«Blick»: Hetzjagd statt Journalismus

Nr. 23 –

Der «Blick» stellte einen 27-Jährigen sowie dessen Vater mit Namen an den Pranger. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft während des Hamburger G20-Gipfels randaliert haben. Ein weiteres krasses Beispiel dafür, wie Medien im Zusammenspiel mit einer hyperventilierenden Justiz den Rechtsstaat aushebeln.

Polizeiverlautbarungsorgan «B.» aus Z. Fotos: Florian Bachmann; Montage: WOZ

Der Mann, der in Hamburg angeblich randaliert haben soll, hat einen prominenten Vater. Das reichte der Boulevardzeitung «Blick», den Vater mit Bild und Namen auf der Titelseite vorzuführen. Und brachte ihn so mit den Vorwürfen gegen den Sohn in Verbindung, quasi Sippenhaft. Der «Blick» verletzte damit auch die Persönlichkeitsrechte des Sohns: «Schwerer Landfriedensbruch» sowie «Brandstiftung» während des G20-Gipfels vom letzten Juli wirft ihm die Hamburger Justiz vor. Die Rechte und Pflichten der JournalistInnen besagen, «die Privatsphäre der einzelnen Personen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt».

Das Schweigen des Chefredaktors

In einer Stellungnahme gegenüber dem «Tages-Anzeiger» schrieb «Blick»-Chefredaktor Christian Dorer am Tag nach der Publikation des Familiennamens der beschuldigten Person: «Wir erachten das Thema des Krawalltourismus von hohem öffentlichen Interesse – und es ist von Belang, gegen wen konkret ermittelt wird.» Nachfrage bei Dorer per Twitter, ob er begründen könne, warum das von Belang sei. Er antwortete nicht. Anscheinend war seine Argumentation derart schwach, dass der «Blick» am Donnerstag letzter Woche gezwungen war, alle Namensnennungen vom Netz zu nehmen.

«Uns liegt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor, die uns und anderen Medien die Berichterstattung über bestimmte Aspekte der G20-Krawalle in Hamburg untersagt», schrieb die Pressestelle, als stünde die Pressefreiheit auf dem Spiel.

«Der beschuldigten Person wird kein konkreter Tatbeitrag vorgeworfen», sagt Nana Frombach, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, gegenüber der WOZ. Der Vorwurf des «schweren Landfriedensbruchs» und der «Brandstiftung» ergebe sich im «Sinne eines mittäterlichen Handelns». Die Beweislage: ein Video, auf dem die beschuldigte Person einen Pullover auszieht. In der «Aargauer Zeitung» sagte der renommierte deutsche Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gerhard Strate: «Im Fall des Schweizers aus Bremgarten zeigt das veröffentlichte Video nur, dass er sich umzieht. Das ist weder verboten noch strafbar.» Die alleinige Präsenz im Umfeld eines sogenannten Schwarzen Blocks reiche für eine Verurteilung nicht aus. «Kein Kommentar» hiess es wiederum bei der Aargauer Staatsanwaltschaft auf die Frage, weshalb man die Sache nicht wie üblich mit einer Vorladung erledigte. Sondern mit einem Grosseinsatz und Hausdurchsuchungen an drei verschiedenen Orten – unter anderem im Kulturzentrum KuZeB in Bremgarten.

Freund-Feind-Denken der Polizei

Im Juli 2017 hatte der Hamburger Senat 38 Quadratkilometer zu einer roten Zone erklärt, in der demokratische Grundrechte massiv eingeschränkt wurden, 30 000 PolizistInnen waren im Einsatz. Der damalige SPD-Bürgermeister Olaf Scholz sprach von einem «Festival der Demokratie», während Dutzenden JournalistInnen illegalerweise Akkreditierungen entzogen wurden. Obwohl später über hundert Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen eingeleitet wurden, vor allem wegen Körperverletzung im Amt, sagte Olaf Scholz direkt nach dem Gipfel: «Polizeigewalt hat es nicht gegeben, das ist eine Denunziation, die ich entschieden zurückweise.»

«Im Laufe der Monate vor dem Gipfel entwickelte sich bei der Polizei ein eigentliches Freund-Feind-Denken, wo die Zahl gewaltbereiter Demonstranten drastisch nach oben schnellte, ohne dass jemand sagen konnte, woher diese Zahlen kommen», sagte Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Hamburger Polizeiakademie, in einer grossen Reportage des Deutschlandfunks. Der Fokus der Reportage liegt auf einer Kundgebung zu Beginn des Gipfels, als die Polizei eine Demonstration von 10 000 Menschen niederprügelte und mit Wasserwerfern auseinandertrieb, «weil an der Spitze der Demonstration etwa 30 bis 50 Personen auch nach mehrfacher Aufforderung ihre Vermummung nicht abgenommen hatten». Mitte Mai 2018 stellte sich in einem Gerichtsprozess heraus, dass mindestens vier dieser vermummten Personen Polizisten gewesen waren: verdeckte Ermittler, die sich an einer Demonstration vermummen. Ein Hamburger Anwalt, der an besagter Demonstration teilgenommen hatte, sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: «Ich behaupte auch heute noch: Wäre dieses ultrabrutale Vorgehen der Polizei ausgeblieben, wäre die Entwicklung, wie sie sich dann fortgesetzt hat, mit Sicherheit nicht passiert.»

Urteil längst gefällt

«Die Entwicklung», von der der Anwalt sprach: Krawalle in Hamburg, an denen sich der 27-Jährige beteiligt haben soll. «Kein konkreter Tatbeitrag» – aber trotzdem wurde im Internet öffentlich nach ihm gefahndet. In der letzten WOZ wurde der Tatbestand des Landfriedensbruchs thematisiert, zu dem die CVP hierzulande fordert, er solle künftig mit Gefängnis bestraft werden: «2012 wurde in Bern eine unbewilligte Kundgebung gegen das Wef bereits nach hundert Metern eingekesselt. Zu Gewalttätigkeiten oder Sachbeschädigungen kam es nicht. Lediglich nach der Einkesselung durch die Polizei warf ein einzelner Demonstrant eine Leuchtfackel in Richtung Polizei. Das allein reichte aus, um sämtliche eingekesselten Personen wegen Landfriedensbruch anzuzeigen und zu verurteilen.»

Das Urteil im aktuellen Fall ist längst gefällt: Mehrere SVP-Politiker haben die «Blick»-Schlagzeilen mit den Namensnennungen als Screenshots in den sozialen Medien geteilt. Anruf bei einem dieser Politiker – sein Name soll hier nicht genannt werden, weil auf seinem Account die Posts nach wie vor aufgeschaltet sind: Ob er sich als Politiker nicht den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet fühle, dem Persönlichkeitsschutz, der Unschuldsvermutung? Und warum er diesen Screenshot publiziert habe? Der Mann sagte, er sei der Meinung, dass jemand, der seine politischen Ziele mit Gewalt durchzusetzen versuche, den Schutz der Anonymität nicht verdiene. Ja klar, es gelte die Unschuldsvermutung – «aber ich bin in dieser Sache Partei». Quasi weil es gegen einen Linken geht.

Mediale Exekution

Mit der Einführung der Internetfahndung nach Personen bereits wegen Vergehen und dem Klickspiel der Medien, die diese Fahndungsbilder wie Hilfssheriffs weiterverbreiten, entwickelt sich zunehmend eine Haltung, wonach es offenbar nicht mehr reicht, wenn ein Mensch durch die Justiz einer verhältnismässigen Strafe zugeführt wird; wie im vorliegenden Fall reicht bereits eine unbewiesene Beschuldigung, um öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Das Internet vergisst nicht. Aber Menschen sind nicht Freiwild. Und alle, die dem «Blick» jetzt applaudieren, sollten bedenken: Es kann uns allen passieren, dass wir zum Beispiel durch eine kurze Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr nicht bloss ein Vergehen, sondern ein Verbrechen begehen. Wollen wir in einer Gesellschaft leben ohne Recht auf Vergessen? Wollen wir mediale Exekutionen und PolitikerInnen hinnehmen, die Selbstjustiz üben, während sie behaupten, den Rechtsstaat zu verteidigen?

«Die Gewalt von Worten kann manchmal schlimmer sein als die von Ohrfeigen und Pistolen», schrieb der deutsche Schriftsteller Heinrich Böll. Es ist nicht das erste Mal, dass ich diesen Satz im Kontext mit den «Blick»-Methoden zitiere. Im Sinne Bölls ist Christian Dorer ein gewalttätiger Mensch: Der stets höflich lächelnde Mann im Anzug nutzt seine Konzernmacht, um zugunsten einer höheren Auflage Existenzen schwer zu schädigen. Das ist kein Journalismus, das ist Hetze.

Den «Blick» wird diese massive Persönlichkeitsverletzung kaum kümmern. Ich konnte diese Mechanismen als Gerichtsreporter bestaunen: 2011 hatte ein «Blick»-Journalist einen Privatdetektiv dazu angestiftet, ihm Bilder eines Taxifahrers zu besorgen, der der Vergewaltigung einer Kundin beschuldigt war. Der Privatdetektiv bestach einen Polizisten und bekam das Foto. Der «Blick» druckte es. Doch es handelte sich um den falschen Mann: einen anderen Taxifahrer. Alle drei – Detektiv, Polizist und Journalist – wurden wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung beziehungsweise wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Der Ringier-Anwalt witterte darin eine lokalpolitische Verschwörung gegen den «Blick». Der Journalist: wurde befördert. Auf Twitter nennt sich der «Blick»-Journalist, der das Leben eines unbescholtenen Taxifahrers zerstörte, heute «Cabdriver 2000» – «Taxifahrer 2000».