte der Waadtländer Sozialist Josef Zisyadis seine Schriften in Obwalden und reichte die Beschwerde ein - und schaffte, was die SP nicht vermocht hatte: Originalobwaldner taten es ihm nach. Das war entscheidend: Das Bundesgericht sprach Zisyadis das Obwaldnertum ab, befasste sich aber mit den anderen Beschwerden. Und das hat gereicht.

Was das Bundesgericht entschied, war früher auch für die Bürgerlichen selbstverständlich: Wer den Leuten nicht das Existenzminimum wegnehmen will, kann nur das tatsächlich verfügbare Einkommen besteuern. Liegt das Einkommen auf dem Existenzminimum, sind 0 Prozent davon verfügbar; ist es zwanzigmal höher, sind ungefähr 95 Prozent davon verfügbar. Folglich kann und muss der Steuersatz bei hohen Einkommen höher liegen als bei tiefen: Diese Besteuerung nennt man progressiv, sie galt auch bei den Bürgerlichen bis vor kurzem als einzige sinnvolle und gerechte Variante der Einkommenssteuer. Und diese Erkenntnis ist uralt, ÖkonomInnen kennen sie als das Engel-Schwabsche-Gesetz, während Christdemokratinnen und religiöse Sozialisten die frohe Botschaft bei Markus 12.43 und Lukas 21.4 finden.

Die frohe Botschaft kommt heute vom Bundesgericht. Indessen sammelt die SP Unterschriften für eine Initiative, die degressive Steuern verbieten will. Warum denn noch, sie sind ja sowieso verboten? Weil die Initiative auch eine Steuerharmonisierung verlange, und das sei drum auch wichtig, sagt die Pressesprecherin der SP auf Anfrage. Das mag man natürlich wichtig finden, bloss: Durch diese Initiative gibt es eben auch eine Volksabstimmung über das Verbot degressiver Steuern. Und wenn die Initiative abgelehnt wird, wie fast alle Volksinitiativen, gerade konfuse Steuer- und Sozialinitiativen von der SP? Dann hat das Volk halt Nein gesagt zur Steuerharmonisierung und sonst nichts, wird die SP dann sagen. Dann hat das Volk Ja gesagt zu degressiven Steuern, sagen dann die Bürgerlichen. Mit der Initiative kann die Linke nichts gewinnen, aber viel ­verlieren.

Diese Initiative ist aber nur ein Scharmützel in einem jahrzehntelangen Krieg um die Steuergerechtigkeit. Die Steuergerechtigkeit steht hier allein und verliert gegen eine übermächtige Fünfparteienkoalition aus SVP, FDP, CVP, SP und Grünen. Diese Koalition hat das schweizerische Steuersystem in den letzten zwanzig Jahren gesamthaft degressiv gemacht, und sie arbeitet vereint daran, dass es noch degressiver wird, bundesgerichtliches Verbot hin oder her.

Das funktioniert so: Einkommensabhängige Steuern werden gesenkt, mit Ausnahmen und Sonderabzügen durchlöchert oder ganz abgeschafft. Beispiele: Einkommenssteuern von Bund und Kantonen, Erbschafts- und Schenkungssteuern in fast allen Kantonen. Dafür werden einkommensunabhängige Steuern laufend erhöht: Mehrwertsteuer, LSVA, Tabaksteuern und Jahr für Jahr die Krankenkopfsteuern - gerne Krankenkassenbeiträge genannt.

In der Summe resultiert ein Umbau zu einem degressiven Steuersystem: Je tiefer das Einkommen, desto mehr davon muss man abliefern. Dieser Umbau gelingt nur dank der Mithilfe von SP und Grünen, die den Erhöhungen der einkommensunabhängigen Steuern jeweils zustimmen, zuletzt bei der geplanten MWSt-Erhöhung «für die IV». Mit einer solchen Politik verschenkt die Linke jeden Sieg in Steuersachen.

Wir lesen zum Schluss aus Lukas, Kapitel 21, Vers 3-4: «Wahrlich, ich sage euch: Diese arme Witwe hat mehr als sie alle eingelegt. Denn diese alle haben etwas von ihrem Überfluss zu den Opfern eingelegt; sie aber hat von ihrer Armut alles eingelegt, was sie zum Leben hatte.»

Das christliche Bundesgericht hat degressive Steuern nun zwar verboten, aber die erwähnte Witwe kann beziehungsweise muss dank SP und Grünen weiter einlegen, was sie zum Leben brauchen würde. Der Herr segne und behüte sie und vergebe den Linken und Grünen. Amen, tamisiech!

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