Justiz: Richten ist menschlich

Nr. 42 –

RichterInnen sollen ihr Parteibuch abgeben, fordert ein BürgerInnenforum. Aber es ist nicht die Parteizugehörigkeit allein, die eine unabhängige Rechtsprechung gefährdet.

Es ist eine umstrittene Eigenart der Schweiz, dass ein Grossteil ihrer RichterInnen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene einer Partei angehört. Die Auswahlverfahren setzen dies fast schon voraus: Weil RichterInnen teils von Parlamenten und teils direkt von der Bevölkerung gewählt werden, ist es ohne parteipolitische Anbindung kaum möglich, überhaupt einen entsprechenden Posten zu bekommen. So bilden sich politische Kräfteverhältnisse auch in der Rechtsprechung ab, was Fragen zur schweizerischen Gewaltenteilung aufwirft: Sind unsere RichterInnen unabhängig? Und ist das noch rechtsstaatlich?

Remo Estermann will erreichen, dass das Thema ab kommendem Jahr wieder vermehrt die Gemüter erhitzt: Der technische Kaufmann aus dem aargauischen Bottenwil ist Teil von «Mode3», einem «überparteilichen Bürger-Forum», das im Januar eine Initiative «für eine Schweiz ohne Richter mit Parteibuch und Doppelmandaten» lancieren will. Ein Initiativtext liege derzeit noch nicht vor, sagt Estermann. Doch er kündigt eine einigermassen radikale Forderung an: «Richter dürfen keiner Partei mehr angehören.» Zudem werde die Forderung diskutiert, RichterInnenposten künftig nicht mehr parlamentarisch, sondern mittels unabhängiger Gremien zu besetzen.

Reale Schwächen

«Mode3» ist eine kleine, aber gemäss Estermann wachsende Gruppe von Leuten aus der ganzen Schweiz, «weder links noch rechts motiviert». Was sie verbindet, ist ihre Empörung über die Verflechtung von Justiz und Politik. Diese trete auf vielfältige Weise hervor: etwa wenn sich RichterInnen in ihren Urteilen an Parteilinien orientieren müssten, um im Amt bestätigt zu werden. Oder auch in den sogenannten Mandatssteuern, die RichterInnen an ihre jeweiligen Parteien entrichten. Während zudem gewisse JuristInnen ihre Parteizugehörigkeit aufgrund karrieretechnischer Überlegungen wählten, blieben bestens qualifizierte parteilose AspirantInnen zumeist aussen vor. «Es ist scheinheilig, wie in der Öffentlichkeit stets das Bild eines lupenreinen Rechtsstaats gezeichnet wird», sagt Estermann.

Auch Rechtsprofessorin Regina Kiener von der Universität Zürich, die zum Thema «richterliche Unabhängigkeit» habilitierte, erkennt in den genannten Punkten wesentliche Systemschwächen. So habe die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) des Europarats erst in diesem Frühling die Parteiabgaben hiesiger RichterInnen zu Recht kritisiert. «Aber die Parteizugehörigkeit ist nicht das vordringliche Problem», betont Kiener. In jedem Gerichtsurteil stecke schliesslich eine Restmenge an richterlicher Subjektivität, was von den Gesetzen zumeist auch so vorgesehen sei. Deren Auslegung unterliege auch einer weltanschaulichen Prägung, ob mit oder ohne Parteibuch. Richterliche Parteizugehörigkeit schaffe hier zumindest eine gewisse Transparenz, sagt Kiener. Auch sei es falsch, sich die Parteien als homogene Machtapparate vorzustellen, die sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung nach Belieben unter sich verwalteten. Um die bestehenden Probleme im schweizerischen Rechtsstaat anzugehen, bedürfe es deshalb anderer Lösungsansätze: «Statt Parteizugehörigkeit zu verbieten, müssen wir überlegen, wie auch parteilosen Juristen der Zugang zu den Gerichten ermöglicht werden kann.» RichterInnen müssten zudem vor dem Druck geschützt werden, der sich zuweilen bei bevorstehenden Amtsbestätigungen aufbaue.

Gerade aus linker Sicht bergen die Auswahlverfahren an Schweizer Gerichten immer wieder Frustpotenzial: wenn zum Beispiel bürgerliche Mehrheiten in kantonalen Parlamenten KandidatInnen verhindern, weil sie diese als «zu links» und deshalb als nicht amtsfähig empfinden. Oder wenn SVP-RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht reihenweise und relativ unverblümt programmatisch Asylrekurse abschmettern. «Wir haben schon bei manchen Gerichtsentscheiden, unter anderem des Bundesgerichts, moniert, dass eher politisch als sachlich geurteilt wurde», sagt denn auch Melanie Aebli vom linken Verein Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS). Aber auch sie fügt an: «Es greift zu kurz, die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern allein an ihrer Parteizugehörigkeit zu messen.»

Unabhängig wovon?

Wenn sich der Ruf nach Unabhängigkeit einzig auf die Parteinähe der RichterInnen bezieht, schwingt darin letztlich die tiefgreifende Skepsis gegenüber der Politik als solcher mit, die Sehnsucht nach einem rein vernunftgetriebenen Funktionieren des Rechtsstaats. Dabei stellen sich Fragen der Abhängigkeit zwangsläufig, solange Gerichtsurteile von Menschen gefällt werden, und zwar bei jeder Form des Auswahlverfahrens. Die Wertesysteme der RichterInnen werden immer in ihren Urteilen widergespiegelt bleiben.

«Die Unabhängigkeit eines Richters wächst in dem Masse, wie er sich seiner Abhängigkeit bewusst ist», sagte einmal der deutsche Rechtsphilosoph Arthur Kaufmann. Das gilt für RichterInnen mit und ohne Parteibuch.