Ausnüchterungsstelle: Ein Glas zuviel lindert das Defizit

Nr. 27 –

Die Stadt Zürich will ihr provisorisches Ausnüchterungszentrum im Gesetz verankern. Soll es rentieren, braucht es aber mehr Betrunkene. Das vom linken Stadtrat entworfene Finanzierungsmodell nach Verursacherprinzip freut SVP-Hardliner.

So schnell wird man im rot-grünen Zürich ein «grob fahrlässiger Komasäufer»: mit 1,52 Promille. So viel hatte ein 19-Jähriger am Züri-Fäscht vor zwei Jahren im Blut, als er aus Jux gegen ein Polizeiauto klopfte. Weil der harmlose Streich für eine Busse natürlich nicht genügte, entschieden sich die Beamten für eine erzieherische Massnahme: eine Nacht in der 2010 eröffneten, provisorischen Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Urania-Wache. Kostenpunkt nach Verursacherprinzip: 950 Franken. Der junge Mann rekurrierte erfolgreich: Er habe weder eine Gefahr für sich noch für andere dargestellt, und er hätte mit seinen Freunden problemlos nach Hause fahren können.

Eine Erfindung der GenossInnen

Erfunden haben die Ausnüchterungsstelle die damaligen roten Stadträte Esther Maurer (Polizei) und Robert Neukomm (Gesundheit). Als Hauptklientel hatte man die Jugend im Auge, die sich im Sommer 2008 medienwirksam zu sogenannten Botellóns traf: Massenbesäufnissen. Esther Maurer war über die heutige Jugend schockiert: «Die Polizeidirektorin wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, den Anlass zu verhindern», liess sie damals über ihren Sprecher ausrichten. Dann aber müssen die lebensfeindlichen JuristInnen im Polizeidepartement gemerkt haben, dass es in einer freien Gesellschaft das gute Recht jedes Erwachsenen ist, friedlich auf einer Wiese zu sitzen und sich ordentlich zu besaufen.

Maurer und Neukomm sahen das anders. Ihre Antwort war die Ausnüchterungsstelle beziehungsweise das damit verbundene Finanzierungsmodell: Ab sofort wurden Menschen, die in der Ausnüchterung landeten, die polizeiliche Grundleistung in Rechnung gestellt – obwohl sie gegen kein Gesetz verstossen hatten. Dabei zahlen wir unter anderem genau dafür Steuern: dass die Polizei uns schützt – vor anderen und notfalls vor uns selbst. «Ein Kurzaufenthalt in der Ausnüchterungsstelle kostet 600 Franken, eine Nacht 950 Franken», schrieben die StadträtInnen, als die ZAS eröffnet wurde.

Erlaubt ist, was nicht stört

Dass heute lediglich zwei Prozent der über tausend jährlichen ZAS-KlientInnen minderjährig sind und nur fünfzig Prozent Jugendliche (wenn man den Begriff weit und bis 35 fasst), ist ein ärgerliches Detail. Weil Sprache eine Waffe ist, war die abschreckende oder aufrüttelnde Formulierung «jugendliche Komasäufer» angesichts der medialen Botellón-Hysterie eine willkommene Türöffnerin für das Beschreiten eines gesetzlichen Graubereichs: der Kostenabwälzung polizeilicher Dienstleistungen auf Private.

Kostenabwälzung auf Private für polizeiliche Grundleistung ist im Artikel 58 des Zürcher Polizeigesetzes eng gefasst: Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Grossveranstaltung enorme Zusatzkosten verursacht – die Diskussion dazu entzündete sich erstmals an der Street Parade und seither regelmässig an Fussballspielen. Einzelpersonen trifft sie nur in Ausnahmefällen: Wenn eine Person «grob fahrlässig» handle, könne ihr in gewissen Fällen ein Teil der Kosten übertragen werden. Nur was heisst das? War es jenes Berner Polizistenpaar, das 2011 von den Taliban in Afghanistan entführt worden war? «Nein», befand der Bund. Ist es dann also der Bürger, der Alkohol trinkt? Oder im Stossverkehr Fahrrad fährt? Oder der Mensch, der zu dick ist und womöglich der Krankenkasse zusätzliche Kosten verursacht? Wo verläuft die Grenze, wenn das Prinzip erst einmal geritzt ist?

Tatsache ist: Die rot-grünen Geister der Neunziger machen immer ernster mit ihrem alten Slogan, dass in Zürich bloss erlaubt ist, was nicht stört. Eine Mischung aus exzessiver staatlicher Bemutterung und marktliberalem Denken. Denn natürlich will man Kosten sparen. Und natürlich hat man für 1,1 Millionen Franken die Sicherheit dieser Polizeistation an Private ausgelagert (den Sicherheitsdienst Custodio AG). Und die medizinische «Fachbetreuung», wie sie der Stadtrat nennt, ist bei genauer Nachfrage ein Student. Ein Medizinstudent im Dienst des medizinischen Dienstleistungsunternehmens JDMT Medical Services, wo man auf Anfrage erklärt, dass der Student zwar ausgebildet werde für seine Tätigkeit, ein Profi aber in der Tat zu teuer wäre für die Betreuung der polytoxikomanen Kundschaft.

Die Rechnung geht dennoch nicht auf. Der Stadtrat hatte für den Pilotbetrieb bereits ein Defizit von 3,56 Millionen Franken veranschlagt – noch bevor eine weitere, massive finanzielle Einbusse hinzukam. Ein Kunde beklagte sich, dass ihm in der Ausnüchterungsstelle für 950 Franken relativ wenig geboten werde. (Zum Vergleich: Eine Junior Suite im «Baur au Lac» kostet exakt gleich viel, inklusive kostenlosem Alkoholkonsum, eine Nacht in der psychiatrischen Uniklinik kostet 350 Franken, eine Nacht in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies 300.) Der Statthalter beschied dem Stadtrat daraufhin, er dürfe künftig statt 950 Franken nur noch 600 Franken verlangen.

Applaus von rechts

In den nächsten Wochen nun soll der Zürcher Gemeinderat darüber befinden, ob die defizitäre Ausnüchterungsstelle, die neu Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) heissen soll, für 1,2 Millionen Franken in den Räumen der Urania-Wache «optimiert» und fest installiert werden soll. Damit die Rechnung irgendwann aufgeht, will der Stadtrat künftig, wie er in seiner Weisung vom März 2014 schreibt, neue KlientInnen gewinnen: Betrunkene aus der ganzen Region. Und «psychisch auffällige Personen», die aufgegriffen würden und deren Fürsorgerische Unterbringung abgeklärt werden müsse. Anders als bei den Betrunkenen, die von einem Medizinstudenten betreut werden, würde bei diesen jedoch ein Arzt beigezogen, so der Stadtrat. Ein Pilotversuch mit den «psychisch auffälligen Personen» scheiterte zwar im Frühjahr 2013, trotzdem will man daran festhalten.

Die rot-grünen Pläne der Kostenabwälzung auf die KlientInnen erhalten Applaus von rechts aussen: SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi («Ich trinke manchmal zu viel», «SonntagsBlick» vom 15. Juni 2014) will per Vorstoss im Parlament das Verursacherprinzip für «Komasäufer» in den nächsten zwei Jahren gesetzlich verankern lassen.

«Der Versuch der Kostenabwälzung ist ein Angriff auf das Solidaritätsprinzip», sagt demgegenüber der Stadtzürcher Politiker Luca Maggi, Vizepräsident der Schweizer Grünen. «Bortoluzzi hat es zuerst bei den Abtreibungen probiert, jetzt versucht er es hier. Es zeigt: Ausgerechnet die Linken öffnen eine gefährliche Tür.»

In Maggis Augen will die Linke den Leuten, insbesondere der Jugend, einen Denkzettel verpassen, sie gar in gewissem Sinne erziehen: «Aber das ist definitiv nicht Aufgabe der Polizei. Ihre Dienstleistung ist Staatsaufgabe, inklusive der Kosten.» Doch sobald in Zürich etwas unter dem Deckmantel der Prävention verkauft werde, werde die Linke unkritisch, sagt Maggi. «Fehlende gesetzliche Grundlage? Egal. Diese Ungenauigkeit könnte man sich bei Flüchtlingen nie erlauben. Das hier nennt man ‹Komatrinker› und ‹Wohlstandsverwahrlosung›. Bei solchen Schlagwörtern kann man nicht verlieren. Fast scheint man stolz, auch mal repressiv sein zu dürfen. Dabei sind die Mechanismen links wie rechts dieselben: Man sucht sich eine Gruppe, die keine Lobby hat, und testet, wie weit man Gesetze ausreizen kann.»

Obergericht bleibt nüchtern

Manchmal wehrt sich trotz fehlender Lobby dennoch jemand. Zum Beispiel ein junger Mann, der an einem Augustmorgen 2013 von Bahnpolizisten in Handschellen gelegt wurde. Sie übergaben den Mann der Polizei. Er habe sich im Bahnhof aggressiv verhalten. Es gab einen Alkoholtest, der ergab einen Wert von 1,5 Promille – weit weg von Koma und grober Fahrlässigkeit. Trotzdem wurde der Mann in die Ausnüchterungszelle gesteckt und sollte dafür 600 Franken bezahlen. Er rekurrierte. Und blitzte vor Bezirksgericht ab. Er zog den Fall weiter. Das Obergericht gab ihm im April 2014 recht: Es gehe aus den Unterlagen nicht hervor, warum der Mann überhaupt festgenommen worden sei. Oder dass er eine Gefährdung für sich oder andere dargestellt hätte. In seinem Beschluss, in dem es dem Mann eine Entschädigung zusprach, schreibt das Obergericht: «Eine Alkoholisierung allein stellt keinen Grund für einen polizeilichen Gewahrsam dar.»

Der Fall liegt jetzt wieder beim Bezirksgericht. Und mit ihm hoffentlich bald viele.

«Kein Kommentar»

Für die Überführung neuer möglicher KlientInnen, nämlich Betrunkene aus der Region Zürich, hat die Stadt mit der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien Verträge abgeschlossen: Das kostet die Kantonspolizei pro Fall 325, die jeweiligen Gemeindepolizeien 475 Franken. Angesichts der Tatsache, dass eine Betreuung die Stadt laut Weisung des Stadtrats 1200 Franken kostet, kann man sich fragen: Wie soll das finanziell funktionieren? Müssen die StädterInnen die Differenz ausgleichen, die bei jedem besoffenen Goldküstenkid anfällt?

Und wie verträgt sich diese Rechnung mit dem Ziel der Stadt, für 2017 eine Null im Budget anzupeilen? Ist diese Ausnüchterungsstelle, der es an Auslastung mangelt, derart dringend? «Kein Kommentar», heisst es von Reto Casanova, dem Sprecher des Polizeidepartements. Die Fragen, die die WOZ dazu stellte, seien bereits in der zuständigen Kommission gestellt und beantwortet worden – «wir werden deshalb auf die Beantwortung Ihrer Fragen verzichten, bis das Geschäft in der Kommission abschliessend behandelt ist».

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Richtigstellung

In der gedruckten Fassung dieses Artikels hiess es, der jetzige Zürcher Polizeichef Daniel Blumer sei «besoffen Motorrad» gefahren. Diese Behauptung ist falsch. Daniel Blumer ist im April 2013 wegen Rechtsüberholens und Fahrens mit ungenügendem Abstand auf der Autobahn schuldig gesprochen worden. Wir entschuldigen uns für den Fehler.