Standpunkt von Leena Schmitter und Thomas Leuner: Für einen Kulturwandel bei der Polizei

Nr. 18 –

Kann es unter linker politischer Führung auch eine grundrechtlich-demokratisch ausgerichtete Polizei geben? Wie lässt sich die Polizei reformieren? Vorschläge für ein anderes Korps.

Seit bald zwei Jahren steht mit Richard Wolff ein Stadtrat der Alternativen Liste der Zürcher Polizei vor. Scharfe Polizeikontrollen gegen MigrantInnen oder auch das harsche Vorgehen gegen Fussballfans Ende Februar, als rund 800 Fans des FC Zürich eingekesselt wurden, haben in der Linken die Debatte neu entflammt: Gibt es eine linke Polizei? Oder ist das ein Widerspruch in sich?

Leena Schmitter.

Unter anderen politischen Vorzeichen haben auch in Bern verschiedene Vorfälle Anlass zu dieser Diskussion gegeben. Unter dem CVP-Sicherheitsdirektor Reto Nause richtete die Polizei nach Ausschreitungen an der Tanzdemo «Tanz dich frei» im Jahr 2013 einen Appell an die Öffentlichkeit, private Videos und Fotos den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Vergangenen Herbst endete ein friedlicher Protest gegen die sexistische Kommerzshow der Miss-Schweiz-Wahlen mit polizeilichen Nackt- und Intimkontrollen sowie der fragwürdigen Entnahme von DNA-Proben.

Thomas Leuner.

Diese Vorkommnisse sind nur nachvollziehbar, wenn man sich klarmacht, dass sich die aktuelle Schweizer Sicherheitspolitik von einer Disziplinar- hin zu einer Überwachungsgesellschaft verändert. «Sicherheit» wird in der politischen Debatte instrumentalisiert und als eigenes Gut festgeschrieben. Sauberkeit mutiert zum Synonym für Sicherheit, empfundene Belästigungen werden zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung. Was kann dieser Entwicklung entgegengestellt werden?

Die Wohnbevölkerung widerspiegeln

Aus politischer und juristischer Perspektive ist ein grundsätzlicher Kulturwandel der Polizeipolitik erforderlich. Ein Ansatzpunkt dafür ist schon bei der Zusammensetzung des Polizeikorps zu suchen. Das Korps sollte die schweizerische Wohnbevölkerung widerspiegeln: Geschlechterrepräsentation bis hinein in die Führungsebene, das gezielte Anwerben von Migranten und Secondas sowie im Einsatzgebiet verankerte BeamtInnen. Natürlich führen diese Ansätze nicht zu schnellen Resultaten, doch allein diese Vorgaben bergen genügend Sprengkraft, um verkrustete Strukturen aufzubrechen.

Drei weitere Eckpunkte könnten Grundlage für weiterführende Diskussionen sein.

1. Kontrolle: Das Gewaltmonopol macht es nötig, dass die Arbeit der Polizei einer intensiveren Kontrolle unterliegt als anderes Verwaltungshandeln. Es gilt nicht nur Missbrauch zu verhindern, sondern auch Transparenz im polizeilichen Handeln herzustellen. Als Kontrollorgane bieten sich folgende Institutionen an:

a) Eine Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft, die sich ausschliesslich um polizeiliche Strafdelikte kümmert.

b) Eine unabhängige, ausserparlamentarische Polizeiaufsichtskommission, die Akteneinsicht in sämtliche polizeilichen Vorgänge nehmen kann. Vorbild wäre die Struktur der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus oder die Kommission für Frauenfragen.

c) Eine Ombudsstelle, die als niederschwellige Schlichtungsstelle zwischen BürgerInnen und Polizei vermittelt und aussöhnt. Sie hat das Mandat, in Konfliktfällen vermittelnd einzugreifen.

d) Als niederschwelliges Kontrollinstrument wäre darüber hinaus ein Online-Feedback-Tool denkbar: eine Plattform, auf der BürgerInnen Polizeieinsätze bewerten können.

2. Deeskalation: Unter den Stichworten «Deeskalation» und «ziviles Downsizing» wäre die Einrichtung einer Fachstelle denkbar. Diese wäre zuständig für die Gestaltung, Unterstützung und Koordination einer nicht diskriminierenden, verhältnismässigen Polizeipraxis. Konkret würden polizeiinterne, aber selbstständige Teams von Juristinnen, Sozialarbeitern, Psychologinnen als DozentInnen in der Polizeischule arbeiten und im Alltag die notwendigen Schulungen in Konfliktmanagement und Deeskalationsstrategie durchführen.

3. Gesetzesrevision: Dringend wäre eine auch vom Bundesgericht geforderte Revision der Ausführungsvorschriften des Polizeigesetzes, damit legales Polizeihandeln klar von illegalem unterschieden werden kann und betroffene BürgerInnen dies gerichtlich überprüfen können. Das würde bedeuten: Einsätze bei wiederkehrenden Anlässen (Fanmärsche, Demonstrationen et cetera) sind mit konkreten, öffentlich einsehbaren Ausführungs- und Dienstvorschriften zu erfassen, die Personenkontrollen, Festnahmen oder Wegweisungen detailliert regeln.

Militärische Tradition aufbrechen

Es reicht natürlich nicht, neue Institutionen in der Verwaltung zu installieren. Entscheidend ist ein Kulturwandel in der Polizeiarbeit. Dazu gehört auch die Änderung des polizeilichen Selbstverständnisses – weg von einer militärischen Tradition hin zu einem demokratisch-kooperativen Grundverständnis: nicht kommandieren und gehorchen, sondern Teamarbeit, Kooperation und Nähe zur Bevölkerung sowie Sensibilisierung für diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling. Als Mittel bietet sich ein von der politischen Führung auszuarbeitender Aktionsplan an, der für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren nicht nur Visionen, sondern konkrete Umsetzungsschritte für die Weiterentwicklung der polizeilichen Arbeit enthält.

Totale Sicherheit kann es nicht geben. Aber ein zunehmend verschärfter Sicherheitsapparat fördert subjektive Sicherheits- und Unsicherheitsfantasien, die gezielt für politische Stimmungsmache missbraucht werden, um von alltäglichen gesellschaftlichen Ungleichheiten abzulenken. Aber menschliche Sicherheit in der Gesellschaft umfasst nicht nur polizeiliches Handeln, sondern in gleichem Mass auch Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit.

* Leena Schmitter ist promovierte Historikerin und Stadträtin sowie Kofraktionspräsidentin Grünes Bündnis / Junge Alternative in Bern.
** Thomas Leuner ist Rechtsanwalt in Zürich und Mitglied des Vorstands der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich.