IV-Revision: Arbeit vor Rente - nur woher kommt sie?

Nr. 37 –

Alle finden Arbeit besser als Rente. Doch Unternehmen, die weniger leistungsfähige MitarbeiterInnen beschäftigen, sind rar - trotz Beratungsangebot der IV.

Schon seit 35 Jahren schreibt die Invalidenversicherung (IV) rote Zahlen. In den letzten Jahren waren es jeweils zwischen 1,5 und 2 Milliarden Franken. Dazu kommt der aktuelle Schuldenberg von 6 Milliarden - die IV-Misere ist ein ständiges Politthema. Nun steht eine weitere, die fünfte IV-Revision an.

Sie will die Zahl der jährlichen NeurentnerInnen von heute rund 40 000 um zwanzig Prozent senken. Dazu sollen die Fälle früher erfasst und durch die IV-Regionalstellen begleitet werden: «Je früher und gezielter Massnahmen durchgeführt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherten im Erwerbsleben bleiben», argumentiert das Bundesamt für Sozialversicherungen. Zu den vorgeschlagenen Verbesserungen gehören auch gezieltere und individuellere Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Mit zusätzlichen Finanzhilfen soll die Anlern- und Einarbeitungszeit für die Betroffenen verbessert werden. Obwohl diese Massnahmen künftig mehr kosten werden, sollen sie die IV insgesamt entlasten.

Verschiedene IV-Stellen arbeiten bereits auf diesen künftigen Zustand hin. Susanne Schocher, Mitglied der Geschäftsleitung der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen und verantwortlich für den Bereich IV, sitzt beispielsweise am runden Tisch in der Industrieregion Rheintal regelmässig mit UnternehmerInnen, Gewerkschaften, aber auch mit ÄrztInnen zusammen und berät, wie man verhindern kann, dass Personen «invalidisiert» werden. Die Behauptung, die Firmen bauten auf diesem für sie bequemen Weg Personal ab, will die St. Galler IV-Fachfrau nicht pauschal bestätigen. Sie stelle mindestens bei den TeilnehmerInnen an diesem runden Tisch eine hohe soziale Verantwortung fest. Sobald man sich kenne, schwänden die Vorurteile gegen die IV-Bürokratie.

Auch mal ein Blumenstrauss

Noch kann die IV den ArbeitgeberInnen, die leistungsschwache Mitarbeitende weiter beschäftigen, nur bei der Umschulung und Wiedereingliederung helfen. Künftig sollen aber auch präventive Massnahmen finanziert werden können. Dazu gehört zum Beispiel ein Anwesenheitsmanagement, wie es die Migros schon heute praktiziert. Es zeigt rasch, wenn eine Person öfter nicht zur Arbeit erscheint. Dann kümmert sich der Personaldienst darum, ruft an, macht Hausbesuche, bringt auch mal einen Blumenstrauss vorbei und kommt so ins Gespräch - eine wichtige Voraussetzung, um herauszufinden, ob mit Veränderungen am Arbeitsplatz Krankheitsabsenzen verringert werden können. «So kann jemand aufgefangen und eine Invalidisierung, wie sie bei längerem Abwarten droht, verhindert werden», erklärt Susanne Schocher.

Bessere Abklärungen reichen aber nicht aus. Es braucht auch mehr Arbeitsmöglichkeiten für IV-BezügerInnen. Doch die Unternehmen tun sich schwer. Im Thurgau beispielsweise versuchte eine gemeinsame Aktion des kantonalen Amtes für AHV und IV, der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften, von Pro Infirmis, der Suva und der Ärztegesellschaft, Unternehmen dazu zu motivieren, solche Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Betriebe konnten sich in einem Wettbewerb anmelden - ein einziges Unternehmen bewarb sich, worauf die Übung im Frühsommer abgebrochen wurde. Jetzt will man auf die bevorstehende IV-Revision und die damit mögliche Finanzhilfe für solche Arbeitsplätze warten.

Doch es harzt nicht nur in der Privatwirtschaft: Auch der Bund ist kein vorbildlicher Arbeitgeber, wie die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats in ihrem Bericht Ende August festhielt. Im Zuge der Sparmassnahmen seien Bundesangestellte «in der IV entsorgt worden», kritisiert die GPK. Völlig unzureichend sei das Angebot an Stellen für Leute, die nicht voll erwerbsfähig sein können. Bei einem Personalbestand von 45 000 Mitarbeitenden stelle der Bund nur gerade 215 Arbeitsplätze für erwerbsbehinderte Personen zur Verfügung.

Vorzeigebetriebe gibt es nur wenige: Siemens Schweiz wird immer wieder als Vorbild genannt. Hier wird jeweils die betriebseigene Sozialberatung aktiv, wenn MitarbeiterInnen zwei Monate am Arbeitsplatz fehlen oder wenn Vorgesetzte den Dienst aufbieten. Mit einer entsprechenden Begleitung könne die Zahl der Neurenten tatsächlich reduziert werden: 2004 konnte bei 10 von 34 bereits für eine IV-Rente angemeldeten MitarbeiterInnen die Invalidisierung verhindert werden. Dazu sind oft auch betriebsinterne Umstrukturierungen notwendig, vor allem wenn der Sozialdienst erkennt, dass ein Arbeitsplatz oder das Arbeitsklima krank macht. Siemens wendet nach eigenen Angaben rund eine halbe Million Franken pro Jahr für diesen Dienst auf. Betreut werden 178 der insgesamt 6000 Mitarbeitenden.

Kostenpflichtige Rekurse

Doch die bessere Betreuung und mehr Arbeitsplätze sind eine Seite der anstehenden IV-Revision. Die Versicherung braucht mehr Geld. Deshalb sollen die Lohnabzüge von heute 1,4 auf 1,5 Prozent und die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent erhöht werden. Allein die Mehrwertsteuererhöhung bringt der IV-Kasse jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Franken.

Im Gegenzug will die IV sparen. Dazu soll der Rechtsweg für die Versicherten erschwert werden. Aktuell sind nämlich 20 000 IV-Verfahren hängig. Ein Grund für die Beschwerdeflut sei die Tatsache, dass diese Rekurse gratis sind, stellt der Bundesrat fest und will dies künftig ändern. Gegen diesen Punkt gibt es allerdings bereits lauten Protest. Das heute gültige Einspracheverfahren sei erst vor zweieinhalb Jahren eingeführt worden, protestiert das Komitee für eine offene und demokratische Justiz (DJS). Es weist weiter darauf hin, dass eben erst das neue Bundesgerichtsgesetz nach hartem Ringen revidiert worden sei.

Die IV-Revision stelle diese Änderungen wieder infrage, wenn die Überprüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) in IV-Fällen eingeschränkt werden soll und die Verfahren kostenpflichtig werden.

Sparen will der Bundesrat schliesslich auch auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen: Den bisherigen «Karrierezuschlag» für IV-BezügerInnen unter 45 Jahren soll es nicht mehr geben, die Zusatzrente für Verheiratete soll abgeschafft werden. Eine Anpassung des Invaliditätsbegriffs soll darüber hinaus den Zugang zur Rente erschweren.

Keine Einigung in Sicht

Die bevorstehende IV-Sanierung ruft nach unternehmerischen, aber auch politischen Neuausrichtungen. Ob sie, wie geplant, bis Anfang 2007 gelingen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Zwar wird von allen Parteien der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» begrüsst, FDP und CVP wehren sich aber gegen die Erhöhung der Lohnbeiträge. Die SP andererseits bevorzugt die Zusatzfinanzierung über Lohnprozente anstatt über höhere Mehrwertsteuern. Die SVP legt sich mit dem Schlagwort «Scheininvalide» quer.

Die Behindertenverbände erklären, Früherkennungsmassnahmen nützten wenig, wenn keine Stellen für Menschen mit Handicap vorhanden seien. Pro Infirmis redet Klartext: «Was gänzlich fehlt im Gesetzesentwurf, sind verbindliche Aussagen zu Anreizen und Pflichten der Arbeitgeber. Berufliche (Wieder-)Eingliederung funktioniert nur, wenn Wirtschaft und Verwaltung mittun und ihre Verantwortung in dieser sozialpolitisch wichtigen Aufgabe wahrnehmen. Dieser Binsenwahrheit trägt der Gesetzesentwurf überhaupt nicht Rechnung.»

VPOD-Tagung

Die Gewerkschaft VPOD lädt am Freitag, 16. September, zu einer Fachtagung ein. In Referaten, Workshops und an einer Podiumsdiskussion sollen verschiedene Aspekte der bevorstehenden Revision der Invalidenversicherung beleuchtet werden: die Bedeutung der vorgesehenen Abbaumassnahmen, die Schwierigkeiten bei der Schaffung von genügend Arbeitsplätzen für Behinderte, das Problem des Abschiebens von IV-Fällen auf die Sozialhilfe. Ziel der Tagung ist die Suche nach Möglichkeiten, wie die Linke ihre Anliegen in der IV-Revision einbringen kann - zu diesem Zweck soll auch eine Resolution verabschiedet werden. An der Tagung nehmen unter anderen Monika Stocker (Grüne, Vorsteherin des Sozialdepartements der Stadt Zürich), SP-Präsident Hans-Jürg Fehr, Rita Schiavi (Unia) und Colette Nova (Schweizerischer Gewerkschaftsbund) teil. Der Anlass findet von 10 bis 17 Uhr im Volkshaus Zürich statt.

Zu viel Kontrolle

Früher und rascher sollen die IV-Fälle künftig erfasst und abgeklärt werden, damit betroffene Personen möglichst ihre Arbeitsstellen behalten können. Obwohl niemand an diesem Grundsatz rüttelt, scheint den Fachleuten fraglich, ob er umgesetzt werden kann, denn der Gesetzesentwurf verlange von den IV-Stellen zu viel, kritisiert etwa Pro Infirmis: «Es ist durchaus fraglich, ob die IV-Stellen alleine diese Herkulesarbeit leisten können.» Der Fachverband fordert die Delegation solcher Aufgaben an Dritte und einen grösseren Spielraum. Den brauche es insbesondere dann, wenn eine berufliche Wiedereingliederung gelingen soll.

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