Steuerparadies Nidwalden: Die Behörden schauen weg

Nr. 39 –

Die Pauschalbesteuerung von reichen AusländerInnen bleibt eine Blackbox. Das zeigt exemplarisch das Beispiel eines reichen Russen im Kanton Nidwalden.

Aufs Klingelzeichen reagiert niemand – weil niemand hier wohnt? In diesem Haus in Stansstad hat Dmitry B. eine Fünfzimmerfamilienwohnung angemietet.

Die Nidwaldner Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (CVP) ist nicht erfreut, dass die WOZ über den Fall eines Pauschalbesteuerten im Kanton Nidwalden recherchiert: «Es ist nicht richtig, wenn man einen einzelnen Steuerzahler herauspickt und mit dem Finger auf ihn zeigt», sagt sie in ihrem Büro im Polizeigebäude in Stans. «Damit setzt man falsche Signale über Nidwalden. Das schürt nur das Misstrauen der Bevölkerung und stört den sozialen Frieden in unserem Kanton.»

Beim Herausgepickten handelt sich um den pauschalbesteuerten Russen Dmitry B. Mit seinem Fall haben sich bereits die Nidwaldner Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht beschäftigt. 2014 berichteten die NZZ und die SRF-Sendung «Rundschau» über ihn. Der Vorwurf: Dmitry B. habe sich in Nidwalden eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen. Das ist jedoch nur eine Seite der Geschichte. Auf der anderen Seite stehen die Nidwaldner Behörden, die im vorliegenden Fall nichts sehen und nichts hören wollen. Ihr einziges Interesse ist offensichtlich die Pauschalbesteuerung beziehungsweise das Geld, das sie von einem reichen Ausländer bekommen.

Als Dmitry B. im Jahr 2008 in Nidwalden an die Türen klopft, klingt alles wunderbar: Ein Schweizer Geschäftsmann hat ihm die Kontakte in den Kanton vermittelt. Der heute 57 Jahre alte Russe aus St. Petersburg, der in der russischen Armee diente und später als Immobilienunternehmer Millionen anhäufte, will in der Schweiz ein neues Geschäftsfeld aufbauen.

Grosse Show, grosse Pläne

Fürs erste Meeting mit den Behörden scheut Dmitry B. keinen Aufwand. Das sagt eine Person, die an diesem Treffen dabei war, aber anonym bleiben möchte. Der Immobilienunternehmer fliegt mit dem Privatjet nach Kloten, steigt dort in einen Helikopter um, der ihn nach Buochs NW bringt, und fährt dann mit einer Stretchlimousine – inklusive Chauffeur in Dienstuniform – zum Rathaus in Stans. Dort warten die VertreterInnen der Amtsstellen Wirtschaftsförderung, Migration und Steuern sowie der damalige Volkswirtschaftsdirektor Gerhard Odermatt (FDP), der bis Sommer 2014 im Amt war.

Nach diesem Treffen werden die Bemessungsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung verhandelt. In Entwürfen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die der WOZ vorliegen, ist die Rede von 700 000 Franken Einkommen und 14 Millionen Franken Vermögen. Man beschliesst, das sogenannte Ruling voranzutreiben. Dmitry B. bekräftigt in einem Brief an Volkswirtschaftsdirektor Odermatt nochmals seine Absichten: Er werde in Nidwalden zwei Firmen gründen, mit denen er Immobilienprojekte in St. Petersburg vorantreiben werde. Er wolle dort eine Wohnanlage für 150 000 Menschen bauen. Profitieren könnten dabei auch Schweizer Firmen wie der Liftbauer Schindler, die Glasproduzentin Interpane und die Logistikfirma Kühne + Nagel. Ausserdem werde er in Nidwalden fünf Arbeitsplätze für Hochqualifizierte schaffen.

Vor allem aber verspricht Dmitry B. im Brief, der der WOZ vorliegt, er werde seinen Lebensmittelpunkt nach Nidwalden verlegen: «Mein Umzug in die Schweiz erfolgt in der Absicht der Dauerhaftigkeit, auch langfristig plane ich nicht, nach St. Petersburg zurückzukehren.»

Ende September 2008 ist alles parat. Dmitry B. zahlt 340 000 Franken Pauschalsteuern, er erhält eine Jahresaufenthaltsbewilligung und seine Firmen einen Sondersteuerstatus. Man erwarte, so schreibt Regierungsrat Gerhard Odermatt später in einem Brief an das Staatssekretariat für Migration (SEM), «für die nächsten Jahre einen wesentlichen fiskalischen Ertrag». Dmitry B. mietet in Stansstad eine Fünfzimmerfamilienwohnung mit Cheminée und Aussicht auf den Vierwaldstättersee.

Für Dmitry B. läuft es aber nicht wie geplant. Wegen der Finanz- und Immobilienkrise von 2008 stocken in Russland die Geschäfte, und am neuen Wohnsitz in Nidwalden gibt es Ärger. Dmitry B. verkracht sich mit dem Schweizer Geschäftsmann, der ihm zuvor die Türen geöffnet hatte. In der Folge zeigt der Schweizer 2010 den Russen an: Er verstosse gegen das Ausländergesetz, denn anders als versprochen und entgegen den Weisungen des SEM habe er seinen Wohnsitz nicht nach Nidwalden verlegt. Dmitry B. habe, so der Vorwurf, die Nidwaldner Behörden getäuscht und eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen.

Kantonsgericht rügt Behörden

Die Staatsanwaltschaft Nidwalden ermittelt und erlässt 2012 einen Strafbefehl. Sie schreibt, Dmitry B. habe immer wieder seinen Wohnsitz in Stansstad als Lebensmittelpunkt angegeben, er sei dort aber bei allen polizeilichen Kontrollen nie angetroffen worden. «Er täuschte so die Behörde und erschlich sich (…) die Aufenthaltsbewilligung und deren Verlängerungen.»

Dmitry B. lässt das nicht auf sich sitzen und zieht den Fall vors Kantonsgericht. Dieses kommt Ende 2013 zu einem ganz anderen Entscheid. Es spricht Dmitry B. vom Vorwurf der Täuschung frei. Das Kantonsgericht argumentiert, das Amt für Migration Nidwalden als zuständige Behörde habe weder Nachfragen noch Kontrollen gemacht, und auch die Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung seien blosse Formsache gewesen. «Die Behörde kümmerte sich nicht darum, die effektive Sachlage zu klären.» Sie habe sich vor allem für die beträchtlichen Steuereinnahmen interessiert.

«Dieses Urteil hat mich gewurmt», sagt der zuständige Nidwaldner Staatsanwalt Erich Kuhn. «Wir gingen selbstverständlich davon aus, dass eine Täuschung vorlag. Dass dem nicht so ist, wussten wir nicht.» Mit anderen Worten: Die Staatsanwaltschaft wusste nicht, dass die Migrationsbehörde ihren Job nicht machte. Die Staatsanwaltschaft sass buchstäblich mit abgesägten Hosen da und hatte keine «Munition» mehr, um das Verfahren weiterzuziehen.

Und die Behörden? «Uns ist das Urteil des Kantonsgerichts bekannt, und wir haben daraus intern die Konsequenzen gezogen», sagt Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi, die seit dem letzten Sommer im Amt ist. Näheres will sie dazu nicht sagen.

Die Behörden schweigen bis heute eisern. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes könne man über Dmitry B. und seine Aufenthaltsbewilligung keine Auskunft geben, sagen die Behörden in Nidwalden, und auch das SEM in Bern will nichts sagen.

Der Anwalt von Dmitry B., Patrick O’Neill von der Anwaltskanzlei Lanter Rechtsanwälte in Zürich, antwortet auf die Interviewanfrage: «Herr B. und ich stehen für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.»

Die «effektive Sachlage» bleibt also auch zwei Jahre nach dem Urteil des Kantonsgerichts ungeklärt.

In Dmitry B.s Wohnung an der Uferpromenade von Stansstad sind Klingel und Briefkasten weiterhin mit seinem Namen sowie dem Namen einer seiner Firmen, der Rubukon Holding AG, beschriftet. Aufs Klingelzeichen reagiert niemand, die Wohnung wirkt unbewohnt.

Ein Nachbar sagt, die Wohnung werde selten benutzt. Hie und da kämen kleine Gruppen von RussInnen, die höchstens eine Woche blieben. Ob Wohnungsinhaber Dmitry B. jeweils mit dabei sei, wisse er nicht, er kenne ihn nicht, und er wisse auch nicht, wie er aussehe. Ein anderer Nachbar sagt genervt, dauernd werde er nach Dmitry B. gefragt, auch die Polizei frage nach ihm, doch er wisse nichts.

Die Kantonspolizei Nidwalden kann das nicht bestätigen. Kommandant Jürg Wobmann sagt: «Wir haben keinen konkreten Auftrag, den Aufenthaltsstatus dieser Person zu überprüfen.»

Und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi betont, der Aufenthaltsstatus von Dmitry B. entspreche den gesetzlichen Normen. «Wir erfüllen die gesetzlichen Auflagen.» Das ist zwar keine offizielle, jedoch eine indirekte Bestätigung, dass Dmitry B. weiterhin pauschalbesteuert im Kanton Nidwalden angemeldet ist.

Der Willkommensfilz

Leo Amstutz, Kantonsparlamentarier und Präsident der Grünen Nidwalden, hat eine Erklärung für das Verhalten der Behörden: «Wenn das Finanzsystem eines so kleinen Kantons wie Nidwalden auf der Tiefsteuerstrategie basiert, wird alles dieser Doktrin untergeordnet. Das geht in Fleisch und Blut über, da braucht es keine Anweisungen, da weiss jeder, was er zu tun hat.» Wenn Nidwalden die reichen AusländerInnen nicht an Bord hole, höre er immer wieder von bürgerlicher Seite, würden es andere tun.

Nun sollen die Steuerprivilegien für reiche AusländerInnen auf die politische Agenda kommen. Die Grünen Nidwalden planen einen Vorstoss im Landrat (Kantonsrat). Amstutz: «Wir wollen grundsätzlich wissen, wie unsere Behörden das Regime der Pauschalbesteuerung handhaben und wie gründlich sie dabei arbeiten.»

Während die Kantone Zug und Schwyz längst als Steuerparadiese verschrien sind, steht Nidwalden viel weniger im Fokus. Dabei ist der Kanton ein grosser Mitspieler im Wettbewerb um die tiefsten Steuern. Bei den Unternehmenssteuern steht der Kanton nach Luzern auf Platz zwei, und bei den Individualsteuern liegt er nach Zug und Obwalden auf Platz drei. Im Kanton leben insgesamt 84 Pauschalbesteuerte, die einen Steuerertrag von 8,2 Millionen Franken einbringen. Nur im Wallis und im Tessin ist der prozentuale Anteil von Pauschalbesteuerten gemessen an der EinwohnerInnenzahl höher.

«Nidwalden hat eine lange Tradition des extremen Steuerdumpings», sagt Niklaus Scherr, Zürcher AL-Politiker und Vater der letzten Herbst abgelehnten Bundesinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Dabei spiele die jahrzehntelange Übermacht der CVP und neuerdings der SVP eine wichtige Rolle: «Über die Jahre hat sich dort eine Art Willkommensfilz entwickelt, dem sich keine Opposition entgegenstellt», sagt Scherr. Insofern sei der Russe Dmitry B. kein «Ausreisser», sondern Teil eines gewollten Systems, «das an Begünstigung und Vetternwirtschaft grenzt».

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