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Unternehmenssteuerreform II

Wer profitiert? Sie nicht!

Von Johannes Wartenweiler

Je grösser der Batzen, der auf dem Trottoir liegt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Passant, die Passantin bücken. In der Politik ist es genau umgekehrt: Je höher die Geldbeträge, um die es geht, desto wahrscheinlicher schauen die Leute weg. Kein Wunder: Viel Geld bedeutet hier oft «Achtung, kompliziert!» Besonders augenfällig ist dies bei den Pensionskassen oder in Steuerfragen. Jüngstes Beispiel ist die Unternehmenssteuerreform II (UStR II), die von den bürgerlichen Parteien inzwischen in «KMU-Steuerreform» umbenannt wurde. Am Freitag haben die SVP, FDP und CVP die UStR II verabschiedet. Am Samstag hat die SP das Referendum dagegen ergriffen.

Zeit also, sich mit den Millionen, um die es geht, auseinanderzusetzen.

Die bürgerlichen Parteien wollen unter anderem die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung mildern. Was heisst das genau? Heute muss ein Unternehmen - eine juristische Person - seine Gewinne versteuern, bevor es seinen AktionärInnen Teile des Gewinns in Form von Dividenden ausbezahlt. Die DividendenempfängerInnen entrichten dann eine Kapitalertragssteuer, denn eine Dividende ist wie der Lohn Bestandteil ihres Einkommens. Bürgerliche kritisieren dieses System als unberechtigten Doppelzugriff der Steuerverwaltung auf privaten Besitz. Ausserdem würden Unternehmen wegen dieses Zustandes Geld in Form von Eigenkapital horten. Die KritikerInnen verlangen schon seit Jahren eine Revision.

Im Parlament war das Projekt umstritten. Es galt, auf die Kantone Rücksicht zu nehmen, die sich den kompletten Ausfall dieser Einnahmen nicht leisten können. Auch die Interessen der AHV mussten bedacht werden: Anders als bei den Löhnen müssen für Dividenden keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Und schliesslich machten verschiedene Expert­Innen dar­auf aufmerksam, dass eine bevorzugte Behandlung der Dividenden gegenüber den Löhnen ein Verstoss gegen die in der Verfassung verankerte Steuergerechtigkeit sei.

Die Kantone konnten besänftigt werden. Der Anteil der Nutzniesser wurde eingegrenzt: Nur wer mindestens zehn Prozent am Kapital hält, soll von der neuen Regelung profitieren. Die Steuerausfälle werden aber auch so noch mindestens 630 Millionen Franken für Bund, Kantone und Gemeinde betragen.

Die bürgerlichen Parteien erhoffen sich von dieser Regelung, dass das Geld nicht mehr in den Firmen bleibt, sondern in den Geldkreislauf kommt. ­Dies wirke sich positiv auf das Wachstum aus. Mittelfristig würden so die vor­übergehend geringeren Einnahmen bei Bund, Kanton und Gemeinden sowie bei der AHV wieder kompensiert. Aber zu den NutzniesserInnen dieser Regelung gehört besonders der Finanzplatz. Denn folgendes Szenario ist nahe liegend: Die Firmen reduzieren durch ­Dividendenzahlungen ihren Eigen­kapitalanteil. Die Banken liefern das notwendige Fremdkapital und erhalten im Gegenzug nicht nur Zinsen, sondern auch noch wertvolle Informationen über das Innenleben der Unternehmen. Wie sie diese Macht nutzen würden, ist Spekulationssache. Im Moment ist nur klar, dass eine kleine Minderheit der Bevölkerung - SP-Parteipräsident Hans Jürg Fehr sprach am letzten Freitag von 60 000 Personen - in den Genuss von der Steuererleichterung kommt. Durchschnittlich geht es um 10 000 Franken pro Person.

Ist das Steuergerechtigkeit? Nein, sagt die SP. Und hofft, dass sich die Stimmbevölkerung ihrem Widerstand anschliesst - wie 2004 beim Steuer­paket.

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