Zur Einbürgerung: Uduja-Entscheide

Erstaunlicherweise decken sich die Initiationsriten der Julonemeki-Indianer auf der Insel Bekibeki fast gänzlich mit der Einbürgerungsprozedur in der Schweiz.

Initiation: Rituale und Zeremonien, durch welche die Kenntnis von gewissen «Mysterien» erworben wird. Die Ethnologie unterscheidet drei Arten von Initiationen: jene der Jugendlichen ins Erwachsenenalter, jene, die Zugang zu geheimen Gesellschaften und geschlossenen Brüderschaften ermöglichen, und Initiationen, bei welchen der normale menschliche Zustand verlassen wird und magische Kräfte gewonnen werden.
(Aus der Encyclopaedia Universalis)

Hierzulande werden die obigen Merkmale der Initiation vermischt. Wer sie durchmacht, gehört zur geschlossenen Bruderschaft und hat gar übernatürliche Rechte der Mitbestimmung. Jedenfalls besitzen die Initiierten etwas «Höherwertiges», wie der noch-deutsche SVP-Parteisekretär aus Solothurn, Christoph Balluff, dem «Tages-Anzeiger» diktierte. Der Eintritt in die Gemeinschaft der SchweizerInnen wird besiegelt durch ein rotes Stück Karton, den Schweizer Pass.

Ein Paradebeispiel der Initiation, wie sie EthnologInnen verstehen, bieten die bis anhin unbekannten Julonemeki-Indianer auf der Inselgruppe der Pula’wi. Die BewohnerInnen der kleinen Insel Bekibeki leben in einer strikt reglementierten Gemeinschaft zusammen. Dem Übertritt in diese Gemeinschaft steht eine Anzahl von Prüfungen bevor, die mindestens vier Monate in Anspruch nehmen. Als sich der Kontakt der Bekibeki-Julonemeki auf Mitglieder des eigenen Stammes beschränkte, waren die Initiationsrituale für den Eintritt ins Erwachsenenalter gedacht. Doch mittlerweile müssen auch ZuzügerInnen aus ganz Pula’wi die Zeremonien über sich ergehen lassen, wenn sie auf Bekibeki bleiben und Teil der Gemeinde werden wollen. Bestehen sie die Prüfungen nicht, so bleiben sie in der «E’la», der unteren Kaste ohne Mitbestimmungsrecht.

Übertritte ins Erwachsenenalter passieren in der Schweiz ritualfrei. Bier trinken darf man ohnehin schon vorher, rauchen auch, und selbst heiraten geht im Ausnahmefall. Das Symbol für das Recht, die Gemeinschaft politisch mitzugestalten, der Stimmausweis, wird den Neu-BürgerInnen nach dem achtzehnten Geburtstag ohne Firlefanz von der Post überreicht. Die Kaste ohne Mitbestimmungsrecht – die AusländerInnen – muss für den Eintritt in die Gemeinschaft der BürgerInnen bezahlen, der Schweizer Pass kostet viel Geld. Selbst wenn die AusländerInnen seit zwei, drei oder fünfzehn Generationen auf helvetischem Boden leben. Die Prüfungen unterscheiden sich. Je nach Gemeinde muss man den Titel der Nationalhymne kennen, wissen, wie Abfall korrekt entsorgt wird, und das Strohmuseum (in Wohlen AG, gelesen im «Beobachter») auf einem Bild erkennen können. Dieses Verfahren prüfe nicht nur die Integration, sondern schaffe gleichzeitig das Bewusstsein für die künftige Verantwortung, lobt SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter die harte Prüfung.

Kaluwiri und Lehiluni werden von ihren Brüdern in den Urwald gebracht. Während eines ganzen Mondes dürfen sie den Wald nicht verlassen. Sie werden die Zutaten des Nationaltranks Livula sammeln und sich mit dem gegorenen Saft der Kilu-Wurzeln in einen Rausch versetzen, durch welchen die Götter mit ihnen sprechen können.

In der Schweiz muss eine anständige Bürgerin und ein anständiger Bürger selbstverständlich das Nationalgericht – das von Region zu Region variiert – kennen. Am einfachsten haben es die, die nur gerade die Bestandteile einer Bauernrösti zusammensammeln müssen. Am schwersten jene, die aus wilden Zutaten (Maizena!) ein Fondue herstellen müssen. Eigenkreationen und Kompositionen (Fondue à l’indienne, Schoggifondue ...) sind selbstverständlich nicht zulässig. Gefragt ist schweizerische Authentizität.

Die Götter werden ihnen die rituellen Gesänge geben. Allein die stundenlange Wiederholung der Gesangsformeln wird in Zukunft ihre Trance heraufbeschwören und sie am Leben der geheimen Gesellschaft teilhaben lassen.

«Deine Augen schliessen sich langsam. Du atmest ganz ruhig. Der Götterbote
erscheint aus dem grauen Luftgebilde. Du ahmst die Bewegungen der Sonne nach ...»

Ziehst im Nebelflor daher,
Such ich dich im Wolkenmeer,
Dich, du Unergründlicher, Ewiger!
Aus dem grauen Luftgebilde
Tritt die Sonne klar und milde,
Und die fromme Seele ahnt
Gott im hehren Vaterland,
Gott, den Herrn, im hehren
Vaterland.

Durften Kaluwiri und Lehiluni als Kinder noch unbesorgt ihre Grenzen ertasten, so wird ihr Alltag nun von einer Vielzahl von «kapus» – Verboten – bestimmt. Verhaltensregeln also, welche das Leben in der Gemeinschaft ausmachen und identitätsstiftend wirken.

Auch das Schweizer Leben ist von einer Vielzahl von «kapus» eingedämmt. Die Grenzen erspüren darf hier niemand. Schliesslich stiftet das kollektive gute Schweizer Benehmen Identität: Das Fuselsieb der Waschmaschine wird jedes Mal geleert; die Musik wird ab 20 Uhr leise, ab 22 Uhr ganz abgestellt; niemand fährt beim Sieg einer ausländischen Fussballmannschaft hupend durch die Strassen; Unterhaltungen in Treppenhäusern oder gar über die Strasse zwischen zwei Fenstern sind verpönt. Einfache Regeln, meint Aliki M. Panayides, stellvertretende Generalsekretärin der SVP. «Es ist einfacher, wenn wenig Ausländer in der Schweiz leben.» Eine Minderheit würde sich eher den Schweizer Richtlinien anpassen. Ordnung, Fleiss, Pflichtbewusstsein, aber auch Anstand und Sauberkeit, das sind für sie die tragenden Pfeiler, die das Schweizerische ausmachten. «In der Schweiz hat man es nicht gerne, wenn jemand seinen Abfallsack einfach vor die Tür stellt.»

Der dritte Mond ist der Lernmond. Nun werden die jungen Erwachsenen in die Strukturen eingeführt. Sie lernen, welche Regeln im Hause des Häuptlings gelten und weshalb die «Uduja», die Stammesversammlung, allein befugt ist, Urteile zu sprechen. Sie werden in der Sprache der Stammesbrüder und -schwestern unterrichtet und in die komplizierten gesellschaftlichen Zeremonien und Rituale eingeführt.

Was macht das Parlament, wer gehört dem Bundesrat an? Welche Ergänzung gehört zu Oster... (nicht etwa -hase oder -ei, nein, -mundigen, so jedenfalls wird es im Sprachtest der Gemeinde Ostermundigen, Bern, verlangt)? Wer bestimmt die Gesetze, und warum ist hier alles besser als sonst wo auf der Welt? Weil nur bestimmt, wer dazugehört: das Volk. Und auch davon ist die SVPlerin Aliki Panayides begeistert: «Die Schweizer haben das Recht, Regeln aufzustellen und zu sagen, wer kommen darf und wie sich die Leute zu verhalten haben.»

Der Schamane wird die Pubertierenden in der Zeit des vierten Mondes prüfen. Selbst wenn sich die Jugendlichen nun erwachsen fühlen, erwachsen reden und glauben, alles Notwendige zu ihrer Ausbildung getan zu haben, gilt: Den Entscheid fällen jene, die bereits initiiert sind. Nur wenn die gesamte «Uduja» sie für reif, gebildet und in die Gemeinschaft eingebunden hält, bekommen sie ihren Erwachsenennamen. Andernfalls müssen sie die Prüfung der vier Monde noch einmal bestehen.

«Es ist eine uralte demokratische Tradition in der Schweiz, dass die Gemeinde letztlich den Einbürgerungsentscheid fällt», heisst es im Argumentarium der SVP, die gegen das erleichterte Einbürgerungsverfahren votiert. Auch das haben SchweizerInnen den Sitten und Gebräuchen der alten Eidgenossen, Wilhelm Tell, Heidi und dem Schellenursli zu verdanken. Und das ist Grund genug, dass es für immer so bleiben soll.

Die Schweizermacher sind in Sachen Fremdenabwehr führend. : Sackgasse

Sie leben seit fünf Jahren legal in den USA und besitzen eine Bewilligung für den dauernden Aufenthalt? Dann können Sie relativ einfach BürgerIn dieses Landes werden. Die US-Einbürgerungsgesetze sind aus der Perspektive eines Einwanderungslandes geschrieben worden. Wenn Sie in den USA ein Kind auf die Welt bringen, so wird dieses – von wenigen Ausnahmen abgesehen – automatisch US-amerikanische StaatsbürgerIn.

Viele klassische Einwanderungsländer kennen einen lockeren Umgang mit der Einbürgerung. Anders die Schweiz. Obwohl ausser in Liechtenstein und Luxemburg nirgendwo in Europa so viele AusländerInnen wohnen, ein Viertel davon hier geboren wurde und weitere vierzig Prozent seit mehr als acht Jahren im Lande leben, gilt das hiesige Gesetz als eines der restriktivsten Europas.
Nötig ist nicht nur ein mindestens zwölfjähriger Aufenthalt, man muss sich je nach Kanton und Gemeinde auch noch einer mehr oder weniger schwierigen Sprach-, Staats- und Heimatkundeprüfung unterziehen und sich von Ein­bürgerungskommissionen, Gemeindeversammlungen oder Gemeindeparlamenten begutachten lassen.

Modell des Ausschusses
Die jetzt zur Abstimmung vorliegenden Änderungen der Einbürgerungsbestimmungen betreffen ausländische Kinder und Jugendliche. Ihnen soll die Ein­bürgerung erleichtert werden. Ausserdem sollen Neugeborene von hier aufgewachsenen AusländerInnen automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten – sofern diese nicht Asylbewerber­Innen oder nur vorläufig in der Schweiz geduldet sind. Vergleicht man diese Bestimmungen mit denen in den USA, so sind sie immer noch äusserst restriktiv.

Die Schweizer Einbürgerungspraxis kann gemäss den vergleichenden Studien der Migrationsforscher Stephen Castles und Mark Miller als Modell des Ausschlusses bezeichnet werden. Es gründet auf einem ethnischen Nationalismus. Laut dem Schweizer Migrationsexperten Gianni D’Amato basieren die Schweizer Bestimmungen auf dem Überfremdungsdiskurs, welcher bereits im Ersten Weltkrieg einsetzte. Die US-Praxis lässt sich dagegen als multikulturelles Modell beschreiben. Dort wird zwar ein staatsbürgerlicher Nationalismus angestrebt, aber dieser erlaubt eine doppelte Identität. Man ist also nicht nur US-BürgerIn, sondern eben auch gleichzeitig Chinesin, Latino oder Afrikanerin.
Auch Länder wie Frankreich und die Niederlande kennen einen relativ lockeren Umgang mit Einbürgerungen. Ein Aufenthalt von fünf Jahren sowie Sprachkenntnisse und Assimilierungsbereitschaft reichen meist aus; in den Niederlanden besteht nach fünf Jahren Aufenthalt faktisch ein Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft. In beiden Ländern werden Kinder schnell und einfach eingebürgert. Castles und Miller sprechen in diesen Fällen von einem «imperial-republikanischen Ansatz». Aufgrund der Kolonialgeschichte wird dort weniger ausschliessend gedacht – wobei allerdings darauf geachtet wird, dass die Metropolenkultur bestimmend bleibt.

Bürgerrecht als Privileg
In diese Richtung hat sich Anfang Januar 2000 auch Deutschland bewegt. Das Parlament schaffte das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 ab und erliess ein moderneres Gesetz. Deutschland hatte bis zu diesem Zeitpunkt fast ausschliesslich auf dem Abstammungsprinzip zur Erlangung der Staatsbürgerschaft beharrt – eine preussische Erfindung aus dem Jahre 1842. Wer acht Jahre im Land wohnt, kann jetzt die Einbürgerung per Rechtsanspruch geltend machen. Zudem erhalten Neugeborene von AusländerInnen, die in den letzten acht Jahren ordentlich angemeldet waren, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Auf diese Weise wurden letztes Jahr rund 50000 Neugeborene von AusländerInnen Deut­sche. Allerdings schliesst das deutsche Recht in
vielen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft aus. Die rechten Oppositionsparteien CDU und CSU hatten sich in diesem Punkt gegenüber weitergehenden Plänen der rot-grünen Bun­desregierung durchgesetzt. Hier ist die Schweiz offener, sie akzeptiert seit 1991 die doppelte Staatsbürgerschaft.

Welche Strategie soll die Linke verfolgen? Soll sie sich dafür einsetzen, dass die Einbürgerungsgesetze liberaler werden? Die eigentliche Frage sei jedoch eine andere, warnt der Soziologe Immanuel Wallerstein. In der Zeitschrift «Widerspruch» (Heft 37) schreibt er: «Die ganze Diskussion um Integration und Marginalisierung hat in eine Sack­gasse geführt». Denn das Konzept Staatsbürgerschaft habe per se ausschliessenden Charakter. Mit ihm werde das Bürgerrecht als Privileg definiert: Es integriere die einen, während es die anderen – etwa die Millionen von Papierlosen in Amerika wie in Europa – ausschliesse. Die Linke müsse sich demnach überlegen, wie sie die Idee der Staatsbürgerschaft überwinden könne.

Daniel Stern