Indigene Justiz in Guatemala: Vom Recht auf das eigene Recht

Nr. 23 –

Die Mayavölker wollen ihre traditionelle Art der Rechtsprechung in der Verfassung verankert wissen. Die Elite des Landes läuft dagegen mit Schmutzpropaganda Sturm.

Weil das Gerücht umging, im Naturschutzgebiet des kommunalen Waldes der 48 Mayadörfer von Totonicapán im Westen von Guatemala seien Bagger und anderes schweres Gerät gesehen worden, machte sich der Umweltausschuss der Streugemeinde, unterstützt von Beamten der Polizei, auf Erkundungstour. «Plötzlich hörten wir Schüsse», erzählt Andrea Ixchíu, die Vorsitzende des Ausschusses. «Wir rannten in die Richtung, aus der sie kamen, und stiessen auf zwei weisse Männer mit Flinten und einem Geländewagen.» Sie hätten die beiden umzingelt, und die hätten in gebrochenem Spanisch gestammelt: «Bitte, bitte, nicht lynchen.» Ixchíu musste lachen. Die Maya waren an ihrer Tracht leicht als solche erkennbar. In städtischen weissen Gegenden stehen sie im Ruf, auf frischer Tat ertappte DiebInnen sofort zu lynchen, und tatsächlich gibt es in kaum einem anderen lateinamerikanischen Land mehr Fälle von Lynchjustiz.

Jagen ist in diesem Wald verboten, für Ausländer zumal. Die brauchen eine Sondergenehmigung und dürfen nur in Begleitung eines registrierten guatemaltekischen Jägers auf die Pirsch. Die beiden Ertappten – ein Deutscher, der für eine Entwicklungsagentur arbeitete, und ein italienischer Rechtsanwalt – hatten nicht einmal einen Waffenschein. In ihrem Wagen fand die Polizei zwei Fasane, die in dieser Gegend vom Aussterben bedroht sind und unter strengem Schutz stehen. Die Polizisten zählten den beiden Wilderern auf, was sie erwartete: Jagen ohne Erlaubnis und ohne Waffenschein und dazu in einem Naturschutzgebiet, das Töten von unter Schutz stehenden Tieren – da kämen leicht fünf bis acht Jahre Haft zusammen. «Einer der beiden fing an zu weinen», erzählt Ixchíu.

Sie stellte die beiden Ausländer vor die Wahl: Entweder die Polizei nehme sie mit und übergebe sie einem Richter – oder sie würden der Mayajustiz unterstellt. Nach kurzer Beratung hätten sich die beiden für die Mayajustiz entschieden. Sie wurden nach Totonicapán gebracht. Dort rief man ein Tribunal aus von der Bevölkerung anerkannten MayavertreterInnen zusammen.

Mayajustiz gibt es seit Tausenden von Jahren. Als die Spanier Mittelamerika eroberten, akzeptierten sie dieses auf lokalen oralen Traditionen aufgebaute System. Nach der Unabhängigkeit aber erschien dieses Recht den Regierungen der Weissen und Mestizen als rückständig und wurde verboten. Trotzdem wurde es weiterhin praktiziert. Im überwiegend von Maya bewohnten Hinterland von Guatemala – die Indígenas stellen rund die Hälfte der sechzehn Millionen Menschen zählenden Bevölkerung – ist der Staat faktisch nicht präsent. Die Maya wählen ihre Verwaltungen selbst und folgen nach wie vor ihren hergebrachten Sitten und Gebräuchen. Jetzt haben ihre VertreterInnen dem Parlament den Entwurf für eine Verfassungsreform vorgelegt, nach dem das Recht der Maya als gleichberechtigt zum aus Europa importierten «weissen» Recht anerkannt werden soll (vgl. «Entsprechend eigener Sitten» im Anschluss an diesen Text).

Mayajustiz nur für Maya

«Ein Fall wie der des Deutschen und des Italieners ist in unserem Entwurf nicht vorgesehen», sagt Pedro Ixchíu. Er ist der Vater von Andrea, war viele Jahre gewählter Mayabürgermeister der 48 Dörfer von Totonicapán und als solcher Vorsitzender von unzähligen Verfahren nach Mayarecht. Er hat aber auch an der staatlichen Universität von Guatemala-Stadt Jura studiert und praktiziert als Anwalt nach staatlichen Gesetzen. Er kennt beide Rechtssysteme. Mayajustiz, erklärt er, solle nur auf Delikte angewandt werden, die im Gebiet einer Mayagemeinde von Maya begangen werden. Die beiden Ausländer aber hätten sich freiwillig diesem Recht unterworfen.

44 Gemeinden in Guatemala haben eine indigene Verwaltung. Dort leben 2,4 Millionen Menschen, rund fünfzehn Prozent der Bevölkerung. In manchen dulden die staatlichen Behörden die Anwendung von Mayajustiz, unter anderem in Totonicapán. In anderen Gemeinden ist sie ausdrücklich verboten, wird aber trotzdem angewandt. Dies hat zur Folge, dass DelinquentInnen, die schon von einem Mayatribunal verurteilt wurden und ihre Strafe abgeleistet haben, noch einmal für dieselbe Tat vor ein staatliches Gericht gestellt werden können.

Die beiden Rechtssysteme sind grundverschieden. «Wir kennen kein Gefängnis», sagt Pedro Ixchíu. «Wir sehen keinen Sinn darin, einen Mann in ein Gefängnis zu stecken, der einen Sack Bohnen gestohlen hat. Viel wichtiger ist es, dass er dem Opfer des Diebstahls den Schaden ersetzt.» Das Ziel der Mayajustiz sei nicht die Strafe, sondern die Wiederherstellung der Harmonie in einer Gemeinschaft, die durch eine Straftat gestört worden ist. Ein öffentliches Schuldbekenntnis der TäterInnen ist deshalb zentral. Bei Eigentumsdelikten geht es zuallererst um die Entschädigung der Opfer. Bei anderen Delikten sind Arbeitsleistungen übliche Auflagen; sei es Arbeit für die Opfer, sei es für die Gemeinschaft. «Nur in ganz schweren Fällen oder bei wiederholten Straftaten kann ein Täter lebenslang aus der Gemeinschaft verstossen werden», sagt Ixchíu. Verurteilte müssen dann das Dorf verlassen und dürfen es nie wieder betreten. «Diese Strafe wird nur verhängt, wenn das Tribunal keinen anderen Weg weiss, auf dem die Harmonie in der Gemeinschaft wiederhergestellt werden kann.»

Propaganda mit Lynchjustiz

Und was ist mit Fällen von Lynchjustiz? Immer wieder gibt es Meldungen aus Guatemala, nach denen DiebInnen oder auch nur Verdächtigte von einem wütenden Mob totgeschlagen oder bei lebendigem Leib verbrannt worden sind. Die Angst der beiden von Maya im Wald ertappten Ausländer hat einen realen grausigen Hintergrund. «Lynchjustiz hat mit dem Recht der Maya nichts zu tun», sagt jedoch Andy Javalois. Er ist selbst kein Maya, aber Professor für Mayarecht an der juristischen Fakultät der jesuitischen Universität von Guatemala-Stadt. Lynchjustiz gebe es zwar, das sei aber überwiegend ein städtisches Phänomen. Ländliche und hauptsächlich von Maya bewohnte Gegenden seien die friedlichsten in Guatemala. In der Provinz Totonicapán etwa gab es im Jahr 2015 gerade einmal 2,4 Morde pro 100 000 EinwohnerInnen. In der überwiegend von Weissen und MestizInnen bevölkerten verstädterten Provinz Escuintla dagegen lag die entsprechende Kennziffer bei 78,8 Morden.

Lynchjustiz sei ein verlogenes Propagandaargument der Rechten gegen die Verfassungsreform, sagt der Juraprofessor. Einmal schon hat es geklappt. Bereits 1999 sollte das Mayarecht in der Verfassung verankert werden. Das Parlament hatte zugestimmt, die bei Verfassungsänderungen vorgeschriebene folgende Volksabstimmung aber wurde verloren. Keine zwanzig Prozent der Wahlberechtigten waren zur Urne gegangen. Informations- und Wahlunterlagen waren nur auf Spanisch verteilt worden und wurden von vielen Maya nicht verstanden, die abstimmenden Weissen und MestizInnen fielen mehrheitlich auf das Lynchjustizargument herein. Auch jetzt, da die Verfassungsänderung noch gar nicht vom Parlament debattiert wurde, zirkulieren in sozialen Netzwerken schon wieder Fotos von übel zugerichteten Leichen. Im Begleittext wird behauptet, es handle sich um Opfer der Mayajustiz.

Es gebe zwei Gründe, warum sich die Elite, allen voran der mächtige UnternehmerInnenverband Cacif, gegen die Legalisierung des Mayarechts wehre, sagt Javalois: «Zum einen ist es abgrundtiefer Rassismus, zum anderen die Tatsache, dass die Maya in den reichsten Gegenden des Landes siedeln.» Auf dem in der Regel kommunalen Landbesitz der indigenen Gemeinden gibt es wertvolle tropische Hölzer, Gold und andere Bodenschätze, Wasser für Staudämme, Pflanzen, für die sich die Pharmaindustrie interessiert. «Das weckt Begehrlichkeiten», und denen stehe indigene Selbstverwaltung und Rechtsprechung im Weg. «Eben deshalb behauptet die Rechte, es gebe gar keine Indígenas, sondern nur ein guatemaltekisches Volk und also auch nur ein Rechtssystem.»

Irgendwann im Sommer soll die Verfassungsänderung im Parlament behandelt werden. Die Voraussetzungen seien günstiger als 1999, sagt Pedro Ixchíu. «Damals waren wir alleine. Jetzt haben wir die Unterstützung von Intellektuellen, von Universitäten, von der Generalstaatsanwältin und von den Vereinten Nationen.» Die verbleibenden Wochen müssten nun zur Aufklärung genutzt werden. Und wenn sich das Parlament dagegen ausspricht oder die folgende Volksabstimmung wieder verloren wird? «Mayajustiz hat es immer gegeben und wird es immer geben», sagt Ixchíu. «Wir werden sie dann eben in der Illegalität ausüben.»

Ein Blutbad ist möglich

Javalois befürchtet Schlimmeres. Er stelle bei seinen Gesprächen mit MayavertreterInnen eine Radikalisierung fest: «Wenn man ihnen keinen Platz gibt in dieser Gesellschaft, dann werden sie ihn sich nehmen.» Sie hätten es dann zweimal auf dem friedlichen Weg versucht. «Sie können auch einen anderen wählen, und wir würden es erst merken, wenn es zu spät ist.» Viele Maya würden die Weissen verstehen und wüssten, wie sie reagierten. «Wir aber wissen nicht, wie sie denken und wie sie sich organisieren.» Es sei in Guatemala leicht, sich mit Waffen einzudecken. «Das kann in einem Blutbad enden.»

Für den Deutschen und den Italiener endete alles glimpflich. Das Mayatribunal von Totonicapán verurteilte die beiden Wilderer zu einer Geldstrafe von umgerechnet knapp 300 Franken – für Benzin, damit der Umweltausschuss im Gemeindewald patrouillieren kann. Sie wurden verpflichtet, an den vier Zugängen zum Naturschutzgebiet grosse Schilder aufzubauen, mit denen darauf hingewiesen wird, dass dieser Wald ein Schutzgebiet und das Jagen verboten ist. Und sie mussten 63 Tage in der kommunalen Baumschule arbeiten, um so die Wiederaufforstung der Wälder zu unterstützen. «Sie haben das Urteil akzeptiert und nur darum gebeten, ihre Arbeitstage an den Wochenenden ableisten zu können, um weiterhin ihren Verpflichtungen in Guatemala-Stadt nachkommen zu können», erzählt Andrea Ixchíu. Das Benzingeld hätten sie sofort bezahlt, die Schilder zwei Wochen später aufgestellt. «Der Leiter unserer Baumschule war mit ihrer Arbeit zufrieden.»

Entsprechend eigenen Sitten

Das Recht der indigenen Völker Guatemalas, ihre eigene Form der Justiz auszuüben, soll in Artikel 203 der Verfassung verankert werden. Der handelt von der Unabhängigkeit der Justiz und soll wie folgt ergänzt werden:

«Die Verwaltungsorgane der indigenen Völker können juristische Funktionen entsprechend ihren eigenen Normen, Verfahrensweisen, Sitten und Gebräuchen ausüben, wenn diese nicht den Grundrechten dieser Verfassung und den international anerkannten Menschenrechten widersprechen. Zu diesem Zweck müssen die nötigen Koordinationsinstrumente zwischen den Justizorganen und den indigenen Verwaltungsorganen geschaffen werden.»

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