Präventivhaft für TerroristInnen: Die Mär von der Gesetzeslücke

Nr. 38 –

In der Diskussion um den aus der Haft entlassenen IS-Unterstützer Wesam A. scheinen härtere Strafen und Gesetze das Patentrezept zu sein. Kritische JuristInnen sehen den Rechtsstaat in Gefahr.

Es sind viele Ideen, doch der Konsens scheint klar: Es muss etwas getan werden mit verurteilten TerroristInnen, die nach ihrer Haftstrafe wieder freikommen, aber immer noch als gefährlich gelten. Die Ideen reichen von Präventivhaft über völkerrechtswidrige Ausschaffungen in Kriegsgebiete (TerroristInnen sind in dieser Logik stets AusländerInnen) und längere Haftstrafen bis hin zur unbefristeten Verwahrung.

Auslöser für die Diskussion war die Freilassung von Wesam A. vorletzte Woche. Dieser gilt als Mitglied der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle, die einen Bombenanschlag in der Schweiz geplant haben soll. Nachweisen konnte dies die Bundesanwaltschaft jedoch nicht. Wesam A. wurde schliesslich verurteilt, weil er ein Facebook-Konto für eine Drittperson eingerichtet hatte, auf dem IS-Propaganda verbreitet wurde, sowie für die Beihilfe zur illegalen Einreise, die jedoch in keinem terroristischen Zusammenhang stand. Drei Jahre und sechs Monate Haft erhielt er dafür. Wie üblich wurde ihm die Zeit, die er bis zur Verurteilung in U-Haft verbracht hatte, angerechnet. Diesen Juli hatte er zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen. Wegen guter Führung wurde er aus dem Strafvollzug entlassen – doch frei kam er nicht. Gerade noch rechtzeitig verfügte das Bundesamt für Polizeiwesen (Fedpol) die Ausweisung von Wesam A., der in der Folge in Auschaffungshaft kam. Das Aargauer Verwaltungsgericht bestätigte die Haft.

Drohende Gesinnungsjustiz

Anfang September setzte das Bundesgericht Wesam A. jedoch auf freien Fuss. Erstens kann der Iraker, selbst wenn er sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirkt hat, wohl kaum zurückgeschafft werden, da er im Irak an Leib und Leben bedroht ist. Zudem sieht das Bundesgericht keine Anzeichen, dass Wesam A. sich einer Ausschaffung entziehen würde. Also kam der Familienvater aus Baden frei und steht nun laut Aargauer Kantonspolizei in ständigem Kontakt mit den Behörden.

Wesam A. wird kein Einzelfall bleiben. Die Bundesanwaltschaft führt zurzeit an die siebzig Verfahren wegen «propagandistischer Unterstützung dschihadistischer Organisationen». «Je mehr Leute aus dem terroristischen Milieu verurteilt werden, desto mehr kommen irgendwann wieder frei – auch wenn sie nach wie vor gefährlich sind», so Benjamin F. Brägger, Strafvollzugsexperte und Sekretär der Strafrechtskommission der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Brägger sieht hier klar eine Gesetzeslücke. «Das Strafrecht bringt zwar Vergeltung und im besten Falle Sühne, aber keine Sicherheit.» Zur Schliessung dieser Lücke schlägt Brägger eine Art Präventivhaft vor, die es erlaubt, TäterInnen auch nach Verbüssung ihrer Strafe weiter festzuhalten. Seine Idee wurde unlängst auch von mehreren PolitikerInnen von der SVP bis hin zur SP aufgegriffen. Die KKJPD hat ihrerseits einen Entwurf für einen Terrorartikel im Strafgesetzbuch beim Justizdepartement (EJPD) eingereicht. Darin sind zum Beispiel für «bestimmenden Einfluss in einer terroristischen Organisation» Haftstrafen von bis zu zwanzig Jahren vorgesehen. Die zugrunde liegende Logik all dieser Vorschläge: Sicherheit der Bevölkerung geht den Grundrechten von ExtremistInnen klar vor, auch wenn der Rechtsstaat dabei flöten geht.

KritikerInnen der Verschärfungsrhetorik kamen bisher kaum zu Wort. Sie sehen eine ganz andere Gefahr: «Es sind brandgefährliche Vorschläge. Damit wird hergestellt, was Terroristen erreichen wollen: die Zerstörung der Grundregeln des Zusammenlebens in einem demokratischen Rechtsstaat», sagt etwa Nadja Capus, Strafrechtsprofessorin an der Uni Neuenburg. Der Freiheitsentzug sei eine einschneidende Massnahme, die rechtsstaatlichen Grundprinzipien immer genügen sollte: «Dazu gehört auch, dass ein Mensch nicht wegen seiner Einstellung, sondern nur wegen seiner Handlungen eingesperrt werden darf.»

Die Schweizer Polizisten und Strafverfolgerinnen müssen jedoch auch heute keinesfalls warten, bis ein Terrorakt oder eine andere Gewalttat passiert. Gemäss Strafgesetzbuch sind bereits Vorbereitungshandlungen, wie zum Beispiel technische oder organisatorische Vorkehrungen, strafbar. Selbst Gehilfenschaft und Anstiftung zu solchen Vorbereitungshandlungen sind strafbar. «Natürlich sind es schwierige Ermittlungen. Ich sehe aber keine Lücke im Strafrecht», sagt Capus deutlich. «Denn bereits heute haben Strafverfolgungsbehörden ein Instrumentarium in der Hand, Personen bereits vor der Begehung von Straftaten, in der Vorbereitungsphase, festzunehmen. Wer darüber hinausgehen will, plädiert für eine Gesinnungsjustiz.» Nicht mehr die eigentliche Straftat, sondern die Einstellung einer Person reicht so schon für eine Internierung. Die fortschreitende Vorverlagerung der Strafbarkeit macht also immer mehr Menschen zu Straffälligen. Ob sie auch zu mehr Sicherheit führt, ist eine andere Frage.

Auch für Jonas Weber, Strafrechtler an der Uni Bern, gehen die Vorschläge viel zu weit: «Das Einrichten eines Facebook-Kontos ist keine Verwahrungsstraftat. Und die diskutierte Präventivhaft führt wohl einerseits erst recht zu Verbitterung und Radikalisierung und birgt andererseits ein riesiges Willkürpotenzial.»

Widersprüchliche Gefährlichkeit

Wie heikel und schwierig die Einschätzung der Gefährlichkeit eines Menschen ist, zeigt sich auch am Beispiel von Wesam A. Das Fedpol hat in seinem Fall zum ersten Mal überhaupt eine Ausweisung verfügt. Es kann dies nur, wenn es nach Rücksprache mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zum Schluss kommt, die betreffende Person gefährde die innere Sicherheit. NDB und Fedpol halten Wesam A. also für gefährlich. Anders als das Bundesstrafgericht: Dieses gab Wesam A.s Antrag auf vorzeitige Entlassung statt. Nicht nur wegen guter Führung, sondern auch weil das Gericht Wesam A. «keine ungünstige Legalprognose» stellt und die Rückfallgefahr von Wesam A. als gering einschätzt.

Wie kommt es, dass ein und derselbe Mann vom Bundesstrafgericht als ungefährlich, vom Fedpol hingegen als hochgefährlich eingestuft wurde? «Das würde ich auch gerne wissen», sagt Wesam A.s Strafverteidiger Philipp Kunz. «Wahrscheinlich hat der NDB hochgeheime Informationen, von denen wir nichts wissen und von denen er uns aber auch nichts erzählen will.»

Es stellt sich also die Frage, wer die Gefährlichkeit und Einstellung mutmasslicher TerroristInnen überhaupt überprüfen soll. Nadja Capus: «Wie viele Menschen wären denn einzusperren, um wirklich einen Schutz herzustellen? Und welche Menschen? Wer prüft ihre Einstellung? Vertreter der KKJPD? Psychiater? Islamwissenschaftler? Ehemalige IS-Anhänger? Und wie? Foltern wir dann ein wenig, wenn jemand zu wenig preisgeben will in Haft?»