Der Schnellrichter: «Verboten ist verboten»

Nr. 12 –

Nach dem Spiel FC St. Gallen gegen FC Basel mussten zehn Basel-Anhänger die Nacht in St. Galler Zellen verbringen. Der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob über seine Erfindung, das Schnellverfahren.


WOZ: Herr Hansjakob, Sie sind als Staatsanwalt in St. Gallen zuständig für Schnellverfahren an Fussballspielen. Am Sonntag gab es vor dem Spiel FC St. Gallen gegen den FC Basel zehn Verhaftungen. Was war los?

Thomas Hansjakob: Beim Gästeeingang gab es eine Schlägerei mit Securitas-Mitarbeitern. Die mutmasslichen Basler Schläger wurden verhaftet. Sie blieben über Nacht hier.

Und befinden sich nun in einem Schnellverfahren?

Ja. Nach konventioneller Methode hätte man sie heimgeschickt und dann in ein paar Wochen wieder aufgeboten. Nun erledigen wir die Fälle in einem Zug. Sie bleiben über Nacht in der Zelle. Tags darauf werden sie befragt. Wenn es gut läuft, haben wir die Sache innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Bei einer Übertretung, etwa einem Verstoss gegen das Vermummungsverbot, können wir die Bussenverfügung sofort ausstellen. Bei einem Vergehen oder Verbrechen geht das nicht so schnell. Wir müssen die Leute anhören.

Sie sind vor Ort, noch bevor klar ist, ob etwas passieren wird. Warum?

Ich muss mir ein Bild machen können. Den Marsch der Gästefans verfolge ich von einer Aussichtsplattform, die Eingangskontrolle in der Einsatzzentrale. Dort sah ich am Bildschirm auch die Schlägerei. Nach den Krawallen von GC-Fans im letzten Oktober sagten Festgenommene, sie seien zufällig in der randalierenden Gruppe gewesen. Weil ich von Anfang an vor Ort war und nicht erst kam, als es schon geknallt hatte, konnte ich die Lage richtig einschätzen und wusste: Die Randalierer waren eine geschlossene, extrem aggressive Gruppe. Niemand war zufällig dort.

Dann waren alle geständig?

Ja. Wenn wir den Leuten konkret sagen können: Sie haben dort einen Stein geworfen, gegen den Zaun getreten, bei der Festnahme waren Sie vermummt – dann bestreitet das niemand mehr.

Wie können Sie den Leuten die Taten derart genau zuordnen?

Die Polizei hat ihre Strategie geändert. Sie macht nicht mehr bloss Ordnungsdienst, sondern arbeitet mit Greifern, die gezielt Leute festnehmen. Leute, die eingebracht werden, hat man vorher zwischen dreissig Sekunden und zwei Minuten lang beobachtet. Bei jedem Zugriff habe ich mindestens einen Beamten, der mir genau sagen kann, was die Person gemacht hat.

Das war bisher nicht der Fall?

Man machte Ordnungsdienst, Festnahmen waren Zufall. Wenn es ging, nahm man den einen oder anderen mit auf den Posten. Aber bis er dort war, wusste keiner mehr, wieso genau. Dann hiess es: Landfriedensbruch. Das konnte schnell kompliziert werden. Es gab viele Einstellungen, Freisprüche. Die neue Strategie in Zusammenhang mit den Schnellverfahren, dem Untersuchungsrichter vor Ort, hat die Effizienz massiv erhöht.

Sie greifen also jemanden, legen ihm eine belastende Aussage vor und stellen ihm einen Strafbefehl aus. Wo bleibt da das rechtliche Gehör?

Wir halten uns exakt an geltendes Recht. Über ihre Rechte kläre ich die Leute als Erstes auf. Will einer Akteneinsicht, kriegt er sie. Er kann sich alles anschauen, was wir gegen ihn haben.

Das Recht auf einen Anwalt?

Auch darauf weise ich die Leute hin. Bisher wollte keiner einen.

Keiner?

Nein. Weil der Fall immer absolut klar war. Besteht der Eingebrachte auf einen Anwalt, drücke ich ihm eine Anwaltsliste in die Hand. Wenn der Anwalt darauf besteht, bei der Einvernahme dabei zu sein, machen wir einen Termin aus. Am selben Tag oder am nächsten. Das Schnellverfahren ist nicht weniger genau, es ist bloss viel effizienter. Wir haben von Anfang gesagt: Wir machen die Schnellverfahren nur, wenn uns die Polizei genau sagen kann, was dem Betroffenen vorgeworfen wird. Und das klappt.

Der Kanton St. Gallen ist Vorreiter, wenn es um neue Polizeimethoden geht: Zuerst Internetfahndung nach Hooligans und Randalierern, nun Schnellverfahren. Warum?

Da gibt es keinen grösseren Plan. Wir waren geschockt, als der FC St. Gallen 2008 in der Barrage-Runde gegen Bellinzona verlor und abstieg und es im Stadion schwere Krawalle gab. Man verhaftete zwar dreissig bis vierzig Leute, war aber völlig überfordert: Wer hatte was getan? Hatten sie überhaupt etwas gemacht? Wir hatten Aufnahmen von Rädelsführern, die wir nicht hatten verhaften können. Also haben wir uns für die Internetfahndung entschieden.

Sie haben in erster Linie nach jugendlichen Sachbeschädigern gefahndet – und das ganze Land an der Fahndung beteiligt.

Das war gerechtfertigt. Es ging um massive Gewalt gegen Beamte, die keiner der Beteiligten kontrollieren konnte. Es geht um Leute, die nur in der anonymen Masse delinquieren. Wenn sie merken, dass die Anonymität sie nicht mehr schützt, dann machen sie es auch nicht mehr. Das sind keine Leute, die grundsätzlich gewaltbereit wären, sie sind es in der Gruppe. Es ist ein Massenphänomen, und diese Leute haben in den letzten fünf Jahren gelernt, dass ihnen an Fussballspielen nichts geschieht, dass sie Steine auf Menschen werfen können, und es passiert ihnen einfach nichts.

Sie haben bei der Internetfahndung nicht unterschieden zwischen Leuten, die Polizisten attackierten, und solchen, die ein Tor auseinanderschraubten – das ja nicht mehr gebraucht wurde, weil das Stadion danach abgebrochen wurde.

Nein.

Warum nicht?

Weil jeder, der sich in solch einer Masse bewegt und Gewalttätigkeiten begeht, den anderen unkontrolliert Gewalttätigkeiten ermöglicht.

Derjenige, der in einem abbruchreifen Stadion ein Tor auseinanderschraubt, ist für jenen verantwortlich, der einen Polizisten angreift?

Jeder, der in solch einer Situation gegen das Gesetz verstösst, kann dies nur im Schutz der Masse tun. Er begeht Straftaten, geringere oder schwerere, und ermöglicht es damit anderen, ebenfalls Straftaten zu begehen. Jeder weiss, dass er nicht kontrollieren kann, wie weit die anderen gehen. Er nimmt als Sachbeschädiger Gewalt gegen Menschen in Kauf. Somit ist er strafrechtlich mitverantwortlich. Deshalb ist auch das Vermummungsverbot so wichtig. Es zeigt, dass die meisten einfach mitlaufen.

Wie meinen Sie das?

Ein Beispiel: Als der FC St. Gallen den FC Luzern empfing, entstiegen hundert vermummte Luzerner dem Extrazug. Der Einsatzleiter sagte per Megafon: «Guten Tag, willkommen in St. Gallen. Bitte denken Sie daran, dass hier ein Vermummungsverbot gilt, wer dagegen verstösst, riskiert eine Busse von 800 Franken.» Dann ist etwas Erstaunliches passiert. Neunzig Prozent der Leute zogen ihre Haube ab. Wenn von hundert plötzlich neunzig nicht mehr vermummt sind, begeht keiner mehr Sachbeschädigungen. Deshalb ist es gerechtfertigt, wenn man auch jene Leute voll zur Verantwortung zieht, die in der gewaltbereiten Gruppe bloss eine Randfunktion haben, aber es der Gruppe ermöglichen, Straftaten zu begehen. Wir sind in St. Gallen auf einem guten Weg. Ein bisschen Optimierung braucht es noch.

Wo?

Bei den Kameras etwa. Man hat in der AFG-Arena ein ausgebautes System, aber beim Eingang sind es viel zu wenige. Man könnte auch auf den Tribünen mehr machen im Kampf gegen Feuerwerk. Die Kameras müssen dazu dienen, einzelne Leute zu identifizieren.

Das Fussballstadion – ein Ort der totalen Überwachung.

Diese vermummten, militärisch auftretenden Gruppen finde ich beängstigend. Dadurch werden Allmachtsfantasien ausgelebt: Man tritt in der Gruppe auf und fühlt sich unbesiegbar. Und dieses Feuerwerk ist sehr gefährlich. Nirgendwo sonst würde man so was tolerieren.

Am 1. August toleriert man es.

Aber nicht auf derart engem Raum. Von mir aus könnte man aber auch 1.-August-Feuerwerk verbieten. Zu Pyro kann ich nur sagen: Verboten ist verboten.

Wie sind Sie auf die Idee mit den Schnellverfahren gekommen?

Ausschlaggebend dafür waren nicht Hooligans, sondern die «Chügelidealer». Kleindealer also, meist Asylbewerber, die auf der Strasse Kokain verkaufen. Wir kamen mit konventionellen Mitteln nicht dagegen an, die Szene wurde immer grösser. Wir setzten polizeiliche Käufer ein. Ein Polizist kauft ein Chügeli, Sekunden später wird der Dealer angehalten. Dann hat er die nummerierte Banknote des Polizisten in der Tasche, der Polizist hat das Chügeli mit der DNA des Dealers. Das war wirkungsvoll. Dann aber standen wir vor dem Problem, dass die Kleindealer, sofern es sich bei ihnen um Asylbewerber gehandelt hat, keinen festen Wohnsitz hatten. Wenn wir zwei Wochen später versuchten, eine Vorladung oder einen Strafbefehl zuzustellen, hat das ein Puff gegeben. Also haben wir – die St. Galler Untersuchungsbehörden – ein Schnellverfahren entwickelt und so das Problem gelöst: Scheinkauf, Festnahme, Verhör, Strafbefehl. In einem Guss.

Sie sagen auf Dealer wie auf Fans bezogen: Der veränderte Polizeieinsatz erhöht die Verhaftungsquote, die veränderte Taktik der Strafuntersuchungsbehörden, die Schnellverfahren, erhöhen die Effizienz.

Ja, und das war beim Fussball wichtig. Denn der Druck war gross.

Welcher Druck? Von der Politik?

Nein, von der Polizei. Die Beamten leisten jedes zweite Wochenende Ordnungsdienst, werden dort regelmässig attackiert, beschimpft. Da haben sich eine Menge Leute gefragt: Ist es nötig, dass ich mich so behandeln lassen muss? Seit wir mit den Schnellverfahren arbeiten, sind die Leute wieder motiviert. Die Polizisten sehen, dass jene, die an vorderster Front randalieren, zur Rechenschaft gezogen werden können. Ich weiss, das ist jetzt nicht die Linie der WOZ ...

Was ist nicht die Linie der WOZ?

Das, was ich hier sage. Die Polizisten sind überzeugte Polizisten, die ihre Arbeit lieben. Und das ist aus eurer Sicht wohl etwas suspekt ...

Der überzeugte Polizist?

Ja. Aber Sie müssen sehen: Das sind normale Familienväter, die am Sonntagnachmittag auch lieber etwas anderes machen würden, als sich mit Bier und Steinen bewerfen zu lassen.


Thomas Hansjakob: Hanf, Hooligans, Holenweger

Der ehemalige SP-Kantonsrat Thomas Hansjakob (54) ist seit 2007 Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Davor war er während fast zwanzig Jahren Untersuchungsrichter mit Spezialgebiet Betäubungsmitteldelikte, was ihm im unerbittlichen Kampf gegen Hanfshops den Spitznamen «Hanfjakob» einbrachte. Unter SP-Genossen gilt er als «scharfer Hund». Er selbst äusserte im Vorfeld Bedenken, von der WOZ als «repressives Arschloch» dargestellt zu werden, was er nicht sei, «und Sie werden das merken, wenn Sie mir zuhören». Als stellvertretender Eidgenössischer Untersuchungsrichter hat Hansjakob Ende 2009 Anklage gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger erhoben. Der Fall Holenweger, bei dem es um Geldwäscherei geht, hatte 2007 grossen Wirbel ausgelöst und massgeblich zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher beigetragen.