Asylgesetz: Asylquickie im Ständerat

Nr. 25 –

Beschleunigung – das ist nicht nur das Zauberwort der Asylpolitik. Schnell ging es am Montag auch im Ständerat. Die Damen und Herren der kleinen Kammer brauchten nur gerade vier Stunden, um die Rechtsgrundlagen für die «Neustrukturierung des Asylbereichs» durchzuhecheln.

Das technokratische Grossprojekt, über das sich Bund und Kantone im Grundsatz einig sind, wird die Asylsuchenden noch mehr als bisher der Macht der Verwaltung ausliefern: Die Mehrzahl der Verfahren soll künftig in grossen Bundeszentren abschliessend bearbeitet werden. Die Präsenz sämtlicher «Akteure des Verfahrens» – von den SachbearbeiterInnen des Staatssekretariats für Migration (SEM) über die künftig kostenlose Rechtsvertretung bis hin zu den Flüchtlingen selbst – ermögliche eine «effektive Beschleunigung». Von der Gesuchstellung bis zum allfälligen «Vollzug der Wegweisung» sollen höchstens 140 Tage vergehen.

Das geht nur bei einem gedrängten Zeitplan und mit verkürzten Fristen: Acht Tage sollen im «beschleunigten Verfahren» ausreichen – von der Anhörung über die Fluchtgründe bis zum fertigen erstinstanzlichen Bescheid des SEM. Die Rekursfrist in diesen Fällen wird von dreissig auf sieben Tage zusammengestrichen, und das Bundesverwaltungsgericht hätte künftig auch nur noch zwanzig Tage, um zu urteilen.

Hätte der Ständerat seine Arbeit ernst genommen, wäre er am Montag gar nicht auf das Projekt eingetreten. Denn der im Januar 2014 in Zürich begonnene Test für das Schnellverfahren wird noch bis September dauern; die Schlussberichte der Evaluation werden erst Anfang 2016 vorliegen. Die Zwischenberichte äussern sich zwar grundsätzlich positiv. Im Rapport des Kompetenzzentrums für Menschenrechte hätten die StänderätInnen jedoch lesen können, dass die Bearbeitungsfristen für die von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe betriebene Rechtsvertretung viel zu kurz sind und erfahrene JuristInnen gekündigt haben.

Die SVP scheiterte zwar mit ihrem Antrag, die kostenlose Rechtsvertretung gleich ganz zu streichen, konnte aber durchsetzen, dass die in Sonderzentren untergebrachten «Renitenten» einem Rayonverbot unterworfen werden. Der Antrag des Waadtländer Grünen Luc Recordon, das 2012 abgeschaffte Botschaftsasyl wieder einzuführen, blieb chancenlos. So viel Milde darf nicht sein.