Präimplantationsdiagnostik: «Freude an Kindern an sich, davon spüre ich nichts»

Nr. 7 –

Sollen Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen, auf Behinderungen getestet werden dürfen? Der Bundesrat ist zurückhaltend. Doch die Wissenschaftskommission des Ständerats möchte nun fast alles erlauben.

Ein strahlender Mael S.: Seine Mutter hat sich bewusst für ihn entschieden, obwohl sie wusste, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ihr Kind Trisomie 21 hat. Foto: Andreas Bodmer

Jedes Jahr wählen in der Schweiz 6000 Paare die künstliche Befruchtung. Weil das Schwangerwerden auf «natürlichem» Weg nicht klappt, werden Eizelle und Samen im Reagenzglas zusammengebracht, der Embryo anschliessend in die Gebärmutter eingepflanzt.

Vor der Einpflanzung ist es möglich, mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) den Embryo zu testen: Ist er Träger von Erbkrankheiten? Hat er die übliche Anzahl Chromosomen? Mit Letzterem lässt sich zum Beispiel Trisomie 21, also das Downsyndrom, feststellen. Solche Tests sind in der Schweiz heute verboten, aber in vielen EU-Ländern erlaubt. Auch das Geschlecht liesse sich mit der PID auswählen – dafür wirbt zum Beispiel eine zypriotische Fruchtbarkeitsklinik auf ihrer Website. Denn das ist auch in der EU fast nirgends zugelassen.

Schon seit zehn Jahren ist eine Abschaffung des PID-Verbots Thema im Parlament. Im Juni 2013 verabschiedete der Bundesrat eine Gesetzesvorlage, die die PID unter Umständen erlauben soll, aber restriktiv regelt: Sie soll nur Paaren mit schweren Erbkrankheiten erlaubt sein. Weniger als hundert künstliche Befruchtungen im Jahr würden die Kriterien wohl erfüllen.

Uneinigkeit in der CVP

Doch die Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK-S) hat nun anders entschieden. Sie will weiter gehen und die PID bei allen künstlichen Befruchtungen erlauben. Statt um knapp 100 würde es also potenziell um sämtliche 6000 Fälle pro Jahr gehen. Die Technik, die die Kommission zulassen will, ist das Aneuploidie-Screening, das die Chromosomenzahl feststellt, mit dem sich also auch das Downsyndrom «vermeiden» lässt. Im März debattiert der Ständerat darüber. Am Erscheinungstag dieser WOZ veröffentlicht die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin eine Stellungnahme zur Fortpflanzungsmedizin.

Die Thurgauer CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, Vizepräsidentin der WBK-S, ist nicht glücklich über den Entscheid ihrer Kommission: «Ich fürchte, dass das Tür und Tor öffnet, um Kinder nach Wunsch zu bestellen. Werden eines Tages die Versicherer nicht mehr zahlen, wenn sich ein Paar für ein behindertes Kind entscheidet?» Die CVP stehe zu Menschen mit Behinderung.

Allerdings ist die grundsätzliche Ablehnung der Fortpflanzungsmedizin, wie sie die katholische Kirche propagiert, in der CVP längst am Bröckeln. Ausgerechnet ein CVPler, der Waadtländer Nationalrat Jacques Neirynck, hat in einer Motion die Zulassung der Eizellenspende gefordert, die heute im Gegensatz zur Samenspende in der Schweiz noch verboten ist. Die Wissenschaftskommission des Nationalrats ist ihm gefolgt. Eizellenspende ist zwar nicht gleich PID, doch Insieme, die Dachorganisation der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, fürchtet, dass sie zur Türöffnerin für solche Tests werden könnte.

In den letzten Jahren hat die Akzeptanz von Selektionsmethoden generell zugenommen. Das weiss auch Brigitte Häberli-Koller: «Kinder sind heute Projekte. Alles muss planbar, projektierbar und perfekt sein. Ich finde das eine beunruhigende Entwicklung.»

Christa Schönbächler, Kogeschäftsführerin von Insieme, hält die Vorschläge der WBK-S für problematisch. «Wenn ich sehe, dass solche Selektionsvorschläge fast unwidersprochen bleiben und zugleich Berufsausbildungen für Jugendliche mit IV infrage gestellt werden, weil sie angeblich nicht rentieren, mache ich mir Sorgen. Ich möchte eine Gesellschaft, in der auch Menschen mit Behinderung Solidarität und Ressourcen zustehen, nicht eine, die alles Abweichende zu verhindern versucht.»

Die Behindertenorganisationen einigten sich darauf, die Vorlage des Bundesrats vom letzten Sommer zu akzeptieren. So auch Insieme. Die Vereinigung bleibt aber kritisch: Die PID sei immer verbunden mit einer Wertung, welches Leben lebenswert sei, welches nicht. Zwar sei die Bundesratsvorlage immer noch besser als der Vorschlag der Ständeratskommission. «Der Bundesrat beschreibt Kriterien für die Einschätzung einer schweren Erbkrankheit, für die er die PID zulassen will: beispielsweise Schmerzen, wenn sie den Alltag massiv beeinträchtigen. Auch die Einschätzung der Eltern spielt eine Rolle. Das wäre eine sorgfältige Abklärung. Aber mit dem Vorschlag der Kommission würde die PID zum Automatismus.»

Eine werdende Mutter, die kein behindertes Kind will, greift auf die Pränataldiagnostik zurück, mit der sich einige Behinderungen feststellen lassen – wenn auch ohne Garantie. Auch eine Frau, die sich künstlich befruchten liess, hat diese Option. Es wäre doch einfacher und viel weniger belastend, wenn «beschädigte» Embryonen statt später abgetrieben gar nicht erst eingepflanzt würden – so argumentieren BefürworterInnen der PID. Christa Schönbächler stellt das infrage: «Die Situationen lassen sich nicht vergleichen. Die meisten Frauen, die während der Schwangerschaft von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren, kommen unvorbereitet in diese Entscheidungssituation. Sie müssen verschiedene Bedürfnisse und Interessen abwägen.» Bei der PID dagegen könne man den Entscheid ohne Druck vorwegnehmen: «Man sagt von vornherein, ich nehme das Kind nur, wenn es keine Anomalie hat. Das ist eine gefährliche Haltung und eine irrige Vorstellung: Es gibt keine Garantie für ein gesundes Kind.» Zu erwarten ist, dass die PID die Hemmschwelle senkt – es ist einfacher, Nein zu sagen zu einem Zellhäufchen im Reagenzglas als zu einem Wesen im eigenen Bauch.

Lieber nie geboren?

Vor bald neun Jahren plädierte der Waadtländer Grüne Luc Recordon, damals National- und heute Ständerat, für die PID. Seine Rede überraschte viele: Recordon, selbst behindert, sagte, er wäre lieber nie geboren worden. In einigen Ländern gab es bereits Prozesse von Behinderten, die mit diesem Argument gegen ÄrztInnen klagten. «Es stimmt einfach nicht, dass eine Existenz mit Behinderung nur traurig sein kann», kommentiert Christa Schönbächler. «Ich kenne viele Menschen mit einer Behinderung, die ein erfülltes Leben führen und mindestens so glücklich sind wie andere.»

Grundsätzliche Kritik an der Fortpflanzungsmedizin äussert Pfarrerin Gertrud Bernoulli aus Rüschlikon: «Die eigentliche Herausforderung wäre, mit Kinderlosigkeit oder mit Behinderung zu leben und gute Lösungen zu finden.» Es befremdet sie, dass viele Leute um beinahe jeden Preis eigene Kinder wollen, als wären sie Konsumgüter. «Freude an Kindern an sich, über die eigenen hinaus – davon spüre ich nichts. Dabei gäbe es so viele Kinder, die uns brauchen! Es müssen doch nicht unbedingt die eigenen sein.» Für die Pfarrerin ist es eine zentrale Botschaft des Christentums, «dass man sich Familie sein kann über die leibliche Familie hinaus».

Bernoulli ist überzeugt, dass Forschung, Medizin- und Pharmaindustrie enorm an der Fortpflanzungsmedizin interessiert sind: «Sobald kommerzielle Interessen im Hintergrund stehen, geht es nur noch darum, dass möglichst alles erlaubt wird. Die Diskussion, was sinnvoll ist, geht dabei unter.»