Kommentar: Pauschalbesteuerung für Gotteslohn

Nr. 44 –

Das Sinnbild der drei Affen, die nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, passt gut zur Pauschalbesteuerung reicher AusländerInnen. Es passt auch zu Peter Pühringer in Vitznau. Die WOZ hatte berichtet, wie sich Pühringer als Dorfkönig betätigt und dabei von der Pauschalbesteuerung profitiert (vgl. WOZ Nr. 34/2014 ).

Die Luzerner Behörden wollen bis heute nicht bestätigen, dass Millionär Pühringer solche Privilegien geniesst – wegen des Steuergeheimnisses. Für diese Geheimniskrämerei gebe es gute Gründe, sagt jetzt David Roth, Vizepräsident der SP Schweiz und Luzerner Kantonsrat. «Ich habe grosse Zweifel, dass die Pauschalbesteuerung von Peter Pühringer legal ist.» Denn pauschal Besteuerte dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Pühringer ist jedoch Investor und Vermögensverwalter; in zwei seiner Firmen ist er auch Verwaltungsratspräsident.

«Wer als Verwaltungsratspräsident tätig ist, darf nicht pauschal besteuert werden», sagt David Roth und verweist auf die Bestimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern Luzern, widerspricht: «Verwaltungsratsmandate in eigenen Gesellschaften ohne Bezug von Honoraren stehen der Pauschalbesteuerung eines Ausländers nicht entgegen.» Arbeitet Peter Pühringer also für Gotteslohn? «Das dürfen wir aufgrund des Steuergeheimnisses nicht sagen», so Furrer.

«Es ist eine ohnmächtige Situation», sagt David Roth, «es gibt keine Kontrolle und keine Möglichkeiten, solche Steuerdeals anzufechten.» In andern Kantonen funktioniert das ähnlich. In Zug wird der Russe Viktor Vekselberg pauschal besteuert, obschon er grosse Firmen dirigiert. In Bern wird dem Briten Bernie Ecclestone eine Gerichtsbusse von 95 Millionen Franken von den Steuern abgezogen – der Kanton verliert Millionen.

«Viele Kantone drücken beide Augen zu», sagt David Roth. Zurzeit lanciert die SP in mehreren Kantonen parlamentarische Vorstösse für eine unabhängige Überprüfung. Wirkungsvoller wäre ein Ja zur Abschaffung der Pauschalsteuern am 30. November.