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Stichworttest

Geschlechtergeschichte

Liebe und Hiebe

Von Michael Gautier

Zwei mikrohistorische Studien untersuchen, wie sich im 19. Jahrhundert zwischen Mann und Frau Feindseligkeit und Gefühle der Zuneigung äusserten.

Sich Inquisitions- und Gerichtsakten als Durchstieg zu vergangenen fremden Alltagswelten und Weltbildern zu bedienen, hat in der Geschichtswissenschaft mittlerweile Tradition. Zwei Autorinnen machen sich nun Gerichtsverfahren aus einer geschlechtergeschichtlichen Perspektive zunutze. Sie betrachten vor Gericht verhandelte Tätlichkeiten und gescheiterte Ehen als Krisen, in denen Routinen versagen, eingeschliffene Handlungs- und Deutungsmuster problematisch werden, Selbstverständliches und deshalb meist Ungesagtes zur Sprache kommen kann.

Die Basler Historikerin Claudia Töngi fragt in ihrem Buch «Um Leib und Leben» nach dem geschlechtsspezifischen Moment alltäglicher Gewalthandlungen. Auf der Basis zahlreicher beim Urner Verhöramt in den Jahren 1803 bis 1885 eingeklagter Fälle spürt sie der sozialen Wahrnehmung, den «materiellen Interessen und subjektiven Erfahrungen» der Beteiligten nach und versucht, die «institutionellen und diskursiven Strategien der Verschleierung» dieser unspektakulären Gewaltformen freizulegen. Töngi tut dies nicht immer ohne entlarvenden Unterton, indem sie die Geschichten dicht an den protokollierten Fragen und Erzählungen aufrollt.

Sie zeigt, wie das urnerische Strafverfahren des 19. Jahrhunderts sozial gut integrierte Personen, aber auch Denunziationen begünstigte, und rückt es in die Nähe des vormodernen Inquisitionsprozesses. Das seltene Eingreifen von Zeugen und ihre nachsichtige Beurteilung vor Gericht machen deutlich, dass die Anwendung von körperlicher Gewalt in der dörflichen Gesellschaft eine durchaus tolerierte Option war, Konflikte auszutragen. Die im öffentlichen Raum sich zutragenden «Schlaghändel», deren Protagonisten überwiegend Männer waren, situiert Töngi im Spannungsfeld von Besitz, Ehre und Geschlecht. Ging es bei Tage in dem von Verschuldung geprägten ländlichen Milieu vor allem um die Verteidigung von Eigentum, so bot die Nacht Raum für «Mannbarkeitsriten» von «Nachtbuben».

Gewalt im familiären Umfeld deutet Töngi in erster Linie als Reaktion des Mannes auf den Vorwurf, als Hausvater und Ernährer zu versagen. Seine Männlichkeit und seine Ehre wurden in Zweifel gezogen. Die Vormundschaft und das gewohnheitsrechtlich legitimierte Züchtigungsrecht des Hausvaters sowie die weibliche Gehorsamspflicht begründeten die asymmetrische Beziehung zwischen den Geschlechtern. Besitz und Ehefrau waren «Repräsentationsfiguren männlicher Ehre». Die seltenen Fälle, in denen Frauen eine «Trennung von Tisch und Bett», also die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, verlangten, sind nicht nur vor dem Hintergrund des kanonischen Eherechts erklärbar, sondern ebenso aufgrund der drastischen Folgen für erfolgreiche Klägerinnen, die es meistens vorzogen, in einer «Notgemeinschaft» zu verbleiben, statt ökonomische Prekarität und «moralische Stigmatisierung» in Kauf zu nehmen.

Im Reden über sexuelle Gewalt vor Gericht wird die dichotomische Vorstellung von Weiblichkeit und Männlichkeit besonders unmissverständlich. Die Beweislast lag beim Opfer der Vergewaltigung. Nicht das Verhalten des Mannes war für die Konstituierung des Delikts massgebend, sondern jenes des zumeist weiblichen Opfers, welches per se im Verdacht der Verführung stand und oft um die Anerkennung seiner «Ehrbarkeit» ringen musste. Töngi schildert, wie rasch Frauen und Mädchen unterstellt wurde, das ihnen angetane Leid selber verschuldet zu haben. Das vielfach von schwangeren Klägerinnen vorgebrachte Argument, das ihnen gemachte Eheversprechen sei nicht eingehalten worden, offenbart eine Konzeption männlicher Sexualität, die Gewalt einschloss.

Während Töngi sich gelegentlich in der schieren Masse ihrer Fälle verheddert und durch die parallele Montage von mehreren Geschichten die Stringenz ihrer Interpretation beeinträchtigt, gelingt der Berner Soziologin Caroline Arni in ihrem Buch «Entzweiungen» anhand vier akribisch nachgezeichneter Scheidungsfälle eine «Rekonstruktion von Beziehungskulturen und Beziehungsproblematiken des Ehepaars» um 1900. Sie greift dabei auf Prozessdossiers des Amtsbezirks Bern zurück, die auch Korrespondenzen und schriftliche Erzählungen der Eheleute umfassen. Ob es am Anspruch liegt, in der Tradition einer literarisch orientierten französischen Historiografie zu schreiben, wie dies die als Mottos verwendeten Zitate von Stendhal, Gustave Flaubert, Roland Barthes und vielen anderen suggerieren, oder am Thema, das von Intimstem und Zerbrechlichstem handelt - der bisweilen emphatische Gestus erweckt den Eindruck, als habe der Gegenstand auf Sprache und Deutung abgefärbt.

Arni bettet ihre Fallanalysen in eine spannende Darstellung der Diskussionen zur Kodifizierung des Ehe- und Scheidungsrechts um 1907 und 1912 ein. Die überkommene Gestalt der Ehe - die gesetzlich fixierte Idee von der «auf Lebenszeit eingegangenen Gemeinschaft unter männlicher Autorität» sowie die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung - stand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der politischen Öffentlichkeit der Schweiz umso heftiger zur Debatte, als die stetig steigende Scheidungsrate weit über dem europäischen Durchschnitt lag. Konsens bestand hinsichtlich des Entwurfs der Ehe als einer Liebesbeziehung, Differenzen hingegen über die aus heutiger Sicht erstaunlich liberale Scheidungspraxis. Das Verständnis der Ehe als sittliche Gemeinschaft und Garantin gesellschaftlicher Stabilität stiess auf emanzipatorische Forderungen, welche in der Form eines eigentlichen «Liebesdiskurses» gegen die «eheliche Zwangsanstalt» dem «Eigensinn» spontaner und flüchtiger Gefühle zu seinem Recht verhelfen wollten und nicht zuletzt die Entfaltung weiblicher Individualität und Autonomie zum Ziel hatten.

Die Ursachen der «Krise der Ehe» erschliesst Arni aus den Geschichten gescheiterter Ehen aus verschiedenen sozialen Milieus. Einer klassischen bürgerlichen Ehe wird die Arbeitsteilung zum Problem: Der berufliche Aufstieg des Mannes entfremdet ihn von der Familie und verdrängt die bis dahin in der Arztpraxis ihres Gatten tätige Frau aus dem Berufsleben. In einer Arbeiterfamilie sieht der Mann seinen Herrschaftsanspruch als Hausvater erschüttert und verliert darob die Fassung, weil seine erwerbstätige Frau ökonomisch dominiert. Das Projekt der Liebesehe des Ehepaars aus der kaufmännischen Mittelschicht zerbricht daran, dass die Selbstverwirklichung der Frau vollständig von der Zuneigung des Mannes abhängt.

Schliesslich wird am Beispiel des Schweizer Sozialisten Robert Grimm und seiner Frau, der Journalistin Rosa Grimm, auf exemplarische Weise das Individuelle mit dem gesellschaftlichen und politischen Wandel verknüpft. Das Scheitern der sozialistischen Ehe - eine «intime Freundschaft» zweier Individuen frei von geschlechtsspezifischen Pflichten - situiert Arni letztlich auch im Kontext dessen, was sie die «männliche Bewährungsproblematik» nennt: Männliche Identität und Abhängigkeit in einer Beziehung seien um 1900 noch kaum zu vereinbaren gewesen. Diese zentrale Aussage lässt sich zu einer im Uri des 19. Jahrhunderts immer wieder auch von weiblicher Seite geäusserten Klage in Beziehung setzen: Dass der Mann durch seine häufige Abwesenheit die häusliche Gemeinschaft verweigere - und damit ihr Weiterbestehen materiell und emotional gefährde.

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«Entzweiungen. Die Krise der Ehe um 1900»

Arni, Caroline

Böhlau Verlag. Köln, Weimar, Wien 2004

415 Seiten. Fr. 69.40

«Um Leib und Leben. Gewalt, Konflikt, Geschlecht im Uri des 19. Jahrhunderts»

Töngi, Claudia

Chronos Verlag. Zürich 2004

434 Seiten. 68 Franken