Folter: Renaissance des Grauens

Sie ist wieder da, auch in der westlichen Welt. Drei Neuerscheinungen beschäftigen sich, zum Teil ziemlich hilflos, mit der erschreckend aktuellen Folter.

Folter ist ein schockierendes Faktum der menschlichen Geschichte, ein universelles dazu, das sich nicht auf einen bestimmten Kulturkreis eingrenzen lässt. Menschen wurden und werden physisch und psychisch gequält, damit sie Informationen preisgeben, die man sonst – vermeintlich – nicht erhalten kann. Schlimmer als der Tod scheinen uns die körperlichen Qualen der Opfer; ihr Ausgeliefertsein, ihre unerträglichen Schmerzen und Ängste, ihre grenzenlose Verzweiflung und ihre Ohnmacht gegenüber ihren PeinigerInnen übersteigen unsere Vorstellungskraft. Dazu tritt der Verlust menschlicher Würde – nicht nur der Opfer, sondern auch der TäterInnen.

Zwar zeigt Amnesty International mit minutiös recherchierten Berichten jährlich auf, dass Folter auch in westlichen Gefängnissen keine Seltenheit ist. Trotzdem haben uns erst die Bilder von folternden amerikanischen SoldatInnen empört. Die Literaturkritikerin Dorothea Dieckmann hat darauf und auf das amerikanische Gefangenenlager auf Kuba mit einem Buch reagiert: In «Guantánamo» erzählt sie die fiktive Geschichte von Rashid, einem jungen Mann deutsch-protestantischer Herkunft mütterlicherseits und indisch-muslimischer väterlicherseits. Er bezeichnet sich als ungläubig und will in Hamburg einen kleinen Laden eröffnen. Auf einer Reise zu seiner indischen Grossmutter gerät er in Pakistan zufälligerweise in eine Demonstration, die zum Dschihad aufruft. Er wird festgenommen und nach Guantánamo verschleppt. Durch Prügel, Folter und Verhör seitens der amerikanischen Militärbehörden – Umstände, die Dieckmann aus zahlreichen der Öffentlichkeit zugänglichen Berichten gründlich recherchierte – wird Rashid zunehmend zum Islamisten gequält. Im Rhythmus des «Allahu akbar» aus den Lautsprechern und im einzigen Gesprächspartner, einem muslimischen Geistlichen, findet er Halt. Was in dem jungen Mann vorgeht, wie er unter der Demütigung innerlich zerbricht und sich an einem Glaubensgebäude festzuklammern beginnt, das ihn bislang nicht berührte, versucht Dieckmann in ihrem Roman einzufangen. Ein gewagtes Experiment, das kaum gelingen kann, denn der Zweifel bleibt: Wie erleben wohl die wirklich Betroffenen Ungewissheit und Ohnmacht, die physischen und psychischen Qualen, und wie erleben wohl gläubige Muslime die Ungerechtigkeiten und Demütigungen der demokratischen Heilsbringer aus Amerika?

Angesichts des Terrors islamistischer Netzwerke wird nun auch in den europäischen Rechtsstaaten über die Möglichkeit diskutiert, Folter als legitimes Mittel einzusetzen. Der Polizei-Vizedirektor Frankfurts hat einem Kindsentführer kürzlich «noch nie erlebte Schmerzen» angedroht, wenn er nicht das Versteck des entführten Jungen preisgebe. Und in den Vereinigten Staaten vertreten Rechtsprofessoren den Standpunkt, Folter sei als letztes Mittel zur Verhinderung eines verheerenden Terroranschlags legitim. Unsere Verfassungen garantieren die Menschenrechte, zu denen auch die Unverletzlichkeit der Würde des Menschen zählt, und ausgerechnet Amerika hatte sie gar in der Bill of Rights 1776 erstmals formuliert. Deutschland, Frankreich, Schweden, Polen, Ungarn, Italien, Spanien, Russland und die Schweiz haben die Folter zwischen 1770 und 1851 abgeschafft.

Dieter Baldauf, ehemaliger Rechtsdezernent Regensburgs, hat sorgfältig die fünfhundertjährige Geschichte der Folter in Europa aufgearbeitet. Seine historisch fundierte Darstellung zeigt unspektakulär, aber eindringlich das Dilemma auf, in dem sich ein Rechtsstaat wieder findet, wenn er auf der Suche nach Wahrheit vor Gericht die Folter anwendet. Dass Folter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im Laufe des 13. Jahrhunderts als Rechtsmittel anerkannt war, hatte drei Gründe. Papst Innozenz IV. ordnete 1252 die Folterung von KetzerInnen in Norditalien an, worauf die Massnahme ins kirchliche Recht Einzug fand. Zudem stützten sich die Rechtsgelehrten zunehmend auf Grundsätze des römischen Rechts, das die Folterung von Sklaven zuliess. Und schliesslich wurde im weltlichen Recht ein neues rechtliches Verfahren entwickelt, das Inquisitionsverfahren, mit dem Diebe, Vagabunden und andere «landschädliche» Personen, also Menschen ohne festen Wohnsitz, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden konnten.

Weil man oft keine ZeugInnen fand, welche die verbrecherischen Taten bestätigten, und weil kriminalistische Techniken noch kaum entwickelt waren und reine Indizien den ZeitgenossInnen nicht als ausreichender Beweis galten, wurde die Folter angewendet, um die Wahrheit zu erzwingen. Die «Peinliche Gerichtsordnung» Kaiser Karls V. von 1532 bestätigte und regelte eine damals schon zweihundert Jahre alte Gerichtspraxis. In der gleichen Logik wurden die brutalen Hexenverfolgungen ebenfalls als «Wahrheitsfindung» legitimiert; auf der Folterbank erpresste man die Denunziation unschuldiger Frauen.

Kritiker der Folter gab es schon Ende des 15. Jahrhunderts. Sie mahnten zur Mässigung und stellten Regeln auf, die Exzesse verhindern sollten. Doch auch sie forderten kein Verbot der Folter. Zu gross war die Furcht, einen schuldigen Delinquenten aus Mangel an Beweisen – und ein Geständnis galt als bester Beweis – straflos laufen lassen zu müssen. Dass dabei allenfalls Unschuldige gemartert wurden, nahm man in Kauf. Erst im 18. Jahrhundert, im Zuge der Aufklärung, setzten sich die Argumente gegen die Folter durch. Ungerecht sei die Marter, sie sei unchristlich, führe nicht zur Wahrheit und ermögliche Tyrannen Machtmissbrauch. Die Folter wurde schliesslich in Europa abgeschafft; die Schweiz, das heisst der Kanton Glarus, bildete 1851 das Schlusslicht.

Die Folter ist in Europa als Rechtsmittel nicht mehr zulässig; auch die Androhung von Folter ist illegal. Doch das heisst nicht, dass sie nicht dennoch eingesetzt wird. Baldaufs Geschichte der Folter macht deutlich, dass ein Rechtsstaat keinesfalls auf dieses Mittel der «Wahrheitsfindung» zurückgreifen darf. Keine noch so präzise Umschreibung, welche Zwangsmittel zulässig sind, kann Missbrauch verhindern. Verstümmelungen von Verdächtigen bis hin zu Todesfällen könnten die Konsequenz sein. Deshalb kann ein Rechtsstaat, der für den Schutz der verfassungsmässig garantierten Grund- und Freiheitsrechte bürgt, auch «ein bisschen Folter in Extremfällen» nicht zulassen.

Die Empörung über die Bilder aus Abu Ghreib bildet den Hintergrund der «Enzyklopädie des Grauens» des Religionssoziologen Horst Herrmann. Er hat für die Darstellung der Foltergräuel das formal strenge Kleid eines Lexikons gewählt. Seine Enzyklopädie will daran erinnern, dass das Quälen von Menschen zur Informationsbeschaffung nach wie vor zum Alltag gehört, und zwar weltweit. Ansinnen und Zweck sind edel, Mittel wie Ausführung hingegen zynisch. Von A wie Abhacken bis Z wie Zwangstracht beschreibt Herrmann Foltermethoden und ihre Auswirkungen auf den Menschen. An schauerlichen Beispielen malt er die Peinigungen aus, wobei er nicht zögert, nicht zu verifizierende Schilderungen aus Mythen und Sagen mit historisch belegten Beispielen aus allen Kulturkreisen bis in jüngste Zeiten zu vermischen. Platz für Kontextualisierung bleibt dabei keine, und eine Begründung der Auswahl fehlt gänzlich. Herrmanns Polemik zielt damit ins Leere.

Dieter Baldauf hingegen hat eine redliche Antwort auf die zuweilen hektisch geführten Diskussionen um die «innere Sicherheit» gefunden, die letztlich eine Reaktion auf die zunehmenden terroristischen Anschläge sind. Er verweist auf die europäische Geschichte, auf das im alten Rechtskodex festgeschriebene Unrecht, das erst kürzlich überwunden wurde. Wenn der Gedanke, Folterung als legitimes Mittel wieder zuzulassen – und sei es auch «nur» in einem beschränkten Masse – Resonanz findet, müssen auch die Konsequenzen für die verfassungsmässigen Grundrechte, auf die wir doch so stolz sind, diskutiert werden. Diese würden damit in ihrem wichtigsten Punkt verletzt: der Unantastbarkeit der menschlichen Würde.

Dieter Baldauf: Die Folter. Eine deutsche Rechtsgeschichte. Böhlau Verlag. Köln, Weimar 2004. 235 Seiten. Fr. 43.60

Dorothea Dieckmann: Guantánamo. Klett-Cotta Verlag. Stuttgart 2004. 158 Seiten. Fr. 29.20

Horst Herrmann: Die Folter. Eine Enzyklopädie des Grauens. Eichborn Verlag. Frankfurt am Main 2004. 382 Seiten. Fr. 44.90