Mindestlohn Schweiz: Der Mythos von der guten alten Sozialpartnerschaft

Nr. 13 –

Die Arbeitgeberseite sagt, ein Mindestlohn würde die Sozialpartnerschaft schwächen. Doch die starke Sozialpartnerschaft sei ein Mythos, schreibt unser Gastautor, der Sozialwissenschafter Daniel Oesch.

Die Schweiz ist ein Land mit ausgeprägter Sozialpartnerschaft. Nur weil sich der Staat im Arbeitsrecht zurückhielt, konnte die Sozialpartnerschaft hierzulande gedeihen. Eine liberale Wirtschaftsordnung und starke Sozialpartner bedingen sich gegenseitig. Kein Votum eines Arbeitgebervertreters, in dem nicht dieses Loblied auf die Sozialpartnerschaft angestimmt wird. Auch der früher in Langenthal und Luxemburg tätige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann singt es oft und gerne. Dieses Lied hat nur einen einzigen Schönheitsfehler: Es hat nichts mit der Realität zu tun. Die schweizerische Sozialpartnerschaft ist im besten Falle eine halbe.

Natürlich sind Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge (GAVs) in einigen Branchen von grosser Bedeutung, etwa im Bau oder bei den Eisenbahnen, bei der Post oder in der Uhrenindustrie. Aber in vielen Bereichen spielen GAVs keinerlei Rolle: beim Schwerverkehr und in den Call Centers, im Kleider- und Schuhhandel, bei den Versicherungen oder in der Landwirtschaft. So sind nur fünfzig Prozent der Lohnabhängigen einem GAV unterstellt. Die Abdeckung mit Mindestlöhnen ist noch tiefer und liegt bei etwa vierzig Prozent. Folglich werden die Löhne in sechzig Prozent der Arbeitsverhältnisse ohne kollektive Verhandlungen und ohne Arbeitnehmervertretung festgelegt.

Tiefe Abdeckung mit GAV

Mit diesem Abdeckungsgrad liegt die Schweiz auf den hintersten Rängen der westlichen Welt. In anderen kleinen und offenen Volkswirtschaften wie Dänemark, den Niederlanden, Österreich oder Schweden sind mehr als achtzig Prozent der Beschäftigten einem GAV unterstellt. Und dies trotz Rechtsordnungen, die das Arbeitsverhältnis – Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Mitbestimmung – wesentlich strenger regeln. Nur in den angelsächsischen Ländern und insbesondere den USA sind GAVs noch weniger verbreitet als in der Schweiz. US-amerikanische Arbeitgeber spielen jedoch auch nichts vor: Sie deklarieren ihre Betriebe im Internet stolz als gewerkschaftsfreie Zonen. Dafür kennen die USA, wie 21 der 28 EU-Mitgliedsstaaten, einen gesetzlichen Mindestlohn.

Der Zusammenhang «schwaches Arbeitsrecht, starke Sozialpartnerschaft» entspringt offensichtlich der Fantasie. In der Realität haben Länder mit einem dichten Netz von GAVs zugleich auch ein striktes Arbeitsrecht und einen grosszügigen Sozialstaat. Typische Beispiele dafür sind Dänemark und Schweden. Im Gegensatz dazu haben jene Länder, in denen GAVs wenig verbreitet sind, auch ein schwaches Arbeitsrecht und minimale Sozialversicherungen. Das beste Beispiel sind die USA und Kanada.

Wie erklären sich diese Unterschiede zwischen den Ländern? Die Sozialpartner spielen dort eine zentrale Rolle auf dem Arbeitsmarkt, wo die demokratische Linke im 20. Jahrhundert über längere Zeit an der Macht war. In Skandinavien war dies der Fall, in Nordamerika hingegen nicht. Sozialdemokratische Regierungen haben den Sozialstaat ausgebaut und günstige Bedingungen für kollektive Arbeitsbeziehungen geschaffen. Dies hat die Gewerkschaften gestärkt und ihnen ermöglicht, GAVs durchzusetzen.

GAV erst nach Streiks

In der Schweiz plädieren die ArbeitgeberInnen auf Abstimmungspodien lautstark für die Sozialpartnerschaft und GAVs, nirgendwo sonst sollen Regeln zu Lohn und Arbeitszeit festgehalten werden. Vor allem nicht im Gesetz. Ebenso intelligent wäre es, mit Verweis auf die gut funktionierende freiwillige Feuerwehr auf die Berufsfeuerwehr zu verzichten. Dabei vergessen die ArbeitgeberInnen, dass GAVs in der Schweiz gegen den erbitterten Widerstand der Unternehmen eingeführt wurden – in den Streikwellen von 1918 bis 1922 und von 1945 bis 1949.

Was nur wenige wissen: Die Schweiz ist nicht seit jeher das Land des sozialen Friedens. In den Jahren vor und nach dem Ersten Weltkrieg waren Streiks in der Schweiz ebenso häufig wie in Deutschland und sogar häufiger als in Frankreich. Der ehemalige Berner Geschichtsprofessor Erich Gruner schrieb von einem «inneren Krieg, welcher die Vorkriegsjahrzehnte auszeichnete». Er schilderte, wie die Schaffung der «Arbeitgeberverbände durch bürgerkriegsähnliche Streiks» vorangetrieben wurde. Erst mit der Unterzeichnung von GAVs und der Hochkonjunktur kehrte in der Nachkriegszeit Ruhe ein.

Für das Verständnis der kollektiven Arbeitsbeziehungen in der Schweiz ist diese Erkenntnis zentral. Die GAVs wurden nicht von aufgeklärten Sozialpartnern aus Gründen der Effizienz und Selbstverwaltung eingeführt, sondern waren die Antwort auf jahrelange und oft erbitterte Arbeitskonflikte. GAVs wurden den ArbeitgeberInnen gegen ihren Willen aufgezwungen. Und wo sich diese ihrer erwehren können, tun sie dies auch heute noch nach Kräften. Das Kräfteverhältnis ist folglich zentral – sowohl auf der Ebene eines Landes als auch innerhalb einer einzelnen Branche.

Dies führt zur Frage, warum die schweizerische Arbeiterbewegung bis heute stärker vom bürgerlichen Lager dominiert wird als in den Nachbarländern. Auch hier hilft wieder der Historiker Erich Gruner weiter: In der Schweiz des 19. Jahrhunderts waren die konfessionellen und sprachlichen Konfliktlinien bereits stark ausgeprägt. Dies schwächte die Bedeutung des aufkommenden Klassenkonflikts für die politische Identität der ArbeiterInnen. Die dezentrale Industrialisierung – entlang den Flüssen, angetrieben von Wasserkraft statt Kohle – verlangsamte zudem die Bildung einer räumlich konzentrierten urbanen Arbeiterklasse. Insbesondere in der Textilindustrie blieben viele ArbeiterInnen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in ländlichen Gemeinschaften verankert.

Ein unehrliches Loblied

Nicht nur Konfession, Sprache und Geografie spalteten die schweizerische Arbeiterklasse, sondern seit Ende des 19. Jahrhunderts auch die Präsenz eines grossen ausländischen – hauptsächlich italienischen – Proletariats. Schliesslich misslang es der schweizerischen Arbeiterbewegung im Gegensatz etwa zu jener Schwedens, die BäuerInnen als politische Verbündete zu gewinnen. Seit dem frühen 20. Jahrhundert bilden BäuerInnen und Industrielle in der Schweiz einen soliden national-konservativen Block, der die Linke wirksam isoliert.

Was bedeuten diese Ausführungen für den Mindestlohn? Das bürgerliche Loblied auf unsere Sozialpartnerschaft ist kein ehrliches Argument gegen die Mindestlohninitiative. Solange nur gesungen statt verhandelt wird – in den Kleiderketten, Medienhäusern und Privatspitälern –, geht einer Mehrheit der Beschäftigten weiterhin jeglicher Lohnschutz ab. Und jene Unternehmen, die bereits heute verhandeln, werden sich bei einer Annahme der Mindestlohninitiative auch fortan auf GAV-Gespräche einlassen. Denn aus der Geschichte wissen wir, dass die ArbeitgeberInnen immer nur dort mit den Gewerkschaften verhandeln, wo ihnen dies angesichts der Kräfteverhältnisse als ratsam erscheint: auf dem Bau, aber nie in den Warenhäusern. Und ein gesetzlicher Mindestlohn verändert die Kräfteverhältnisse zugunsten der Arbeitnehmenden.

Daniel Oesch (39) ist Professor am Institut für Sozialwissenschaften der Universität Lausanne.