Staatsvertrag mit den USA: Vielen Bank

Nr. 21 –

Auch die zweite UBS-Rettung droht ohne Auflagen durchs Parlament zu gehen. Eine PUK ist umso dringlicher.


Zuerst war von einem «Powerplay» der SP die Rede. Dann habe die SVP «eine enge Kurve» genommen, worauf sie die SP «an die Wand» spielen konnte. Die Diskussion um den Staatsvertrag mit den USA, das umstrittenste Geschäft der Sommersession, die kommenden Montag beginnt, wird als parteipolitisches Spiel kommentiert. Doch entscheidend bleibt die Frage: Wo liegt die Ursache für den Staatsvertrag?

Im Herbst 2008 muss die UBS zum ersten Mal gerettet werden, weil sie sich auf dem US-Hypothekenmarkt verspekuliert hat: mit 68 Milliarden Franken. Der Bundesrat fällt den Entscheid per Notrecht, das Parlament kann ihm nur nachträglich zustimmen. Das macht es im Dezember, ohne irgendeine Auflage. Gleichzeitig ist die UBS ins Visier der US-Justiz geraten: Seit 2001 hat sie KundInnen systematisch geholfen, die verschärften US-Steuergesetze zu umgehen. Im Sommer 2008 wird in Florida eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Am 18. Februar 2009 unterschreibt die UBS ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement: Darin gibt die Bank schwarz auf weiss zu, dass ihre kriminelle Praxis bis hinauf ins höchste Management bekannt war. Zudem übergibt die Finanzmarktaufsicht Finma der US-Steuerbehörde IRS 285 Kundendaten. Dabei stützt sie sich ebenfalls auf einen Notrechtsparagraphen, diesmal im Bankengesetz. Mit diesem Vergleich ist das strafrechtliche Verfahren gegen die UBS vorläufig aufgehoben. Einen Tag später, am 19. Februar 2009, wird das zivilrechtliche Verfahren aktiviert: Über den Weg der Amtshilfe fordert der IRS 52 000 KundInnendaten ein. Bis in den Sommer verhandelt die Schweiz ein Abkommen, wonach lediglich 4450 Namen bekanntgegeben werden müssen.

Richtige Verknüpfung

Anfang dieses Jahres fällt das Bundesverwaltungsgericht zwei Urteile, die für Aufsehen sorgen: Zum einen sei die Datenherausgabe durch die Finma rechtswidrig gewesen. Zum anderen wird dem Abkommen abgesprochen, dass es völkerrechtlich verbindlich sei. Der Bundesrat beschliesst darauf, das Abkommen zum Staatsvertrag zu erheben – um so die Kundennamen doch noch ausliefern zu können. Dafür braucht er allerdings die Zustimmung des Parlaments. Der Staatsvertrag ist nichts anderes als die zweite UBS-Rettung. Diesmal kommt sie in Echtzeit vors Parlament.

Die SP fordert deshalb, den Vertrag mit zwei Auflagen zu verknüpfen: Mit der Lösung des «Too big to fail»-Problems und mit einer Bonisteuer. Die Forderungen mögen parteipolitischem Kalkül entspringen, sie folgen aber der Logik der Sache. Dies wird beispielsweise deutlich, wenn man die Botschaft des Bundesrats zum Staatsvertrag sowie die Empfehlungen der Expertengruppe zum «Too big to fail»-Problem, die vor wenigen Wochen erschienen sind, parallel liest.

Warum ist die UBS zu gross, um Konkurs zu gehen? Im Expertenbericht heisst es dazu unter anderem: «Da sich bei einem Vertrauensverlust die Schwächung einer Bank viel rascher beschleunigt.» Warum darf der Staatsvertrag nicht abgelehnt werden? In der Botschaft heisst es dazu: «Sobald der Markt von bevorstehenden behördlichen Massnahmen erfährt, tritt ein Vertrauensverlust ein, der die Beschaffung von Liquidität erschweren oder sogar verunmöglichen kann.» Eine solche Massnahme könnte etwa die Wiederaufnahme der Strafuntersuchungen sein. Kurz: Der Staatsvertrag muss angenommen werden, weil das «Too big to fail»-Problem nicht gelöst worden ist. Umgekehrt kann man sich zu Recht auf den Standpunkt stellen, der Vertrag sei abzulehnen, wenn das Problem nicht endlich behoben wird.

Die SP unterstützt dabei die Forderungen der Expertenkommission, die strengere Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften betreffen. Unter den Experten sind zahlreiche Bankenvertreter, entsprechend «systemisch» bleiben ihre Forderungen: Eine Grössenbeschränkung und ein Trennbankensystem werden explizit verworfen.

Planung verhindert

Die SVP wehrte sich prinzipiell gegen den Staatsvertrag. In der «Weltwoche» wurde er als «Schandvertrag» bezeichnet. Dann die Kehrtwende: Angeblich soll die SP-Forderung nach einer Bonisteuer den Ausschlag für den Sinneswandel der SVP (die jetzt zustimmen will) gegeben haben. Das ist sicher naheliegend, der sogenannte Chefstratege der SVP ist ja in erster Linie Milliardär. Wer in der Bevölkerung, wenn nicht der Milliardär, hat etwas gegen eine Steuer, die erst ab einer Million greifen würde?

Aber darüber hinaus? Der Spagat zwischen Neoliberalismus und Populismus scheint immer schwieriger auszuhalten. Jedenfalls reihte sich die SVP letzten Freitag wieder bei den Bankenparteien ein: Der Bundesrat war der SP insofern entgegengekommen, als er einen verbindlichen Planungsbeschluss vorgelegt hatte, in welchem Zeitraum er das «Too big to fail»-Problem lösen will: Diesen Beschluss haben FDP, SVP sowie Teile der CVP in der vorberatenden Wirtschaftskommission nicht unterstützt.

Sie wollen das Problem jetzt nicht lösen. Sie wollen noch nicht einmal einen Termin, um es zu lösen. Wollen sie es überhaupt lösen? Überraschend ist nicht, dass die Schweiz doch nicht von zwei Polen und einer Mitte regiert wird, sondern mehrheitlich von drei rechten Parteien. Dramatisch ist vielmehr, dass jetzt auch die zweite UBS-Rettung ohne Auflagen durchs Parlament zu kommen droht. «Vielen Bank!» kann man da als Bürger nur sagen.

Der Vorentscheid fiel just an dem Tag, an dem US-Präsident Barack Obama eine strengere Aufsicht der Finanzinstitute durch den Senat brachte – wie weit sie am Ende auch immer gehen wird. Auch die Angriffe auf Steueroasen sind im Übrigen nicht vorbei, im Gegenteil: 2013 tritt in den USA der sogenannte Foreign Account Tax Compliance Act in Kraft, der einem automatischen Informationsaustausch nahekommt.

PUK dringlich

Auch wer nichts tut, handelt. Mit ihrer Krisenbewältigung steht die Schweiz international alleine da. Die Illusion eines Finanzplatzes mit Steuerhinterziehungsgeheimnis wird aufrechterhalten. Die Verwechslung von Staat und Bank geht weiter. Am kommenden Sonntag tritt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zusammen, um über den Bericht ihrer Arbeitsgruppe zur Finanzkrise zu beschliessen. Am Montag wird er der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie zu hören ist, sollen die ehemaligen UBS-Chefs, eingeseift von ihren PR-BeraterInnen, bei der bekannten Verteidigungsstrategie geblieben sein: Sie hätten von allem nichts gewusst.

Wenn der Bericht dennoch einige deutliche Schlussfolgerungen enthält, umso erfreulicher. Sie werden nicht das Ende, sondern den Anfang des Skandals bedeuten. Erst eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) kann wieder ein Gleichgewicht im Notrechts- und Bankenstaat Schweiz herstellen.